Gruppenvergewaltigung (Symbolbild:Durch Surapol Usanakul/shutterstock)
Gruppenvergewaltigung (Symbolbild:Durch Surapol Usanakul/shutterstock)

Bewährungsstrafen für Gruppenvergewaltigung 15-Jähriger: Reichlich richterliches Verständnis für Migranten-Orgie im Park

Wenn trotz anhaltender Abstumpfung der Öffentlichkeit angesichts der Kuschel- und Zweiklassenjustiz in Deutschland, die gegenüber zugewanderten Straftätern deutlich mehr Milde als gegenüber Einheimischen obwalten lässt, ein solcher öffentlicher Aufschrei wie im aktuellen Fall des Hamburger Skandalurteils zur Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen, dann weist dies darauf hin, dass hier justizseitig auf das ohnehin malträtierte Rechtsempfinden der Bürger ganz besonders achtlos gespuckt wurde. Nicht nur, dass der deutsche „Rechtsstaat“ es nicht mehr schafft, die Bürger vor Kriminalität zu schützen, man muss ihn mittlerweile fast schon als Komplizen von Verbrechern ansehen.

Anders ist die Entscheidung einer der Jugendkammern des Hamburger Landgerichts nicht mehr zu erklären, neun der insgesamt zehn Angeklagten im Alter von 19 bis 23 Jahren zu Jugendstrafen auf Bewährung oder Vorbewährung (bedeutet, dass in sechs Monaten noch einmal darüber entschieden wird, ob es doch noch zu einer Haftstrafe kommt) zu verurteilen. Angesichts der Abscheulichkeit der Tat ist ein solches Urteil garantiert nicht mehr im Namen des Volkes: Im September 2020 waren die neun “jungen Männer” – acht davon Migranten – im Hamburger Stadtpark über ein damals 15-jähriges Mädchen hergefallen, das sie vergewaltigten und ausraubten. Ein einziger der Angeklagten, ein 19-jähriger Iraner, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Über die Vergewaltigung hatte er gegenüber einem Haftrichter wörtlich zu Protokoll gegeben: „Welcher Mann will das nicht?”.

Mühe, sich vor Gericht wachzuhalten

Für diese Witzstrafen, die ein Schlag ins Gesicht von Opfer, ihrer Angehörigen und der Bevölkerung sind und den Rechtsfrieden einmal mehr bis aufs Blut strapazieren, wurde hier auf Staatskosten also ein Mammutprozess mit 66 Verhandlungstagen und 96 Zeugen zelebriert, der bereits am 10. Mai 2022 begonnen hatte. Fast schon überflüssig zu erwähnen, dass acht der neun Angeklagten einen Migrationshintergrund hatten; sie stammten unter anderem aus Ägypten, Libyen und Kuwait und die Frage, was zum Kuckuck sie alle hier in Deutschland verloren haben, wurde natürlich mit keiner Silbe thematisiert. Kein einziger von ihnen zeigte auch nur die geringste Reue; einer hatte gar Mühe, sich vor Gericht wachzuhalten. Die Verteidiger plädierten allesamt auf Freispruch und behaupteten, für ihre Mandanten sei “nicht erkennbar” gewesen, dass das betrunkene Mädchen “keinen Sex wollte”. Weil ja 15-Jährige abends im Park nichts sehnlicher wollen, als mit neun älteren fremden Männern Sex zu haben…

Die Verteidigung wagte sogar zu kritisieren, die Angeklagten hätten sehr unter den Vorwürfen und dem langen Prozess gelitten. Schließlich seien es nun mal junge Männer, die “unter Testosteron” stünden. Die Vorsitzende Richterin erklärte zwar: „Wir haben den Anspruch, dass sich auch unter Testosteron stehende junge Männer an das Gesetz halten“ und wies auch sonst die dummdreisten Rechtfertigungen der Verteidigung zurück; im Strafmaß schlug sich dies jedoch nicht nieder. Wer hier also gerade von einer Frau mehr Empathie oder die volle Ausschöpfung des Strafmaßes erwartet hat, sah sich eines Schlechteren belehrt. Dieses Urteil ist ein Signal – wenn nicht fast schon eine Aufforderung – an alle aus vorsintflutlich-archaischen stammenden, auf deutschem Boden ausgehaltenen Glücksritter, ihren Trieben und ihrer Brutalität freien Lauf zu lassen. Dass Frauen sich angesichts solcher Zustände kaum noch auf die Straße trauen, ist, angesichts der millionenfachen Einwanderung solcher Jungmänner fast schon eine triviale Entwicklung. (DM)

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