Urteil gegen Weimarer Familienrichter: Die Coronajustiz kennt kein Erbarmen


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Familienrichter Christian Dettmar (M.) mit seinen Verteidigern als Angeklagter in Erfurt (Foto:Imago)

Die deutsche Corona-Gesinnungsstaat kennt auch nach dem – zumindest vorläufigen – Ende der „Pandemie“ keine Gnade mit ihren Gegnern. Wer sich bei all den vielen symbolischen Witzstrafen und Freisprüchen für Vergewaltiger und Gewalttäter (meist mit Bereicherungshintergrund) oder für Klimaterroristen (meist mit biodeutschem Wohlstandsverwahrlosungshintergrund) fragt, wo eigentlich der “hässliche Deutsche” in Robe und Talar abgeblieben ist und was aus der einst so unerbittlich strafenden Justiz geworden ist: Hier, in den Tribunalen gegen Maskenverweigerer, und -attestierer, Impfgegner und all jene, die sich im Corona-Zivilisationsbruch Anstand und Menschlichkeit bewahrt werden und dafür heute vor Gericht stehen, haben sie sich erhalten.

Das gestrige Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, der wegen “Rechtsbeugung” zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, ist ein weiteres spät statuiertes Exempel des autoritären Notstandsregimes, wenngleich der Delinquent hier mit einer Bewährungsstrafe davonkam. An der Skandalträchtigkeit des Urteils ändert dies gleichwohl nichts. Denn Dettmar hatte nichts anderes getan, als im April 2021 den Maskenzwang der Thüringer Landesregierung an zwei Schulen aufzuheben – weil dieser gesundheitsschädlich und grotesk unverhältnismäßig sei. Konkret hatte er damit der Klage einer Mutter stattgegeben, deren Kinder unter der völlig sinnlosen Verordnung gelitten hatten; in einem weiteren Sinn jedoch hatte er damit das vorweggenommen, was im Lichte heutiger Erkenntnisse außer Zweifel steht: Dass der Schaden den Nutzen der Gesichtsmasken bei weitem überwog, dass deren Beitrag zur Vermeidung des Infektionsgeschehens praktisch nicht nachweisbar war, und dass für Kinder durch Covid ohnehin überhaupt kein Gesundheitsrisiko bestand, welches eine solche Zwangsmaßnahme auch nur annähernd rechtfertigt hätte.

“Ich weiß bis heute nicht, warum ich hier sitze”

Dettmar hatte vor seiner Entscheidung zwei Gutachten ausgewiesener Experten herangezogen. Das Urteil war jedoch schnell vom Oberlandesgericht kassiert worden – wobei vor allem die fehlende Zuständigkeit des Richters im Mittelpunkt stand: Angeblich sei nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht für den Fall zuständig gewesen. Formal mag das stimmen, doch da Dettmar in einem Akt “übergesetzlichen Notstands” das System gegen sich selbst wendete, wäre dies im konkreten Fall nachrangig zu bewerten gewesen. Seither jedenfalls muss Dettmar sämtliche Schikanen über sich ergehen lassen, zu denen diese Republik mittlerweile im wohlerprobten Umgang mit “Staatsfeinden” und “Delegitimierern” imstande ist: Er wurde suspendiert, sein Haus und sein Privatfahrzeug wurden durchsucht, eine mediale Hetzkampagne wurde gegen ihn gestartet.

Zu Prozessbeginn hatte Dettmar erklärt: „Ich weiß bis heute nicht, warum ich hier sitze. Ich habe selbst drei erwachsene Kinder. Der Alltag der Schulkinder hat mich damals umgetrieben. Ich sah Gefahr in Verzug. Die von mir herangezogenen Gutachten stammen von erfahrenen Universitäts-Professoren.“ Das Gericht wollte all dies nicht gelten lassen. Stattdessen warf es Dettmar unter anderem vor, bewusst Gutachter herangezogen zu haben, die allesamt “als “Kritiker der Coronamaßnahmen galten” – in Zeiten, da vom propagierten “Konsens” abweichende Meinungen, ob zu Klima oder Gesundheit, als Ausweis von Desinformation, Geschwurbel und fachlicher Unseriosität gelten, anscheinend ein Sakrileg. Als ob umgekehrt nicht nur solche „Experten“ in der Corona-Zeit bei der Politik den Ton angegeben hätten, die blinde Befürworter der Beschränkungen und sogar explizite Scharfmacher waren, und als ob die Politik nicht alle kritischen Fachleute bei ihren Beratungen systematisch ausgeschlossen hätte!

Furchtbare Richter

Wie bereits erwähnt: Angesichts der vielen Haftstrafen, die etwa gegen Ärzte verhängt wurden, die falsche Atteste ausstellten, um ihre Patienten vor der Corona-Impfung oder dem Maskenzwang zu schützen, mag die Bewährungsstrafe für Dettmar sogar noch einigermaßen gnädig erscheinen. Laut Beamtenrecht bedeutet das Urteil für ihn nun dennoch den Verlust seines Beamtenstatus und seiner Pension. Seine bürgerliche Existenz ist damit ruiniert. Dettmar kündigte zwar Revision an, da der Vorwurf der Rechtsbeugung juristisch auf äußerst schwachen Beinen steht und offensichtlich ohnehin nur ein Vorwand war, um einen hohen Amtsträger zu zerstören, der sich dem staatlichen Corona-Wahn entgegengestellt hat; da die “furchtbaren Richter” (wie die “Anwälte für Aufklärung”  – unter Anleihen bei Rolf Hochhuth – die Erfurter Kammer nannten) allerdings beileibe jedoch keine Ausnahme ihrer Zunft darstellen, in diesem zerfallenden Rechtsstaat, ist zweifelhaft, ob Dettmar dort auf mehr Milde hoffen kann.

Während also die Klimaextremisten der „Letzten Generation“ entweder gar nicht oder allenfalls zu Bagatellstrafen verurteilt werden, während ein Dresdner Richter der Linksterroristin Lina Engel, deren „Hammerbande“ Jagd auf vermeintliche Rechtsradikale machte und um ein Haar Morde begangen hatte, „achtbare Motive“ zubilligt (und ihre ohnehin geringe Haftstrafe sofort aussetzte), während illegal eingewanderte Vergewaltiger und Mörder von Deutschlands Gerichten mit Samthandschuhen angefasst werden: Da wird ein unbescholtener Richter, der einen durch nichts zu rechtfertigenden staatlichen Übergriff auf die Gesundheit von Kindern aufhob, zum Unmenschen erklärt. Und so wie Staat – gewiss auch mit Blick auf bevorstehende neue „Pandemien“ oder Klimanotstände – solche juristischen Exempel an denen statuiert, die seine Willkür herausforderten, so untätig bleibt er gegenüber den wahren Schuldigen des Menschheitsverbrechens Corona: Noch immer sind jene, die Masken- und Schnelltestfilz, Zwangsimpfungen und rechtswidrige Ausgangssperren zu verantworten haben, in Amt und Würden.

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