Obwohl ein Bundeswehrsoldat mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen ihn nun vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Stellt sich die Frage, wie lang die mutige Richterin ihr Amt noch ausüben wird.
Die Corona-Ampel hatte die Impflicht im Gesundheitswesen zum 1. Januar diesen Jahres auslaufen lassen. Die Fremdschutzbehauptung der Impfung war wegen Unhaltbarkeit zu diesem Zeitpunkt längst schon aufgegeben worden. Die Behauptung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Impfung sei nebenwirkungsfrei hatte sich ebenfalls als dreiste und gemeingefährliche Lüge entpuppt. Das Risiko einer Schädigung durch die Corona- Impfung für junge, wehrpflichtige Schon war ebenfalls längst schon bekannt. Trotzdem gilt diese sogenannte Duldungspflicht bei der Bundeswehr weiter. Im Juli vergangenen Jahres noch hatte der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die gefährliche und ideologiegesteuerte Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt.
Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen sah das nun aber anders und sprach einen 33-jährigen Bundeswehrsoldaten mit Urteil vom 12. September vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung frei. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen.
Der vom Corona-Terror betroffene Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte. Diese wurden selbstredend nicht festgestellt und die Corona-Impfaufforderung wurde wiederholt, aber der Soldat verweigerte die Impfung mit der unausgetesteten Impfplörre. Er wurde daraufhin vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage konsequenter Weise die Impfung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und die Frage dürfte einmal mehr im Raum stehen, wie lang die Richterin noch ihr Amt wird ausüben können, denk man an den Falls des Familienrichters, der 2021 die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen für unzulässig erklärte und im August diesen Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte in ihrem Plädoyer wahnhafter Weise drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung für den impfunwilligen Soldaten verlangt. Wie die Welt berichtet, hat die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt.
(SB)