Schweigen (Bild: shutterstock.com/AlenD)

Irrer Täterschutz: Niemand soll erfahren, wie lange Milenas Mörder ins Gefängnis muss

Bei einer Geburtstagsfeier wurde die 19-jährige Milena O. mutmaßlich vergewaltigt und von Joel G. bestialisch ermordet. Das Landgericht Osnabrück wollte weder den Termin über Verhandlung noch das Urteil mitteilen. Die Begründung für den irren Täterschutz ruft nun sogar Reporter ohne Grenzen auf den Plan.

Der 20-jährige, vor Gericht somit voll schuldfähige Joel G. , wir vorgeworfen, im Bramscher Ortsteil Penteaus im Frühjahr die gerade einmal 19-jährige Milena O. getötet zu haben. Während  rund 150 Gäste in der Schützenhalle  eine Geburtstagsparty feiern, soll der Kreisliga-Torwart sein Opfer abseits der Feier vergewaltigt und bestialisch ermordet haben.

Gegen halb zwei in der Nacht vermissen die anderen Gäste die 19-Jährige und finden sie schließlich schwer verletzt auf einer Wiese am Fußballplatz neben der Schützenhalle. Am frühen Morgen ist die junge Frau dann in einem Osnabrücker Krankenhaus ihren schweren Verletzungen erlegen und für tot erklärt worden, erklärte damals der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Seit Montag nun steht der mutmaßliche Mörder vor Gericht. Doch ob er für den Mord verurteilt wird und welche Strafe er bekommt, das soll die Öffentlichkeit nie erfahren. Zumindest, wenn es nach der nur noch als krank und pervers zu bezeichnenden Justiz geht.

Das Landgericht Osnabrück beruft sich auf den, bis zur Unkenntlichkeit seit Jahren missbrauchten Paragrafen 48 im Jugendgerichtsgesetz. Demnach ist die Verhandlung einschließlich der Verkündung der Entscheidung nicht öffentlich. Unter dem Mäntelchen des irren Täterschutzes soll mit den Ausschluss der Öffentlichkeit verhindert werden, dass der “noch junge Angeklagte stigmatisiert wird”. Jedoch war der Mörder Joel G. bei der Tat bereits volljährig. Gerichtssprecher Christoph Willinghöfer Rechtfertigung für das perverse Gerichtsspielchen: „Der Angeklagte ist auch wegen weiterer Taten angeklagt. Bei zumindest einer dieser Taten soll er jugendlich gewesen sein.“ Wie die Bild berichtet, soll es sich dabei um versuchte und vollendete Vergewaltigungen handeln.

Dieser Wahnsinn, der nichts anderes ist, als eine offene Verhöhnung der Angehörigen des Opfers, ruft nun sogar “Reporter ohne Grenzen” auf den Plan. Die Organisation erklärt, dass das Landgericht nach der nicht-öffentlichen Verhandlung zumindest über das Urteil informiert müsse. Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Urteil sei legitim – zumal es auch im Namen des Volkes gesprochen wird. “Um Falschinformationen vorzubeugen, wäre es wünschenswert, dass das Gericht bei der Kommunikation über das Urteil die Initiative ergreift”, so Nicola Bier. Und die Juristin ergänzt: “Wenn Grundrechte wie die Pressefreiheit eingeschränkt werden, dann muss das gut erklärt und begründet werden.”

(SB)

5c5737757f264925a6b8a2721e599380