Privilegierte Vollversorgung: Flüchtling beim Arzt (Symbolbild:Imago)

Merz-Aussagen zu Flüchtlings-Arztbehandlung: Die Wahrheit ist rechtsextrem

In Deutschland gilt inzwischen jeder als rechtsextrem, Nazi, Delegitimierer, Antidemokrat, Hassredner, Hetzer, Spalter, Schwurbler und Verschwörungstheoretiker, der bloße Tatsachen benennt. Die Wahrheit ist rechts – das wusste schon Franz-Josef Strauss. Schon alleine deshalb hätte sich die unter Merkel linksvergewaltigte Union nie auf das schmale Brett begeben dürfen, die AfD als “braune”, “faschistische” und “demokratiegefährdende” Extremistenpartei dauerzudiffamieren – denn in den Umfragen steht sie vor allem deshalb so hoch, weil sie den Finger in evidente Wunden legt und sagt, was wirklich ist. Wer sie dafür ausgrenzt, grenzt auch die Realität aus und genau das gilt für alle linken Blockparteien. Deshalb hätte Merz klar sein müssen, dass ihn derselbe Bannstrahl wie die “Blauen” trifft, sobald er Tacheles redet und sich so zum “Populisten” macht – aus welchen durchschaubaren taktisch-opportunistischen Gründen auch immer.

Natürlich hat Merz mit ausnahmslos ALLEM Recht, was er zur Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern gesagt hat. Nicht, dass so etwas ausgesprochen wird, ist “skandalös”. Sondern dass es in diesem Land wirklich so passiert, dass so etwas überhaupt politisch erst ermöglicht wird – und dass die Bevölkerung, die ungefragt finanziell und durch persönliche Einschränkungen zum Leidtragenden einer Dauerperversion gemacht wird, darüber auch noch im Unklaren gelassen und belogen wird.

Merz hat mit allem Recht

Die Vorgaben zum “Regelleistungsvolumen” bei Kassenärzten sehen folgendes Prozedere vor: Die Abrechnung, Bewertung und Vergütung der vom Arzt erbrachten Leistungen richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), dem Vergütungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland. Die Abrechnung erfolgt dabei elektronisch per Gesundheitskarte gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).

Hat ein Arzt sein ambulantes Regelleistungsvolumen pro Quartal – also sein von den KV zugewiesenes Vierteljahresbudget – ausgeschöpft, kann er bei der Kasse nichts mehr abrechnen. Die Folge: Die Patienten müssen aufs nächste Quartal geschoben werden, Termine werden erst für entsprechend später vergeben. Das heißt natürlich nicht, dass der Arzt nicht mehr arbeitet oder behandelt: Privatpatienten, sofern vorhanden, werden weiter behandelt, ebenso wie er sogenannte “extrabudgetäre” Leistungen unbegrenzt erbringen darf – denn diese werden entweder direkt abgerechnet, oder  die KV vergütet die Leistungen außerhalb der Regelleistungsvolumen aus einem besonderen Honorarbudget, das am Ende von den zuständigen Gemeinden getragen wird. Und genau unter diese extrabudgetären Leistungen fällt die Behandlung von Flüchtlingen.

Unbegrenzte Luxus-Gesundheitsleistungen auf Gemeindekosten

Deshalb bekommen Asylbewerber, vor allem bei stark frequentierten Praxen wie von Zahnärzten, ebenso schnell wie Privatpatienten oder (aufgrund der willkommenen hohen Bonität der öffentlichen Kassen als oftmals komplikationslose “Sofortzahler”) sogar noch schneller einen Behandlungstermin. Besser noch: Bei ihnen muss an nichts gespart werden; es besteht nämlich überhaupt kein Grund geschweige denn Anreiz für den Arzt, eine möglicherweise unnötige, deutlich luxuriösere, bessere und damit teurere Behandlung in solchen Fällen nicht ausdrücklich zu bejahen. Das Geld kommt ja vom Staat, der seinen Schützlingen alles bewilligt – man will ja nicht “diskriminieren”, inhumane Verwaltungsakte begehen oder gar als “rassistisch” angeprangert werden. Dies sind keine “Vorurteile” oder hetzerische “Märchen”, sondern die Realität – wie sogar zahlreiche Ärzte selbst bestätigen und selbst in medialen Faktenchecks unumwunden eingeräumt werden musste.

Deutsche Kassenpatienten werden also doppelt benachteiligt: Sie bekommen ihre (zudem tendenziell spartanischere, schlechtere) Behandlung erst deutlich später als die “Schutzsuchenden” – und, noch krasser, sie müssen mit steigenden Kassenbeiträgen deren Vollversorgung noch mitfinanzieren. Die Perversität dieser Fehlsteuerung ist im Grunde gar nicht mehr in Worte zu fassen – schon gar nicht, wenn es sich bei den Begünstigten dieses institutionellen Sozialmissbrauchs um “geduldete” Menschen ohne Asylanspruch, darunter kriminelle und akut abschiebungspflichtige Fälle, handelt. (DM)

 

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