Foto: Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

Nach Gaza-Terror und offenem Judenhass: Immer mehr muslimische Schüler fordern einen Gebetsraum

Muslimisches Dauerbeten an Berliner Schulen wird seit dem 7. Oktober “in allen Schulformen, in verschiedenen Bezirken“ massiv eingefordert. Berlins Bildungssenatorin scheint dem Islamisierungswünschen nachzugeben.

Egal ob im Sedimentbecken der linken Bildung, in den maximal islamisierten Gesamtschulen oder in den angeblichen Eliteschmieden, den Gymnasien: Im Shithole Berlin fordern “immer mehr Schüler in allen Schulformen, in verschiedenen Bezirken“ Gebetsräume, schreibt die BZ.  Die Forderung  bezieht sich – sie ahnen es – nicht auf die Bereitstellung von christlichen, buddhistischen oder taoistischen Gebetsräumen. Muslime haben nach dem unmenschlichen Überfall ihrer Hamas-Glaubensbrüder am 7. Oktober auf Israel mehr denn je kapiert, dass man in Deutschland Antisemitismus und Judenhass offen auf die Straßen und in Schulen tragen kann. Genau dieses Klientel sieht sich in ihrem Islamisierungsvorhaben gestärkt und fordert nun vehement Gebetsräume in Schulen ein.

In einem Rundschreiben an die Berliner Schulleiter macht sich die Berliner CDU-Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch genau darüber Gedanken. Während nicht nur Berlins Schulen verrotten, das Bildungsniveau mittlerweile Probleme hat, sich mit dem eines Tikatukalandes zu messen, investiert Frau Günther-Wünsch ihre, vom Steuerzahler finanzierte Zeit darin, die Islamisierung des deutschen Schulwesens noch schneller voranzutreiben. Im besagt Rundschreiben zeigt die CDU-Funktionärin den ihr unterstellten Berliner Schulleitern auf, in welchem Rahmen sie auf „gehäuft auftretende Fragestellungen zur Zulässigkeit religiöser Gebete an Schulen“ reagieren könnten.

Die Senatsempfehlung, die an alles Berliner Schule verschickt wurde, lautet nicht etwa- auch das ahnen Sie: Geht in eure, an allen Ecken und Enden dieses Landes aus dem Boden sprießenden Moscheen oder rutscht zuhause auf euren Gebetsteppichen herum. Nein. Das ansonsten so auf Trennung von Kirche und Staat pochende ultralinke Berlin knickt im Fall der islamischen Forderung einmal mehr ein und stellt im Schreiben fest:

► Es gibt kein Recht, von fremden Glaubensbekundungen gänzlich verschont zu bleiben.

► Einem Gebetswunsch während der Unterrichtszeit sollte nicht nachgeben werden. Es sei zumutbar, Schüler – sprich Muslime – auf Pausenzeiten zu verweisen.

► Der Schulfrieden darf durch das Gebet nicht gestört werden, egal, ob der Betende selbst daran Schuld hat.

► Die Schule muss keinen Raum für Gebete schaffen.

Die Senatorin gibt zudem die Weisung: „Wo es zu Konflikten führt oder missionarisch mit dem Gebetsraum umgegangen werden soll, haben die Schulen die Möglichkeit, Forderungen Einhalt zu gebieten.“

Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2008 der damals 14-jährige muslimische Schüler Yunus M. vom Weddinger Diesterweg-Gymnasium. Der Muslim hatte zusammen mit sieben Glaubensgeschwistern mitten auf dem Schulflur seinen Allah-Ritus abgezogen. Die muslimische Machtdemonstration wurde M. damals von der Direktorin untersagte. Daraufhin klagte der renitente Muslim erfolgreich vor dem Berliner Verwaltungsgericht und konnte einen Sieg für Allah und den Islam verbuchen: Er durfte seinen Gebetsteppich mittags im Computerraum ausrollen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin kassiert dann aber die Entscheidung der Vorinstanz und urteilte, dass die Schule das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Begründung: Eine Einschränkung der Religionsfreiheit in der Schule sei gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen – etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler und den für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendigen Schulfrieden. Die Vorsitzende Richterin verweist auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind, und sagt, Konflikte würden sich verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde. Das islamische Spektakelt ging dann im November 2011 in die nächste Runde: Das Bundesverwaltungsgericht prüfte in der Revision, ob aus der vom Grundgesetz gewährleisteten Glaubensfreiheit ein Anspruch auf die Verrichtung des Gebets während des Schulbesuchs folgt.

(SB)

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