Heim ins Reich? Foto: Von Istvan Csak/Shutterstock

Asylverfahren, Arbeitszwang und Asylklagen – weiter geht’s in der Endlosschleife

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Während der Politik gerade mehr oder weniger klar wird, was für eine Katastrophe mit ihrer unverantwortlichen Einwanderungspolitik angerichtet hat, geht die Asyldebatte munter weiter:

Die Grünen kritisieren die Forderung der Unionsfraktion nach einem Arbeitszwang für anerkannte Flüchtlinge scharf. “Friedrich Merz pocht auf Arbeitsverbote und fordert Pflichtarbeit zugleich”, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch dem Nachrichtenportal “T-Online” am Mittwoch. “Das ist widersinnig, das versteht wirklich niemand mehr.”

In einem Antrag der CDU/CSU, der am Donnerstag im Bundestag debattiert werden soll, heißt es, das Integrationsprogramm für anerkannte Flüchtlinge solle so ergänzt werden, dass “die tatsächliche Heranführung an den Arbeitsmarkt ein selbstverständlicher Bestandteil des Integrationsprozesses wird”. Dazu brauche es “einen niedrigschwelligen und verpflichtenden Ansatz”, es böten sich “gemeinnützige Tätigkeiten” an. “Damit würde die Union Gartenbauunternehmen, Reinigungsfirmen und Handwerksbetriebe aus dem Markt drängen”, kritisierte Audretsch. (Sollen sich die Asylisten etwa selbstständig machen, Herr Audretsch?)

“Mit dieser ideologischen Planwirtschaft stiftet die Union Unfrieden in Kommunen und in Betrieben gleichermaßen.” Zudem verwies Audretsch auf die ohnehin hohe Belastung der Kommunen. “Friedrich Merz will, dass vor Ort ein Riesen-Bürokratie-Apparat aufgebaut wird, um Geflüchtete planwirtschaftlich Pflichtarbeit zuzuweisen”, sagte er.

“Jetzt die Kommunen mit solchem Bürokratie-Irrsinn zu überladen, wäre gerade in der aktuellen Situation unverantwortlich.” Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstpflicht.

Neue Daten auch in diesem Bereich: Trotz der deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen bekommen Asylbewerber in Deutschland inzwischen schneller einen Bescheid als noch vor einem Jahr. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, über die die “Neue Osnabrücker Zeitung” (Donnerstagausgabe) berichtet. Im ersten Halbjahr dieses Jahres betrug die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren demnach 6,6 Monate – einen Monat weniger als 2022. Damit ist die Länge der Verfahren formal wieder auf dem gleichen Stand wie 2021. 2020 hatte die Dauer noch bei 8,3 Monaten gelegen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wegen der Corona-Pandemie langsamer arbeitete und zeitweilig gar keine Bescheide zustellte.

Inzwischen schafft das Bamf fast die Vorgaben des EU-Rechts, wonach Asylverfahren in der Regel innerhalb von sechs Monaten beendet werden sollen. Nach Einschätzung der Linken-Fraktion, die die Anfrage gestellt hatte, erklärt sich der Rückgang in der Bearbeitungszeit aber wohl zum Teil auch durch einen rein rechnerischen Effekt. Seit Anfang 2023 wird erst gerechnet, wenn die Zuständigkeit Deutschlands festgestellt wurde – zuvor wurde auch die Zeit miteinbezogen, die zur Klärung der Zuständigkeit nach der EU-Dublin-Verordnung benötigt wurde.

Dies sei in etwa einem Drittel aller Verfahren der Fall. Wie lange Bewerber auf eine Entscheidung warten müssen, hängt auch mit ihrem Herkunftsland zusammen. Asylsuchende aus Afghanistan müssen etwas länger als neun Monate auf ihre Asylentscheidung warten, obwohl sie am Ende fast ausnahmslos einen Schutzstatus erhalten.

Am längsten dauerten die Verfahren im Durchschnitt bei Asylsuchenden aus Nigeria (16,2 Monate), dem Senegal (12,8) und Iran (10,5). Auch wenn sich Asylsuchende juristisch gegen eine Ablehnung wehren und klagen, dauern Asylgerichtsverfahren wieder kürzer. Im ersten Halbjahr lag die Dauer im Schnitt bei 22 Monaten – deutlich unter dem Schnitt des Vorjahres 2022 mit 26 Monaten.

“Schnelle Asylverfahren sind im Interesse der Asylsuchenden, die in ihrer großen Mehrheit einen Schutzstatus erhalten”, sagte Bünger. “Schnelligkeit darf nicht zulasten der Qualität der Verfahren gehen. Eine gute personelle Ausstattung des Bamf und der Verwaltungsgerichte ist deshalb besonders wichtig”, so die fluchtpolitische Sprecherin der Linken.

Die Asylprüfung verlaufe in bestimmten Fällen zu schnell und oberflächlich.

Die Verfahrensdauer von Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten dauert im Durchschnitt dagegen 21,8 Monate, also fast zwei Jahre. Das zeigt eine Auswertung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für den Zeitraum Januar bis Ende Juli dieses Jahres, über die die “Welt” (Donnerstagausgabe) berichtet. Die Auswertungen des Bamf werden aus dem bundesamtseigenen Dokumenten- und Workflowmanagementsystem Maris (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) generiert.

