Liebe-liebe-liebe ... (Symbolbild: shutterstock.com/Das neue Heizungsgesetz und seine Auswirkungen Am vergangenen Freitag beschloss der Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz, das den Einsatz erneuerbarer Energien in Heizsystemen fördert. Dieses Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten, vorerst jedoch nur für Neubaugebiete. Die Umsetzung für bestehende Gebäude erfolgt schrittweise durch kommunale Wärmeplanung. Kritik und Unsicherheiten Allerdings hat der Bundesverband Wärmepumpe Kritik an bestimmten Aspekten des Gesetzes geäußert, insbesondere an der geplanten Halbierung der maximal förderfähigen Kosten für den Austausch von Heizungen auf 30.000 Euro. Diese Maßnahme hat Unsicherheiten hinsichtlich der Rentabilität von Heizungsumbauten ausgelöst und lässt Bürgerinnen und Bürger zweifeln, ob sich die finanzielle Belastung tatsächlich lohnt. Insgesamt steht Deutschland im Bereich der Heizungstechnik vor erheblichen Herausforderungen. Die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte ist entscheidend für den Erfolg der Wärmewende. Die Ausbildung von mehr Heizungsinstallateuren und die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens sind wichtige Schritte, um dieses Ziel zu erreichen und die nachhaltige Heizungsinfrastruktur in Deutschland voranzutreiben.)

AfD stellt Fragen zur islamischen Vielehe und Kinderkopftücher – ARD kapituliert

In der dieswöchigen Presserunde stellt die AfD-Bundestagsfraktion  ihre aktuellen Anträge vor. Neben dem sogenannten Gebäudeenergiegesetzes und seinen schwerwiegenden Folgen für die Bundesbürger ist ein weiteres Mal die Masseneinwanderung Islamgläubiger nach Deutschland für die AfD ein wichtiges Thema. Mariana Harder Kühnel, Juristin und AfD-Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren und Frauen, will von der Bundesregierung endlich konkrete Zahlen in Sachen der in Deutschland mittlerweile verbreiteten Vielehe und bezieht in Sachen Kinderkopftuch entschieden Stellung. In der anschließenden Frage-Runde sticht der AfD-hassende ARD-Journalist Schmidt durch besondere Penetranz und Dummheit hervor.

Mariana Harder Kühnel stellt den ersten von zwei AfD-Anträgen vor. Allgemein sei bekannt, das im Islam Männer bis zu 4 Ehefrauen haben dürfen, zuzüglich einer unbestimmten Anzahl an Konkubinen, eine “Gepflogenheit, die sich in Deutschland immer weiter – gegen geltendes Recht- ausbreitet; “Diese Vielehe ist unserer Rechtsordnung allerdings fremd. Sie missachtet die Rechte der religiös Verheirateten. Zweit- und Dritt-Frauen haben keine Unterhaltsansprüche, keine Zugewinn-, Ausgleichsansprüche, keine Erbansprüche gegenüber ihrem Ehemann.
Meist arbeiten sie nicht, sie werden oft als Kindesmutter alleinerziehend geführt und leben von Sozialleistungen. Das heißt, Männer, die sich in ihren Herkunftsländern niemals mehr als eine Ehefrau leisten können, können das in Deutschland, und das darf nicht sein. Möglich ist das, weil im Ausland geschlossene Vielehen in Deutschland oft anerkannt werden und religiöse Eheschließungen in Deutschland ohne vorherige standesamtliche Trauung erfolgen können. Das führt dazu, dass muslimische Männer unerkannt mehrere Frauen religiös heiraten können, obwohl sie bereits standesamtlich mit einer Frau verheiratet sind, und das ist unhaltbar. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, die Erfassung und die Bekämpfung von vielen als Regierungsziel festzusetzen und mit der Deutschen Islamkonferenz einen Maßnahmenkatalog zu deren Unterbindung zu erstellen. Als weitere Maßnahme muss das Personenstandsgesetz geändert werden und das sogenannte Verbot der religiösen Voraustrauung wieder eingeführt werden. Dieses Verbot gab es früher, man durfte erst religiös heiraten, wenn man vorher standesamtlich geheiratet hat. Dann kann künftig nur noch eine einzige religiöse Trauung nach einer einzigen staatlichen Eheschließung stattfinden. Zudem fordern wir die Ausweitung der Strafbarkeit von Doppelehen nach Paragraph 172 Strafgesetzbuch auch auf religiöse Ehen, um das strafrechtlich zu flankieren, und ebenso muss die Strafbarkeit von Zwangsehen nach 237 Strafgesetzbuch auch eben auf diese religiösen Ehen ausgedehnt werden”, führt die Juristin aus.

Schon mit diesem einfachen Sachverhalt, kommt der ARD-Journalist Schmidt nicht klar.Woher sie die Zahl habe, wenn sie gleichzeitig einen Antrag stelle, der sich damit beschäftige, Zahlen herauszufinden, will Schmidt wissen. Das sei die Einschätzung eine Islamexperten aus dem Jahr 2012, entgegnet Kühnel. Ziel des Antrages sei es ja, genaue Zahlen herauszufinden. Bisher gäbe es nur Einschätzungen von Experten, die Bundesregierung erhebe in dieser Sache bisher überhaupt keine Statistiken.

