Die Initiatoren des Gesetzes: Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Selbstbestimmungsgesetz entmündigt Eltern – AfD prüft verfassungsrechtliche Schritte!

Die Bundesregierung hat sich auf das „Selbstbestimmungsgesetz“ geeinigt, das vermeintliche Diskriminierung bekämpfen und es nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern ab dem 14. Lebensjahr ermöglichen soll, einmal jährlich ihr amtliches Geschlecht sowie den Vornamen zu wechseln. Die AfD hat nun angekündigt, verfassungsrechtliche Schritte prüfen zu wollen.

Das Selbstbestimmungsgesetz steht inhaltlich aufgrund zahlreicher Passagen in der Kritik. Vor allem ein Paragraf könnte gesellschaftlich für dramatische Einschnitte sorgen: das Offenbarungsverbot. Mit dem Verbot könnte das Aussprechen der biologischen Wahrheit bußgeldbewehrt werden. Dann nämlich, wenn eine Person ihren Vornamen ändert. Zukünftig  ist es gemäß Paragraf 13 untersagt, den ursprünglichen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person zu offenbaren oder auszuforschen, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann.

Mahnende Stimmen beispielsweise dahingehend ignorierend, dass ein solches Gesetz krimineller Identitätsverschleierung Vorschub leiste, erhebt sich die Bundesregierung zum wiederholten Male nicht nur über wissenschaftliche Fakten, sondern stellt sich erneut gegen das Grundgesetz, stellt die AfD fest.

Auch an anderer Stelle kann das Offenbarungsverbot dramatische Auswirkungen haben. Gemäß Selbstbestimmungsgesetz können 14- bis 18-Jährige das eigene Geschlecht auch gegen den Willen ihrer Eltern frei anpassen. Sollten die Eltern nicht zustimmen, kann ein Familiengericht nach dem “Kindeswohl” entscheiden. Jedoch sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht‘. So lautet es in Artikel 6, den das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum führt, so die AfD.  Denn widersprechen Eltern dem Wunsch ihres Kindes nach einem Geschlechtswechsel, können zukünftig Familiengerichte gegenteilig entscheiden und einen Wechsel des Geschlechtes anordnen.

Schlimmer noch sei die Tatsache, dass sich die Bundesregierung einen Präzedenzfall schafft, der es zukünftig an den unterschiedlichsten Stellen möglich machen wird, staatliche Institutionen zu Erziehungsberechtigten zu erklären, wenn es den ideologischen Zwecken der Ampel dient.

Die AfD prüft nun verfassungsrechtliche Schritte, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Kinder sind unser höchstes Gut, die Erziehungsrechte von Eltern haben unantastbar zu bleiben!

Im Übrigen: Für Migranten im Asylverfahren und im Verteidigungsfall gilt das Selbstbestimmungsgesetz nicht.“

(SB)

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