Christian Lindner als Linocchio; Bild: Collage
Exemplarisch: Christian Lindner als Linocchio; Bild: Collage

“Schulden-Lindner” gibt grünes Licht für höhere Ukraine-Hilfe

Während im eigenen Land alles zusammenbricht, immer mehr Bürger unter die Armutsgrenze rutschen und sich keine Wohnung mehr leisten können,  ist offensichtlich für “die Anderen” immer noch genügend Geld vorhanden:

Das Bundesfinanzministerium gibt für das Haushaltsjahr 2024 mehr Geld als geplant frei, um die Ukraine weiterhin mit Rüstungsgütern zu versorgen. Wie aus einer Aufstellung aus dem Haus von Finanzminister Christian Lindner (FDP) hervorgeht, sind zusätzlich vier Milliarden Euro an Barmitteln eingeplant, berichte der “Spiegel”; zwei weitere Milliarden sollen als sogenannte Verpflichtungsermächtigungen ausgegeben werden. Bisher waren vier Milliarden Euro als Barmittel für 2024 vorgesehen und weitere vier Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen, die erst später zu Buche schlagen.

Das Verteidigungsressort machte jedoch laut “Spiegel”-Bericht intern eine Lücke von rund 5,2 Milliarden Euro bei der Waffenhilfe für die Ukraine geltend. Die dürfte nun geschlossen sein – vorausgesetzt, der Haushaltsausschuss des Bundestags nimmt bei seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag den Vorschlag des Finanzressorts an und der Bundestag stimmt dem Haushalt im Dezember zu. In dem Schreiben betont das Haus von Minister Christian Lindner (FDP) allerdings, dass das Geld nicht nur der Ukraine im Kampf gegen die russischen Invasoren zugutekommen soll.

Bestimmt ist es demnach “für die weitere Unterstützung der Ukraine sowie zur Sicherstellung insbesondere der Wiederbeschaffung von Bundeswehr-Material, das an die Ukraine abgegeben wurde”. Die Ukraine-Hilfe wird nicht aus dem regulären Etat des Verteidigungsministeriums bezahlt, sondern aus einem Sondertopf ohne klare Ressort-Zuordnung: dem sogenannten Einzelplan 60. Woher die zusätzlichen Barmittel in Höhe von vier Milliarden Euro stammen, geht aus dem Papier des Finanzressorts nicht hervor. Dem Vernehmen nach könnte die Summe aus der nicht ausgeschöpften sogenannten Flüchtlingsrücklage und dem konjunkturbedingt größeren Spielraum für Neuverschuldung abgezwackt werden; im Gespräch sind auch EU-Mittel.

Die zwei Extra-Milliarden, die als Verpflichtungsermächtigung ausgegeben werden, schlagen erst später zu Buche.

Sondertöpfe, Sonderfonds, Sondervermögen – mit billigen Taschenspielertricks wird hier mit dem Geld anderer Leute umgegangen und in diesem Fall auch noch ein Krieg mit vielen, vielen Toten künstlich verlängert. Aber nicht nur in diesem Bereich zeigt sich Lindner als Rosstäuscher:

Kurz vor der Verkündung des Urteils zur Umwidmung nicht verbrauchter Coronamittel zugunsten des Klimaschutzes hat die Unionsfraktion im Bundestag ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Bundesverfassungsgericht die Schuldenbremse im Grundgesetz stärken wird. “Es kann nicht sein, dass Kredite, die der Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse zur Bewältigung einer ganz bestimmten Krise und für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligt hat, ihrer Zweckbestimmung nach einfach umgewidmet und in anderen Haushaltsjahren eingesetzt werden”, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

“Anderenfalls könnte künftig jeder Finanzminister – so wie Christian Lindner es aktuell macht – verschleiern, wie viel Schulden er tatsächlich macht. Transparenz und Ehrlichkeit in der Haushaltsführung sind grundlegend für nachhaltige Politik.” Am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Normenkontrollklage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 bekannt geben. Die Ampel-Koalition hatte kurz nach der Regierungsübernahme nicht verbrauchte Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Umfang von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschoben.

Das “Sondervermögen” heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Aus ihm werden am regulären Bundeshaushalt vorbei vorrangig Klimaschutzprojekte und Maßnahmen zur Senkung der Strompreise finanziert. Sollte Karlsruhe das Vorgehen für verfassungswidrig erklären, wären zentrale Teile der Ampel-Finanzplanung hinfällig.

In der Findung von neuen Begriffen ist die Ampel wahrlich super. Das war’s aber auch schon. (Mit Material von dts)

 

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