Festnahme (Symbolfoto: shutterstock.com/ Von photocosmos1)
Festnahme eines "Querdenkers" (Symbolfoto: shutterstock.com/ Von photocosmos1)

Politische Säuberungen im Staatsdienst: Faesers Radikalenerlass 2.0

Unter tätiger Mithilfe der Justiz hat die Bundesrepublik einen weiteren Schritt in Richtung DDR 2.0 vollzogen. Erst diese Woche wurde eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bekannt, die bereits im Juni ergangen ist. Demnach darf einem ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr, der sich seit 2005 im Ruhestand befindet, aber weiterhin Bezüge erhält, das Ruhegehalt gekürzt werden. Grund dafür ist seine vehemente Kritik an der Corona-Politik. „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe”, hatte der Mann im April 2020 auf Facebook gepostet. „Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur“, schrieb er weiter.

Er verstehe nicht, warum seine Kameraden „nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen“, so der Mann mit Blick auf die Aushebelung von Grundrechten. Mit Blick auf Bill Gates und dem damaligen deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn kommentierte er: „Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?“

“Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue”

Diese – schon grundsätzlich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Allgemeinen gedeckten und mit Blick auf die Corona-Restriktionen im Besonderen angebrachten – Äußerungen wertete das Gericht als Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue. Kritik am Staat sei grundsätzlich auch Beamten gestattet, hieß es in der Urteilsbegründung. Wer „die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert“, überschreite jedoch eine Grenze.

Dabei war dem Ex-Soldaten über Jahrzehnte ein exzellenter Charakter konstatiert worden. In seiner letzten Beurteilung aus dem Jahr 2002 hieß es: Unter den Fachdienstoffizieren der entsprechenden Staffel sei er „der Leistungsträger schlechthin“ gewesen. Zudem würden „sein vorbildliches Auftreten und seine offene, humorvolle Lebensart“ ihn zu einem Maßstab machen, „an dem sich junge Offiziere ausrichteten“. Während seiner Laufbahn erwarb er in zehn Prüfungen das Abzeichen für Leistungen im Truppendienst in Gold. 2000 wurde ihm das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold verliehen. Strafrechtlich ist er nie in Erscheinung getreten.

Angebliche Diffamierung und Delegitimierung des Staates

Auf die Idee, dass ein solcher Mann vielleicht ein besonders waches Gespür für politische Fehlentwicklungen haben könnte, kam das Gericht offensichtlich nicht. Das Truppendienstgericht Süd sah das letztes Jahr noch anders: Hier wurden die Äußerungen des Ex-Hauptmanns als unter die Meinungsfreiheit fallend gewertet. Er hatte argumentiert, dass er in seinen Kommentaren satirisch überspitzt habe. Er hatte auch betont, dass er einen legitimen Beitrag zur Debatte über die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet habe.

Das Bundesverwaltungsgericht machte sich nun die groteske und völlig willkürliche Einschätzung der Verfassungsschutzämter zu eigen. Darin heißt es, auch wenn die Querdenker kein eigenes politisches Programm verfolgen und sie eine „Diktatur“ keineswegs für etwas Gutes halten würden, betrieben sie dennoch eine „Diffamierung und Delegitimierung des Staates”.

Neuauflage der Majestätsbeleidigung

Das ist nichts anderes als eine Neuauflage der Majestätsbeleidigung. Mit diesem Schandurteil ist der beliebigen Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung Tür und Tor geöffnet. Der Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz erklärte in der „Juristenzeitung“: „Die inhaltlichen Ausführungen lassen sich nahtlos auf Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder übertragen”. Gegen diese Eskapaden nimmt sich der Radikalenerlass der 70 Jahre wie ein Kindergeburtstag aus.

Bei Nancy Faeser und ihrem treuen Paladin Thomas Haldenwang dürfte das Urteil Euphorie auslösen. Ihr Plan, Regierungskritiker aus dem Staatsdienst mobben zu können, hat eine weitere Hürde genommen. Anstatt die Corona-Exzesse der Politik endlich aufzuarbeiten, werden ihre Kritiker kriminalisiert und juristisch geächtet. In Teilen der Medien herrscht bereits eitel Freude. „Harte Linie gegen Corona-Leugner“, lautete etwa die absurde Schlagzeile der staatstreuen „Süddeutschen Zeitung“. Das Urteil markiert einen weiteren schwarzen Tag in der Umwandlung der einst freiheitlichen Bundesrepublik zu einer Gesinnungsdiktatur. (TPL)

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