(Symbolfoto: Collage)

Im Namen des Volkszorns: Die Empörung über die Hamburger Richterin ist keine Überraschung

Am Dienstag sorgte die Hamburger Richterin Anne Meier-Göring landesweit für Entsetzen, als sie neun Migranten, die 2020 eine 15-Jährige zigfach vergewaltigt hatten, mit Witzstrafen davonkommen ließ. Nur einer der Täter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die restlichen Strafen wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Vorausgegangen war ein über anderthalb Jahre dauernder Mammutprozess, während dem die Angeklagten nicht die allergeringste Reue gezeigt hatten, während das Opfer nach wie vor unter den Folgen dieser grausigen Untat leidet.

Kein Wunder, dass sich die  Fassungslosigkeit und öffentliche Empörung des Volkes, in dessen die Richterin diesen Wahnsinn austeilte, nun über sie selbst entlädt – und das teilweise, welche Überraschung, nun auch auf durchaus fragwürdige Weise. Prompt sprangen die Kollegen der Richterin bei: Heike Hummelmeier, die Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins, erklärte, in den sozialen Medien fänden „nicht hinnehmbare persönliche Angriffe gegen die Vorsitzende Richterin der Kammer statt, die das sogenannte ‚Stadtpark-Urteil‘ gefällt hat“. Es werde „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen und der Wunsch geäußert, sie möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden“. Der Verein äußerte seine Bestürzung „über die unerträgliche Hetze gegen eine Kollegin“, die in diesem „schwierigen Fall“ die ihr nach dem Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllt habe.

Lange Vorgeschichte als lupenreine Vorzeige-Gesinnungsrichterin

Dass Meier-Göring gerade dies jedoch eigentlich nicht getan hatte, sondern eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des Gemeinwohls mit einem an Rechtsbeugung und Strafvereitelung grenzenden Witzurteil billigend in Kauf nahm, scheint Hummelmeier nicht zu bekümmern: „Dieses Vorgehen in den sozialen Medien ist ein gezielter Angriff auf den Rechtsstaat“, wütete sie weiter und unterstellte, die verbalen Angriffe auf Meier-Göring hätten einen „migrationsfeindlichen Hintergrund“. Auch die grüne Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina empörte sich: „Es ist unerträglich. Ein Urteil kann man kritisieren – wer aber Richterinnen und Richter beleidigt und bedroht, überschreitet eine rote Linie und begeht Straftaten.“

Tatsächlich hat Meier-Göring jedoch bereits eine lange Vorgeschichte als lupenreine Vorzeige-Gesinnungsrichterin des Linksstaats: Sie ist längst berüchtigt über ihren äußerst milden Umgang mit migrantischen Sexualtätern. 2016 beließ sie es bei einen „etwa 19 Jahre alten“ Afghanen, der eine junge Frau an einem S-Bahnhof in der Neujahrsnacht sexuell missbraucht hatte, bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe – obwohl sie selbst einräumte, dass das Opfer Bissspuren, Hämatome und eine schwere Traumatisierung aufwies. In einem anderen Fall sprach sie drei mutmaßliche Sextäter frei, weil die Polizei dem Opfer bereits vor der Befragung Tatort-Fotos gezeigt hatte, wodurch angeblich ihr authentisches Erinnerungsvermögen an die Tat getrübt worden sei. Die Angeklagten wurden für ihre Zeit in Untersuchungshaft sogar noch mit jeweils rund 4.600 Euro entschädigt, Meier-Göring gab in einem anrührenden Statement, den Tränen nahe, ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die jungen Racker am Ende ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat nicht verloren hätten – eine Unterwerfungsattitüde, die ihr damals sogar Kritik von Richterkollegen und Staatsanwaltschaft einbrachte.

Was bleibt den Bürger übrig?

Dass eine in dem vorliegenden Fall Recht sprach, muss den neun Angeklagten, deren Sperma mit einer Ausnahme in der vergewaltigten 15-jährigen gefunden wurde, und ihren Verteidigern wie ein Jackpot vorgekommen sein. Sie wurden nicht enttäuscht – im Gegenteil: Müller-Göring lieferte wie erwartet, die Erwartungen der mit demonstrativer Respektlosigkeit und Ennui dem Prozess folgenden Vergewaltiger wurden durch die Bewährungsstrafen-Orgie der Richterin am Ende wohl noch übertreffen.

Angesichts solcher Urteile stellt sich eine Frage: So verwerflich Gewaltandrohungen auch sind – doch was bleibt den Bürgern eigentlich sonst für eine Wahl, ihrem Zorn und ihrem Unverständnis über solche jegliches Rechtsempfinden pervertierenden Entscheidungen zum Ausdruck zu bringen, wenn sie von Richtern, die eigentlich den Beruf des Sozialarbeiters oder Pro-Asyl-Lobbyisten verfehlt haben, einer enormen Sicherheitsgefahr ausgesetzt werden, in dem sie Triebtäter gleich erneut auf die Gesellschaft loslassen? Hier geht es nicht um einen abstrakten Gerechtigkeitsbegriff oder gar die Befriedigung des Volkszorns – sondern um begründete Sorge um Leib und Leben und die reale Gefahr für die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürger, die hier gerichtlich weit geringer bewertet werden als die Rechte und angebliche “Resozialisierung” der Täter.

Null Abschreckungseffekte

Man fragt sich, wie die Richter solche Urteile vor ihrem eigenen Gewissen rechtfertigen, umso mehr, wenn ihnen aus allen Statistiken bekannt sein müsste, dass die Täter oft rückfällig werden. In Berlin sorgte kürzlich ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Syrer zunächst versuchte, eine ältere Frau zu erdrosseln, nach seiner Verhaftung aber von der zuständigen Staatsanwältin umgehend freigelassen wurde – und sofort danach eine Frau in seiner Flüchtlingsunterkunft vergewaltigte. Wie kann eine Meier-Göring vor sich verantworten, dass weitere junge Mädchen den von ihr auf freien Fuß Gesetzten bald schon zum Opfer fallen könnten?

Längst ist es evident, dass dieses und zahllose andere ähnliche Urteile nicht den allergeringsten Abschreckungseffekt auf die Täter ausüben und verschaffen den Opfern keinerlei Gerechtigkeit verschaffen, sondern Deutschland immer mehr zum rechtsfreien Raum für eingewanderte Kriminelle und Sextäter machen. Von einem Rechtsfrieden kann keine Rede mehr sein, wenn Deutsche, oft aus nichtigem Anlass belangt und mit immer neuen Gesetzen gegen „Hass und Hetze“ überzogen werden, in denen die freie Meinungsäußerung kriminalisiert wird, während Migranten bei brutalsten Schwerverbrechen mit Bewährungsstrafen davonkommen. Anstatt strafverschärfend zu werten, dass hier auf eklatanteste Weise die Gastfreundschaft Deutschlands missbraucht wird, erhalten die Täter extra harmlose Strafen, die sie nicht einmal im Gefängnis verbüßen müssen.
Daher ist es kein Wunder, dass den verzweifelten Bürgern nur noch solche, oft maßlosen Unmutsäußerungen bleiben, um ihren Protest gegen diese Karikatur eines Rechtsstaates auszudrücken, der nur noch den eigenen Bürgern gegenüber wehrhaft ist. (DM)

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