Mehmet Ata, Sprecher des Bundesinnenministeriums und damit auch zuständig für die Bundesoberbehörde Bamf, verweist auf sehr große Unterschiede quer durch die Republik. “Diese deuten darauf hin, dass die Dauer der Asylgerichtsverfahren maßgeblich von der internen Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte abhängig ist”, sagte Ata der Zeitung. Klagt ein Asylbewerber in Rheinland-Pfalz gegen seinen Bescheid, erhält er dort laut Bamf-Statistik schon nach 4,7 Monaten einen Richterspruch, im Saarland ergeht nach 9,8 Monaten ein Urteil.

Große Bundesländer mit vielen Verfahren wie Bayern (20,5 Monate) und Nordrhein-Westfalen (21,5 Monate) liegen etwa im bundesweiten Durchschnitt. Ganz anders dagegen in Brandenburg: Dort benötigen Verwaltungsgerichte 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil. Im Bundesland Rheinland-Pfalz, das am schnellsten entscheidet, bearbeitet das Verwaltungsgericht Trier zentral alle Asylklagen.

Die “Zuständigkeitskonzentration für sämtliche Asylklagen bei einem Verwaltungsgericht ist der entscheidende Faktor”, sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, der “Welt”. “Eine hohe Spezialisierung der Richter, Flexibilität bei der Bearbeitung der Herkunftsländer und die Gewährleistung einheitlicher Rechtsprechungslinien.” Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hält die Umsetzung der schnelleren Verfahren für machbar: Sollten die Gerichte in Rheinland-Pfalz künftig viele Fälle aus den neue als “sicher” eingestuften Herkunftsländern Georgien und Moldau zu entscheiden haben, “würden diese deutlich zügiger erledigt werden, sodass der vom Gesetzgeber erhoffte Effekt auch erzielt werden könnte”, so Brocker.

“Jeder und jede weiß um die gesellschaftliche Bedeutung der Asylverfahren. Wir stehen jedenfalls bereit.” Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich vergangene Woche vorgenommen, die Verfahren samt Klagen von Asylbewerbern mit geringer Anerkennungsquote in jeweils nur drei Monaten abzuschließen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll die Bearbeitung von Asylbewerbern aus Ländern, deren Anerkennungsquote unterhalb von fünf Prozent liegt, intern vorziehen – und die Verwaltungsgerichte sollen die Widersprüche schneller abarbeiten, fordern die Ministerpräsidenten.

Es geht den Protagonisten dieser verantwortungslosen Migrationspolitik also lediglich darum, auch in diesem Bereich die Bürokratie abzubauen. Keiner kommt auf die Idee, hier mal die Notbremse zu ziehen – genauso wie die Kommunen, die immer nur um noch mehr Steuergelder betteln.

Es fehlt also den Verantwortlichen der Wille, hier etwas tatsächlich ändern zu wollen. Und das ist natürlich Futter für die AfD. (Mit Material von dts)

Hintergrundinfos:

Ein Asylverfahren ist der rechtliche Prozess, durch den festgestellt wird, ob eine Person in einem Land Schutz vor Verfolgung, Krieg oder schweren Menschenrechtsverletzungen erhalten kann. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

1. Asylantragstellung

Der Prozess beginnt mit der formellen Antragstellung auf Asyl. Dies kann an einer Grenze, in einem Flüchtlingslager oder bei einer zuständigen Behörde im Inland erfolgen. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig​ (BAMF)​​ (BAMF)​.

2. Registrierung und Erstaufnahme

Nach der Antragstellung wird die asylsuchende Person registriert. Dies umfasst die Erfassung persönlicher Daten, Fingerabdrücke und oftmals eine Gesundheitsuntersuchung. Die Person wird dann einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen​ (ZDFmediathek)​.

3. Anhörung

Im nächsten Schritt findet eine Anhörung statt, bei der die asylsuchende Person ihre Gründe für die Flucht darlegt. Ein Dolmetscher kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Anhörung ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens, da hier die individuelle Verfolgungsgeschichte geschildert wird​ (bpb.de)​.

4. Prüfung des Antrags

Das BAMF prüft den Asylantrag auf Basis der vorgebrachten Gründe und der Situation im Herkunftsland. Dabei wird festgestellt, ob die Person Anspruch auf Asyl, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiären Schutz oder Abschiebungsschutz hat.

5. Entscheidung

Am Ende des Verfahrens steht die Entscheidung des BAMF. Die möglichen Entscheidungen sind:

  • Anerkennung als Asylberechtigter: Die Person erhält Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • Anerkennung als Flüchtling: Die Person wird nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling anerkannt.
  • Subsidiärer Schutz: Schutz für Personen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber dennoch ernsthaften Schaden in ihrem Herkunftsland befürchten.
  • Abschiebungsverbot: Schutz vor Abschiebung in das Herkunftsland, wenn dort eine konkrete Gefahr besteht.

6. Rechtsmittel

Falls der Antrag abgelehnt wird, hat die asylsuchende Person das Recht, gegen die Entscheidung zu klagen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird.

7. Aufenthalt und Integration

Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhält die Person eine Aufenthaltsgenehmigung und kann Integrationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wie Sprachkurse und berufliche Qualifizierungen.

Herausforderungen

Das Asylverfahren kann komplex und langwierig sein, wobei sowohl Antragsteller als auch Behörden vor Herausforderungen stehen. Dazu gehören unter anderem die Verfahrensdauer, die rechtliche Unsicherheit und die Integration in die Gesellschaft​ (BAMF)​​ (BAMF)​​ (ZDFmediathek)​​ (bpb.de)​.

Quellen:

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