Es war der gefährlichste und folgenschwerste körperliche Angriff eines Moslems in den 15 Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam. Der Palästina-Fan Tarek al-G. schlug mir bei der BPE-Kundgebung am 17. Dezember des vergangenen Jahres in Bonn mit voller Wucht seine Faust ins Gesicht.
Anschließend wütete der damals 20-jährige wie ein Berserker und hieb unserem Ordner Thomas seine kampferprobte Faust gleich zweimal ins Gesicht, so dass er eine blutende Wunde hinter dem Ohr erlitt und zu Boden stürzte. Die Folgen für Thomas: eine schmerzhafte Prellung am Sprunggelenk und wochenlangen starken Tinnitus, der bis heute nicht ganz aufgehört hat.
Ich musste mich im Mai einer Augen-Operation wegen Netzhautablösung unterziehen. Mein Augenarzt schließt nicht aus, dass dies eine Folge des wuchtigen Schlages ist, denn bei mir liegt keine andere gesundheitliche Indikation dafür vor.
Auch unser Ordner Li bekam einen Faustschlag des tobenden Palästina-Fans an den Kopf ab, bevor der brachiale Moslem von zwei Polizisten überwältigt werden konnte. Es fiel ihnen nicht leicht, denn Tarek al-G. ist ein ausgebildeter Kickboxer, der diesen Kampfsport wettkampfmäßig beim Verein „Mekibo Wesseling“ betreibt. Auf Facebook zeigte er sich auch in Kampfmontur:
Vor den harten Attacken mit seiner linken Kampf-Faust hatte Tarek Al-G. mit seiner rechten Hand eine Palästina-Fahne aus seiner Jacke gezogen. Der Moslem sah sich also ganz offensichtlich von der BPE-Aufklärungskundgebung über den Politischen Islam, bei der aus Solidarität mit dem einzigen wirklichen demokratischen Staat im Nahen Osten eine Israel-Fahne am Pavillon hängt, provoziert. Er wollte wohl mit der Flagge des Landes, dem er verbunden ist, dagegenhalten. Aber das reichte ihm nicht.
Zuvor hatte er mich gefragt, was ich mit meiner Arbeit erreichen wolle. Ob ich etwa „reich“ werden wolle. Als ich ihm erklärte, dass wir aus tiefster Überzeugung handeln und daher auch die Weiße Rose wiedergegründet haben, um gegen jede totalitäre Ideologie vorzugehen, das Verbot des Politischen Islams zu erreichen und unser Land damit wieder sicherer zu machen, explodierte sein innerer Vulkan.
Tarek al-G. hatte seine Aktion ganz offensichtlich geplant. Zu Beginn unseres Gespräches meinte er, dass er „die ganze Zeit auf der Suche“ nach mir sei. Er schien auch im Nachhinein noch stolz auf seine Dreifach-Attacke zu sein, denn unter dem Livestream von EWO-Live kommentierte er dreist, dass er „drei weggehauen“ habe:
Am vergangenen Donnerstag fand nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn statt. Da Tarek Al-G. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde diese dreifache Körperverletzung als „Jugendstrafsache“ vor dem Jugendgericht behandelt. Die Richterin, die Staatsanwältin und eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe machten von Anfang an klar, dass der Gedanke der „Resozialisierung“ im Vordergund stehe. Der Angeklagte soll vor der Tat noch keine Vorstrafen gehabt haben. Da alle drei Körperverletzungen direkt hintereinander stattfanden und nicht an drei verschiedenen Tagen, sei es auch keine Wiederholungstat.
Es verwunderte weiter, dass ich als einziger Zeuge geladen war. Auf die Aussagen der beiden Ordner Thomas und Li, die ebenfalls harte Schläge abbekamen, wurde seltsamerweise verzichtet. Ich wurde zu Beginn der Verhandlung gefragt, ob ich noch aussagen wolle, da dies eigentlich „nicht mehr nötig“ sei.
Da ich auf meine Darstellung der Geschehnisse bestand, wartete ich vor meiner Vernehmung zunächst vor dem Gerichtssaal. Später wurde mir von den knapp zehn anwesenden Mitstreitern berichtet, was sich währenddessen drinnen abspielte: so tischte der Anwalt des Beschuldigten die hanebüchene Tränendrüsen-Geschichte auf, dass Tarek Al-G. am Abend, nachdem er von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden war, auf dem Heimweg und am Bahnhof von mehreren Personen „erkannt“ worden sei und sich dabei „bedroht und verfolgt“ gefühlt habe.
