Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

EILT: Bundesverfassungsgericht erklärt den Ampel-Trick, die Umwidmung von Corona-Krediten, für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den billigen Ampeltrick – die Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaschutzmaßnahmen – für unzulässig erklärt. Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sei verfassungswidrig, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. 

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch über die Frage entschieden, ob die Ampel-Regierung zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf. Das Hammerurteil: Sie darf nicht!

Man stütze diese Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens habe der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die “Schuldenbremse” bei gleichzeitiger Anrechnung als “Schulden” im Haushaltsjahr 2021 sei demzufolge unzulässig.

Drittens verstoße die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert, wodurch der Bundeshaushalt deutlich überarbeitet werden muss. Den Antrag gegen den Nachtragshaushalt hatte die CDU/CSU-Fraktion gestellt.

Die Bundesregierung hatte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen waren, für den KTF umgewidmet. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.

Damit ist klar: Sogar dem Ampel-freundlichen Bundesverfassungsgericht war der dreiste Versuch, 60 Mrd. Euro aus dem Nachtragshaushalt 2021 zum grünen Spielgeld für Habeck umzuwidmen, des Guten zu viel. Haushaltspolitik wie in einer Bananenrepublik. Und mitten drin die FDP, die den Finanzminister stellt. Die Finanzplanung des Ampel-Regimes in Berlin ist somit für jeden sichtbar Makulatur. Bei Haushalt und Klimapolitik muss alles auf den Prüfstand. Das ist nicht weniger als ein politischer Tsunami mit ungewissem Ausgang

Gewiss indes ist: Diese Regierung muss schnellstens abgesetzt werden, bevor dieses Land unwiederbringlich verloren ist.

Eine erste Reaktion gibt es auch schon:

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat erleichtert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung reagiert. “Der Ampel fliegt ihre unseriöse Haushaltspolitik um die Ohren”, sagte er der “Bild” (Mittwochsausgabe). “Das Urteil ist eine gigantische Klatsche für die Ampel, die jetzt ein 60-Milliarden-Loch im Haushalt hat”, fügte er hinzu.

Die Bundesregierung habe Milliarden, die sie nicht hätten anrühren dürfen, genommen, um daraus “ihre links-grünen Luftschlösser” zu finanzieren. “Gut, dass das oberste deutsche Gericht dem jetzt ein Ende gesetzt hat”, sagte der CSU-Landesgruppenchef.

(SB/mit dts)

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