Roger Kusch (Bild: IMAGO / IPON)

Keine Sterbehilfe mehr für AfD-Mitglieder

Für AfD-Mitglieder soll es künftig nicht mehr möglich sein, in den Verein Sterbehilfe einzutreten. Um einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung auszuschließen, soll die Satzung des Suizid-Ladens geändert werden. Wer hätte das geahnt, dass so etwas nur noch Linksextremen “erlaubt” sein wird.

Der Verein Sterbehilfe begleitet nach Eigendarstellung Menschen in den selbstbestimmten Tod und hat es sich zur Aufgabe erkoren, das 2020 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum Grundrecht erklärten Selbstbestimmungsrecht am Lebensende umzusetzen. Jedoch will der, mit diesen hären Zielen ausgestattete saubere Verein nicht jeden in den Tod begleiten. Wen sich nicht in ihren angeblich ach so humanistischen Reihen haben wollen, das berichtete der Spiegel. Mutmaßlich hoch erfreut berichtet die Staatstrompete, dass zukünftig AfD-Mitglieder vom Verein ausgeschlossen werden sollen. Um dies zu erreichen, wollen die Antidemoraten eine Satzungsänderung herbeiführen, die vorsieht, in der Zukunft nur noch Personen aufzunehmen, die „nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird“.

Betroffen von dem widerlichen Ansinnen sind allerdings weder Altmitglieder noch Personen, die nach Eintritt in den Verein AfD-Mitglied werden, heißt es dazu weiter. Schon in Richtung Comedy gehend, dann noch der Hinweis durch Vereinsgründer und ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der  Verein Sterbehilfe wolle sich “gegen eine feindliche Übernahme durch AfD-Seilschaften wappnen”. Mit einigen AfD-Mitgliedern könne man – wie schon bisher – leben. Man wolle aber verhindern, dass es zu viele werden. Nur Mitglieder des Vereins können dessen “Suizidassistenz” in Anspruch nehmen, so der Ex-CDUler Kusch, gegen dessen damaligen Verein “Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.” die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Hamburger Finanzamt 2008 eine Überprüfung einleitete, um festzustellen, ob dieser weiterhin als gemeinnützig gelten darf. Kusch betrieb den Verein als gemeinnützig, daneben aber noch die nun in der Schweiz ansässigen private Suizidbegleitung, für die er Geld verlangt. Damals wurde unter anderem geprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen dem gemeinnützigen Verein und dem privaten Geschäft des AfD-Hassers Kusch eingehalten wurde.

Über die  offene Diskriminierung einer immer größer werdenden Gruppe von Bürgern lässt Dr. Kusch und seine Genossen die rund 2500 Mitglieder (Stand 2022) nächste Woche entscheiden.

In den Kommentarspalten hält man einige Vorschläge für die Vereinshetzer parat:

“Gemeinnützigkeit aberkennen, keine Fördermittel oder sonstige Finanzierung. Dann hat es sich für die Hetzer erledigt.”

“Ist dies so ne Art „anti Toleranztanz“ der Dauermoralisierten? Jeder Islamist wird in diesem Land toleriert, bezahlt und hofiert!”

“Wir sind nicht mehr zu retten! Was hat Politik mit dem Ende des eigenen Lebens zu tun?”

“Wie bitte? Das ist ja krass. Das heißt also im Umkehrschluss das sind keine gleichwertigen Menschen? OmG man will entscheiden wer etwas wert ist. Da krieg ich Angst !”

“Gilt der Verein als allgemeinnützig? Wenn ja: Darf er dann Mitglieder wegen der Mitgliedschaft in einer immerhin im Bundestag vertretenen Partei ausschließen?”

“Naja.. abseits von dem sinnlosen Mist den euerer Schundblatt schreibt ist Sterbehilfe ja nun einmal etwas das weder ihr WEF fucker noch irgendein Verein mitbekommt…Da wo es erlaubt und unterstützt wird z.b in der Schweiz interessiert eure Hetze nicht.”

“Ach? Ausgrenzung von Menschen? Menschenhass? Na super, da hat aber jemand in deutscher Geschichte besonders gut aufgepasst”

(SB)

 

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