Der Anwalt beklagte zudem, dass sein Mandat im Kommentarbereich des Livestream-Videos von EWO-Live (bisher 105.500 Zuschauer) „geoutet“ worden sei. Dabei war es Tarek Al-G. selber, der mit Klarnamen stolz kommentiert hatte, woraufhin die Recherchen fleißiger Kommentatoren begannen. Auf seiner Facebook-Seite fanden sich bezeichnenderweise auch Fahnen mit islamischen Bekentnissen und die Parole „Free Palestine“:
Nach meiner Zeugenaussage konnte ich das weitere Geschehen im Gerichtssaal mitverfolgen. Es gab keinerlei Fragen zu dem Palästina-Tatmotiv, zur Intensität seiner Religiösität oder zu seinem Verhältnis zu Juden sowie zum Land Israel. All diese Themen, die ursächlich zum Motivbereich dieser Gewalttat gehören, wurden notorisch ausgeklammert.
Es sollte wohl bei der offensichtlichen Bewertung von Richterin, Staatsanwältin und Jugendgerichtshilfe bleiben, dass sich der junge Mann „über etwas geärgert“ habe und dann bedauerlicherweise die Kontrolle über sich verloren habe. Durchaus vorstellbar, dass in den weiblichen Juristenköpfen auch das arabisch-orientalische Temperament eine Art „Schuldminderung“ darstellt. Hinzu kam vermutlich auch, dass meine Aufklärungsarbeit – obwohl faktisch fundiert und differenziert vorgetragen – von den drei beteiligten Frauen möglicherweise als „provozierend“, vielleicht aber sogar als „empörend“ empfunden wird.
Die Staatsanwältin schlug folgerichtig vor, das Verfahren gegen eine soziale Maßnahme einzustellen. Ohne Geldstrafe. Da der Beklagte eine Woche nach der Verhandlung seinen 21. Geburtstag hat und diese Maßnahme davor erfolgen muss, ging die Dame von der Jugendgerichtshilfe eilfertig aus dem Saal, um mit dem Verein „Sprungbrett“ telefonieren zu können, ob ein rascher Beginn der Sozialmaßnahme möglich sei. Als sie zurückkam, meldete sie freudig, dass dies sehr schnell einzurichten sei. So solle Tarek Al-G. gleich nach der Verhandlung mit der Dame dorthin gehen, damit die Unterredungen mit dem Sozialarbeiter beginnen können. Diese Gespräche sollen wohl bis Januar laufen, anscheinend einmal wöchentlich. Der Bonner General-Anzeiger berichtete bereits am Donnerstag Abend in einem kurzen Vorbericht online und am Freitag in gedruckter Form in einem ausführlicheren Fünfspalter über die Verhandlung und ihr Wohlfühl-Ende:
Die Anklage gegen den jungen Azubi lautete auf Körperverletzung in drei Fällen und ist filmisch bestens dokumentiert. Das Video der Veranstalter kursiert im Netz und war auch im Rahmen der Verhandlung ein Thema. Anschauen musste die Amtsrichterin das potenzielle Beweisstück allerdings nicht, denn der Angeklagte räumte das Tatgeschehen in einer kurzen Erklärung seines Anwalts Sebastian Holbeck komplett ein: „Er ist an dem Tag spontan dahin“, so der Anwalt. Dann sei sein Mandant ausgerastet, was natürlich nicht vorkommen dürfe. So brachte auch die Zeugenaussage Stürzenbergers keine neuen Erkenntnisse zum Tathergang, und die Richterin wollte gerade die Beweisaufnahme schließen, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sie mit nachdenklicher Miene unterbrach: Sie könne sich angesichts des völlig unvorbelasteten Täters auch eine Einstellung des Verfahrens nach Jugendstrafrecht vorstellen.
