Hängematte (Bild: shutterstock.com/Pixel-Shot)

Jetzt wird es ungemütlich: Österreich will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Österreich hat sich höchst unattraktiv für Massenmigranten gemacht. In den ersten 8 Monaten ging die Zahl der Asylanträge 40 Prozent zurück. Jetzt sollen Flüchtlinge auch noch zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Wer ablehnt, bekommt keine Grundversorgung. Nachdem Deutschland laut EuGH keinen Massenmigranten mehr an seinen Grenzen zurückweisen kann und darf, dürfte klar sein, wohin die Reise geht.

Das was dereinst einmal eine Selbstverständlichkeit und eine Sache von Anstand war, nämlich dass diejenigen, die eine Leistung von Dritten annehmen, auch eine Gegenleistung erbringen, ist im links-grünen Massenmigrationswahn längst schon obsolet. Der Nachbar Österreich hat es durch eine restriktive Flüchtlingspolitik – mehr Abschiebungen, schnellere Asylverfahren, ein besserer Grenzschutz mit mehr als 300 Drohnen im Einsatz und einer engen Zusammenarbeit mit den Westbalkan-Ländern und Ungarn-  nicht nur geschafft, dass die Zahl der Asylanträge von vermeidlich ach so Verfolgten aus den Weiten der islamischen und afrikanischen Welt in den ersten acht Monaten dieses Jahres um 40 Prozent zurück gegangen ist.

Österreich fordert von jenen, die auf Kosten der steuerzahlenden Österreicher bislang gut und gern gelebt haben, nun auch noch eine Gegenleistung ein und will Asylbewerber künftig während des laufenden Verfahrens zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Wer dies ablehnt, soll die sogenannte Grundversorgung zur Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Verpflegung, Unterkunft, Bekleidungshilfe) gestrichen oder zumindest gekürzt bekommen.

Darauf einigten sich – mutmaßlich unter dem Eindruck der massiv erstarkten FPÖ – die zuständigen Flüchtlingsreferenten der Bundesländer und ÖVP-Innenminister Gerhard Karner. Das Bundesinnenministerium in Wien soll jetzt einen rechtlich wasserdichten Vorschlag erarbeiten, berichtet hierzu die Welt. Die bislang auf freiwilliger Basis gehaltene Praxis, dass Asylbewerber gemeinnützige Tätigkeiten für Bund, Land und Gemeinden für einen geringen Geldbetrag von maximal 110 Euro monatlich und 80 Euro erledigten, soll nun verschärft werden. Neu ist nun, dass daraus eine Verpflichtung werden soll und die Arbeit auch auf gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden.

Wie nicht anders erwartet, so sicher, wie das Allahu-Akbar in der Moschee, schwadronieren sogenannte Migrationsforscherin davon, dass “Zwang hier das richtige Instrument sei“, Während die Österreicher sehr wohl unter Zwang dazu genötigt werden, dass Massenmigrationsheer zu verhalten und deren “kulturellen Eigenarten” zu ertragen, hält die grüne, österreichische Integrationssprecherin Ines Vukajlovic es – Achtung! – “im Bereich des Verwerflichen”, eine Arbeitspflicht mit der Grundversorgung zu verbinden.

Im Rund-um-Sorglos-Migrationshotspot Deutschland gibt ebenfalls vereinzelt Forderungen, Asylantragssteller zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Aktuell trommelt CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Wahlmodus und fordert das Massenmigrationsheer, das mit seiner Partei ins Land geholt wurde, und in Deutschland finanzielle Unterstützung beziehen, „stärker in die Mitwirkungspflicht zu nehmen“. Die Ampelkoalition lehnt eine Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit für ihr neues Wählerklientel dagegen rundweg. Stattdessen verweisen Politiker der Bundesregierung auf Maßnahmen wie das „Chancenaufenthaltsrecht“ oder den „Spurwechsel“.

Ein “Knackpunkt” für den österreichischen Vorstoß: Inwieweit kann man Asylbewerber sanktionieren, wenn sie gemeinnützige Arbeit ablehnen. Eine vollständige Streichung der, vom österreichischen Steuerzahler finanzierten Grundversorgung für Ali, Mohammed oder Umbumbu dürfte schwierig werden, da sie laut europäischem Recht vorgeschrieben ist. Ohne Sanktionsmöglichkeit, ohne die Möglichkeit, durch einem Rückflugschein in die Heimat die Arbeitsmoral zu steigern, wird es eine Luftnummer bleiben.

(SB)

dd71ae1548f74f38a95969fbe5f3d16e