Michael Ballweg (IMAGO/ Carmeletmc-fotografie.de)
Michael Ballweg (IMAGO/ Carmeletmc-fotografie.de)

Politische Justiz? Schauprozess gegen Ballweg vorerst geplatzt

Würde es nach der Staatsanwaltschaft Stuttgart gehen, dann säße “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg jetzt wohl immer noch in U-Haft. Mit fast zehn Monaten Dauer – zwischen Juni 2022 und April 2023 – ohne Anklageerhebung handelte es sich auch so schon um eine der längsten U-Haft-Dauern für einen politischen Dissidenten in Deutschland überhaupt. Nun, ein halbes Jahr später, bekommt die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft den nächsten Dämpfer nach Ballwegs gerichtlich verfügter Haftentlassung: Das Landgericht Stuttgart lehnt in den zentralen Anklagepunkten – Betrug und Geldwäsche – die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Offenbar sind “die Vorwürfe der Staatsanwälte gegen den Querdenken-Gründer sind so dünn, daß das Gericht die Anklage jetzt ablehnt”, so die “Junge Freiheit“, die die rhetorische Frage stellt: “War alles politisch motiviert?”

Tatsächlich mutet der Fall Ballweg weniger wie eine schwäbische Justizposse denn wie ein beunruhigendes Beispiel für – zumindest versuchte – politische Justiz an, die an dunklere Zeiten in Deutschland erinnert. Markus Krall kommentiert auf Twitter treffend: “Die Staatsanwaltschaft hat sich – mutmaßlich auf Anweisung der ihr vorgesetzten Politiker aus der BaWü Landesregierung – dazu herabgelassen, einen Unschuldigen zu verfolgen. Mit allen Mitteln. Mit allem Nachdruck, gegen jede Unschuldsvermutung, ohne Beweise, einfach so.” Immerhin: Dass es inmitten einer frappierend oft ideologisch gleichgeschalteten Linksgrün-Jurisprudenz in Deutschland immerhin noch Richter gibt, die die Maßstäbe achten und objektiv entscheiden, ist tröstlich. Mit der Weigerung, das Hauptverfahren gegen Ballweg zu eröffnen (lediglich im unbedeutenden Fall subalterner Steuerdelikte wird gegen ihn verhandelt werden), ist ein Schlag ins Gesicht der Landesregierung im grün regierten Baden-Württemberg.

Blamierte Staatsanwaltschaft

Die vorgeführte Anklagebehörde, die hier mit einem Vielfachen des Eifers zu Felde zieht, den man sich bei hierzulande zu regelrechten Bagatelldelikten verkommenen Messer- und Machetendelikten, Gruppenvergewaltigungen oder gewalttätigen Übergriffen durch Migranten wünschen würde, kündigte sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht an und versäumte es nicht, sogleich mit einer wütenden Presseerklärung an die Öffentlichkeit zu gehen. Dass ihr auftragsgemäßer Plan vom Gericht durchkreuzt wurde, Ballweg als zentraler Figur des Corona-Widerstands unbedingt den Prozess machen, will man nicht auf sich sitzen lassen.

Dabei erfolgte die Entscheidung des Gerichts im Einklang mit der Strafprozessordnung: Die Richter erkannten in den Hauptpunkten der Anklage offenbar keinen hinreichenden Tatverdacht und sahen nur die geringe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung – weshalb sie eine Verfahrenseröffnung ablehnten. Man darf gespannt sein, was sich der Linksstaat und seine Erfüllungsgehilfen nun einfallen lassen wird – und ob man beim Oberlandesgericht einen “zuverlässigeren” Richter findet, der das Tribunal gegen Ballweg doch noch ermöglicht. Von der Staatsanwaltschaft hat Ballweg keine Gnade zu erlassen: Diese ist – wie gerade wieder das Vorgehen im Fall Chrupalla zeigt, dem trotz eines eindeutigen Anschlags nicht geglaubt wird – komplett links unterwandert und gleichgeschaltet.

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