Damit will Schmidt sich nicht zufrieden geben, er hat inzwischen gegoogelt und eine Recherche des Research Center von 2022 entdeckt und da stehe, daß die Vielehe in den islamischen Ländern des Nahen Ostens, Asiens und sogar Afghanistan kaum praktiziert würde. In Afghanistan läge sie sogar nur bei einem Prozent, triumphiert der ARD-Mann.

Geduldig erklärt Kühnel ihm, warum das so ist: “Im Islam darf man nur dann mehrere Frauen haben, wenn man sie sich auch leisten kann, das heißt, wenn man sie unterhalten kann, wenn man die Kinder unterhalten kann, und das ist halt in Deutschland dank der umfangreichen Sozialleistungen viel leichter möglich”, so Kühnel. Heirate man die Zweit- und Dritt-Frau nur religiös, komme der deutsche Sozialstaat vollumfänglich für ihren Unterhalt auf, denn sie gelte in der Regel als Alleinerziehend.  Für manch Islamgläubigen ein kaum zu widerstehender Umstand, denn mit der Anzahl der Frauen und Kinder steigt auch sein Ansehen in der koranhörigen Welt. “Die sich in anderen Ländern nie mehr als eine Frau leisten können, können das hier tun”, führt Kühnel aus. Und es gäbe ja genug Berichte über islamische Familien, wo der Mann auf Kosten des Sozialstaates mit seinen drei bis vier Ehefrauen und bis zu 15 Kindern in einem Haus lebe – finanziert vom deutschen Steuerzahler.
Schmidt kann nicht folgen, er beharrt auf seinem 1 Prozent. Und noch einmal erklärt ihm die Juristin den Unterschied zwischen dem deutschen Sozialstaat, der für alle sorgt und Ländern wie  Afghanistan, Pakistan, Bangladesch, Iran und Ägypten, die eine solche Vollversorgung nicht kennen. “Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass es in Deutschland eben wesentlich einfacher ist, weil die zweite und dritte Frau einfach finanziert wird. Hier kann man sich Zweit- und Dritt-Frauen leisten, die man sich vielleicht im Herkunftsland nicht leisten könnte, und wenn sie 2012 schon Schätzungen von 20 bis 30% haben, was glauben Sie denn, was nach der Flüchtlingskrise 2015 passiert ist? Und es ist ja auch gerade so, daß Familiennachzug im umfangreichen Umfange hier stattfindet, ja, dass auch Zweit und Dritt-Frauen dank Familiennachzug hier nach Deutschland kommen… ” Schmidt gibt nicht auf, er ist weiterhin “irritiert” und besticht durch penetrante Wiederholung seiner längst beantworteten Fragen.

Auch der zweite Antrag der AfD-Obfrau nimmt sich eines Themas an, daß mittlerweile in Deutschland überhaupt keine Rolle mehr spielt und von allen “Diskriminierungsgegnern” unter den Teppich gekehrt wird. Es geht um das Tragen vonKinder-Kopftüchern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen. Die AfD fordert ein Verbot.
“Wie aktuell das Thema auch in Deutschland ist, zeigt eine bundesweite Umfrage des Frauenrechts Vereins Terre des Femmes  unter Lehrern und Erziehern mit folgendem Ergebnis. 90% der Teilnehmer aus Berlin berichten, dass sie minderjährige Mädchen unterrichten oder betreuen, die ein Kopftuch tragen. 33% der Umfrageteilnehmer hatten den Eindruck, dass diese Mädchen das eben nicht freiwillig tun, fast 60% berichten, dass Mädchen mit Kopftuch weder im Sport noch am Schwimmunterricht noch an Klassenfahrten teilnehmen dürfen.
Auch die Berichte darüber, dass muslimische Mädchen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen, von muslimischen Mitschülern gemobbt, beleidigt und massiv unter Druck gesetzt werden, häufen sich. Die öffentliche Kritik daran ist praktisch nicht existent,” weiß Kühnel.

Freies Spielen, Rennen, schwimmende mit Kopftuch nicht möglich, die Mädchen lebten in ständiger Angst, dass das Kopftuch verrutschen könnte, dass die Haare sichtbar sind und sie bestraft werden. Das Kopftuch unterdrücke die Mädchen von heute und erziehe sie zu den unterdrückten Frauen von Morgen, findet die AfD und fordert deshalb ein Verbot.
Die Franzosen und die Österreicher haben das schon vor Jahren erkannt und das Kopftuch an allen öffentlichen Schulen und Einrichtungen verboten, in Frankreich übrigens auch mit den Stimmen der Sozialisten. “Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, im Rahmen der Kultus und Innenministerkonferenz das Verbot von Kinder, Kopftüchern in Schulen und Kindertagesstätten zu diskutieren mit dem Ziel, das Tragen in allen Bundesländern gesetzlich zu untersagen und die Problematik auch mit den islamischen Verbänden im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz zu thematisieren und die Verbände zur konstruktiven Mitarbeit bei der Lösung dieses Problems aufzufordern. Auch im Rahmen von Bundesprogrammen wie Demokratie leben sollte darüber aufgeklärt werden seitens der Bundesregierung, wie man mit dem Problem der Kinder Kopftücher umgehen.
Will und letztlich müssen sich auch die Bundesländer dafür einsetzen, dass sich der öffentlich rechtliche Rundfunk wie in dem genannten Beispiel mit allen Aspekten der Kinder, Kopftücher der Kopftücher bei jungen Mädchen und der Verhinderung von Integration dieser jungen Mädchen und Frauen in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung auseinandersetzt. (MS)

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