Seniorin (Symbolbild: shutterstock.com/Dapetrus)

Wenn der Migrant scharf auf die “Alte” ist

Während die mutmaßliche Vergewaltigung einer 88-jährigen, dementen Seniorin für den 26-jährigen afrikanischen Altenpfleger mit Freispruch ausging, weil der Richter von einvernehmlichem Sex ausgeht, muss der pakistanische Faeser-Gast vom Steuerzahler wegen der Vergewaltigung einer 93-Seniorin, welche die Bereicherung nicht überlebte, lebenslang im Knast versorgt werden.

Eine Pflegerin war unangekündigt in das Zimmer der 88-jährigen, schwer dementen Seniorin  im Altenpflegeheim in Hamburg-Alsterdorf gekommen, als sie den 26-jährigen afrikanischen Altenpfleger Milad R. sah, wie er sich hektisch die Hose hochzog. Die demenzkrante Frau lag  nackt auf ihrem Bett.  Die Heimleiterin rief die Polizei. Der afrikanische Import wurde wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung angeklagt.

Richter glaubt an einvernehmlicher Sex und afrikanische Lovestory

Vor Gericht behauptete Milad R. dann, dass seine  Beziehung zur Patientin eine romantische gewesen sei. Er, der 26-jährige afrikanische Lover, habe die Frau bereits in ihrer Wohnung gepflegt, noch bevor sie ins Heim kam. Schon damals habe es körperliche Nähe gegeben. Als er sie am besagten Tag im Heim besuchte, war es angeblich sie, die ihn anmachte und nach Sex verlangte.

Während die Staatsanwaltschaft dem afrikanischen Möchte-gern-Seniorinnen-Lover nicht glaubte und eine lächerliche Haftstrafe von drei Jahren beantragte, legte der vorsitzende Richter eine nur noch als pervers und abartig zu bezeichnende Justizshow hin. Dieser schloss nicht aus, dass die demente Frau zum fraglichen Zeitpunkt noch in der Lage war, einen eigenen Willen zu äußern. Außerdem habe ein Zeuge ausgesagt, dass er die 88-Jährige anschließend mit ihrem Rollator beim Kaffee-Trinken gesehen zu haben und diese nichts mehr vom afrikanischen Besuch gewusst habe. Das kranke Urteil eines kranken Justizsystems: Freispruch! Die Staatsanwaltschaft prüft laut der Bild, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung gehen wird.

93-jährige Lina E. überlebt pakistanische Bereicherung nicht

Weniger Glück, wie die 88-jährige, demente “Geliebte” des afrikanischen Stechers, die sich an nichts mehr erinnern kann und das Ganze überlebt hat, hatte das 93-jährige Vergewaltigungsopfer von Mohammad A. Laut Staatsanwalt soll  der Pakistani im April 2023 gegen 22 Uhr bei seiner Nachbarin Lina L. an der Wohnungstür geklopft haben. Als die Seniorin öffnete, soll Mohammad A. sie zur Seite gedrückt haben, um in die Wohnung zu kommen, wo er sich Zigarette rauchend auf das Sofa der Frau setzte. Dann zog er seine Hose aus und vergewaltigte die 93-Jährige. Die Seniorin wehrte sich vergebens. Der Pakistani biss ihr in die Brust und ging so brutal vor, dass Lina L. mehrere Knochenbrüche erlitt – u.a. ein Bruch des Beckenrings. Nach der Tat verließ A. die Wohnung mit der Hose seines Opfers, seine eigene hatte er sich lässig über seine Schulter geworfen.

Die geschundene, schwer verletzt 93-Jährige lag im Flur, konnte durch Klopfen an der Tür auf sich aufmerksam machen. Ihr Sohn entdeckte seine grauenhaft zugerichtete Mutter und alarmierte Polizei und Rettungsdienst. „Die Frau hat am ganzen Körper gezittert, stand extrem unter Schock. Sie hat immer wieder das Gleiche erzählt, wie der Mann in ihre Wohnung kam”, wir ein Polizist von der Bild zitiert. Am 12. April verstarb Lina L. an einer Lungenentzündung. Laut Staatsanwaltschaft infolge des sexuellen Überfalls.

Mohammad A., der Mörder und Vergewaltiger der alten Frau teilte bei seiner Gerichtsverhandlung mit: „Ich möchte nichts sagen. Ich werde mich über meinen Verteidiger erklären.“ Das Monster saß indes nicht das erste Mal in einem deutschen Gerichtssaal. Der pakistanische Import, faktisch ein Analphabet kam 1998 nach Deutschland, hatte seither nie gearbeitet und musste – weil Politiker und ihre gutmenschlichen, mehrheitlich links-woken Unterstützer dies richtig finden – vom deutschen Steuerzahler ausgehalten werden. 2012 dann wurde der pakistanische Gewaltimport bereits wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu fünf Jahren Knast verurteilt. Trotzdem durfte er nach der Entlassung in Deutschland bleiben, weil Pakistan ihn nicht als Bürger anerkennt – kein Wunder, wer will schon solch einen menschlichen Abschaum freiwillig zurücknehmen. Mohammed A. verfügt – wie unzählige andere, die via existenzvernichtenden Massenimport ins Land geschwappt kamen und nach wie vor kommen – über eine Duldung mit Duldungsgrund “ungeklärte Identität”.

(SB)

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