Anklage gegen Israelhasser Maximilian H. (Screenshot)

Vorbildlich: Erste Anklage gegen Judenhasser und Hamas-Freund erhoben

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Es ist die erste ihrer Art von Anklage in Bayern: Der 27-jährige Maximilian H. hatte auf einer Pro-Palästina-Demonstration in München gegenüber dem öffentlich-rechtlichen BR den Angriff der islamischen Mörderbande Hamas auf Israel gebilligt. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen den Judenhasser und Hamas-Freund erhoben.

Die Anklage in Bayern die erste ihrer Art wegen Tathandlungen im Kontext des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat dementsprechend Anklage gegen einen mutmaßlichen Sympathisanten der Terrorgruppe Hamas erhoben. Wie die Behörde dem BR bestätigte, wird dem Mann Billigung von Straftaten vorgeworfen. Grundlage ist nachfolgender Vorfall bei einer von der Stadt München verbotenen Pro-Palästina-Demo am Odeonsplatz. Trotz Verbots versammelten sich mehr als 100 Israel-Hasser. Einer von ihnen: der in München geborene, 27-jährige Maximilian H.

Optisch zurechtgemacht wie ein muslimischer Vorbeter hetzte H. in die Kamera des BR-Politikmagazins Kontrovers und machte sein Verhältnis zum Überfall der islamischen Mörderbande Hamas auf Israel am 7. Oktober klar: „Für die Tat alleine habe ich kein Verständnis. Aber für die Jahre davor, was passiert ist, wenn ich mir dann diese Tat anschaue, dann sage ich: Das ist viel zu wenig.“

Unverkennbar: Der Hamas-Freund sympathisiert offen mit der Terrororganisation Hamas und deren grauenhaften Taten am 7. Oktober in Israel mit über 1400 Toten.

Das sah auch die Generalstaatsanwaltschaft München so: Nach Identifizierung des Mannes wurde am 30.10.2023 Anklage im beschleunigten Verfahren erhoben. Das beschleunigte Verfahren ist für Fälle mit klarer Beweislage vorgesehen. Der Vorwurf der Anklage lautet auf Billigung von Straftaten: Die Sympathiebekundungen waren nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München “geeignet”, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Eingeleitet wurde das Verfahren von Andreas Franck, dem Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz. Wie der BR berichtet, ist die Anklage in Bayern die erste ihrer Art wegen Tathandlungen im Kontext des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel.

Eine Anklage im beschleunigten Verfahren wurde indes vom Amtsgericht München abgelehnt, wie am Mittwoch bekannt wurde. Demnach hat die Generalstaatsanwaltschaft aber die Möglichkeit, auf normalen Wege Anklage zu erheben.

(SB)

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