Ein Vorschlag, der zunächst auf Stirnrunzeln, dann aber auf Zustimmung der Jugendrichterin stieß: „Gewalt ist nie eine Lösung“, sagte die Jugendrichterin direkt an den Angeklagten gewandt. Nach Absprache mit einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe wird das Verfahren nun gegen die Ableistung eines sozialen Trainings eingestellt. In der Maßnahem des Vereins „Sprungbrett“ soll sich der Täter kritisch mit seinem Vergehen auseinandersetzen. Da der junge Mann in wenigen Tagen seinen 21. Geburtstag feiert, war Eile geboten: nach diesem Stichtag ist eine derartige Maßnahme nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich und so musste der Azubi die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe direkt im Anschluss an die Verhandlung zur ersten Sozialstunde begleiten.
Es ist stark zu bezweifeln, dass einfühlsame Gespräche mit einem Sozialarbeiter, der sicher einfühlsam an Toleranz und Rücksichtnahme appelliert, die gewünschte Wirkung beim Palästina-Kämpfer erzielen. Tarek Al-G. dürfte innerlich weiterhin davon überzeugt sein, zur „Verteidigung“ seines Glaubens und im Einsatz für sein Land das Richtige gemacht zu haben. So gab es im Gerichtsaal keinerlei Entschuldigung oder Worte des Bedauerns von ihm. Er wurde auch nicht zu seinen Motiven befragt und ob es ihm leid tue, drei Menschen so schwer angegriffen und verletzt zu haben.
Die Gerichtsverhandlung diente augenscheinlich einzig und allein dem Zweck, Tarek Al-G. möglichst unbeschadet aus dieser Sache herauskommen zu lassen und ihm die Chance zu geben, ab jetzt ein friedliches und gewaltfreies Leben zu führen. Auch die Tatsache, dass er jetzt seine zweite Ausbildung begonnen habe, nachdem er nach Beendigung seiner ersten in der dortigen Firma nicht übernommen worden sei, werteten Richterin und Staatsanwältin positiv.
Hier mein Livestream-Video, das ich direkt nach der Gerichtsverhandlung in Bonn sendete (bisher über 20.000 Zuschauer):
Besonders aufschlussreich ist, dass ich nach meiner Rückkehr im Briefkasten die schriftliche Mitteilung des Amtsgerichtes Bonn vorfand, dass auch meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt werde. Ganz offensichtlich hatten wohl zuvor Gespräche zwischen dem Anwalt des Angeklagten und der Richterin sowie der Staatsanwältin stattgefunden, um die schließlich getroffene Einigung vorzubereiten. Dieses Schreiben mit Datum vom 26. Oktober wurde erst am 30. Oktober mit einem Poststempel versehen und erreichte mich dann erst nach meiner Rückkehr aus Bonn.
Um doch noch Gerechtigkeit für die Geschädigten herstellen zu können, ist nun der Zivilklageweg nötig. So werden wir uns irgendwann wohl wieder vor Gericht treffen.
Als Zuhörerin war übrigens auch die linke Dauer-Gegendemonstrantin Tanja Schmieder von „cityofhopecologne“ mitsamt zwei ihrer Gesinnungsgenossen anwesend. Einer ließ es sich nicht nehmen, nach dem offiziellen Ende der Verhandlung, als ich im Saal noch mit der Richterin und der Staatsanwältin über das Palästina-Motiv sprach, wütend herumzuschreien und den Mittelfinger in die Luft zu strecken. Wegen dieser eigentlich unerlaubten Entgleisung im Gerichtssaal gab es aber erstaunlicherweise keine Ermahnung seitens der Richterin.
Die Linkslastigkeit der Justiz begegnet einem immer wieder. In Kürze berichte ich über einen besonders dreisten Fall von Rechtsverbiegung, diesmal von einer Staatsanwältin aus Leipzig. Sie ist allen Ernstes der Meinung, dass die Beleidigung „Du Dreckschwein“ eines Moslems mir gegenüber im Rahmen der Meinungsfreiheit gestattet sei, da sie schließlich im Rahmen einer Auseinandersetzung um den Islam gefallen sei.
Der Journalist Michael Stürzenberger arbeitete als TV-Redakteur u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim Terroranschlag des Politischen Islams in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, 2009 und 2010 im Integrationsausschuss der CSU München. Dort versuchte er die Islamkritik hoffähig zu machen, was damals dort aber noch abgelehnt wurde. Von 2014 bis 2016 war Stürzenberger Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seit 2018 ist er im Bundesvorstand der Bürgerbewegung PAX EUROPA e.V. (BPE). Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit über einem Jahrzehnt in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU 7011 7753 7959 5428 8500 0000 00, BIC:OTPVHUHB