Bauernprotest (Foto:Imago)

Eilantrag gegen Demoverbot am 8. Januar

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Gegen das totalitäre Teilverbot einer Demonstration der Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern am 8. Januar durch das zuständige Landratsamt hat der Anwalt Markus Haintz nun einen Eilantrag eingereicht.

Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern planen für den 8. Januar Proteste im ganzen Land. Dafür haben sie angekündigt, vier Stunden lang, von 7 bis 11 Uhr, Straßen und Autobahnauffahrten und -abfahrten zu blockieren. Grund dafür sind die von der Vernichtungstruppe in Berlin vorgesehenen Subventionskürzungen – vor allem für Agrardiesel. Die Bundesregierung unternahm am Donnerstag einen ihrer politischen Schachzüge und kündigte an, die Kürzungen zum Teil zurückzunehmen. Trotzdem wollen die Landwirte den Autobahnverkehr weitgehend lahmlegen. Darüber hinaus hat auch die private Initiative “Unternehmeraufstand” in 25 Städten und auf einigen Landstraßen in MV Autokorsos und Sternfahrten angemeldet.

Der zuständige Landrat hat für den angezeigten Fahrzeugkorso sowohl zeitlich als auch bezüglich der Streckenlänge ohne tragfähige Begründung beschränkt, also teilweise verboten.

Der Rechtsanwalt Markus Haintz teilt auf X mit, gegen das nur noch als totalitär zu bezeichnende Teilverbot einen Eilantrag nach § 80 V VwGO beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht zu haben. Der Fall sei seiner Kanzlei kurzfristig am Freitagabend übertragen worden, da der zunächst beauftragte Anwalt “keine Lust mehr hatte”, sich der Sache anzunehmen.

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Im Erzgebirgskreis hat der CDU-Landrat Rico Anton ebenfalls zu totalitären Mitteln gegriffen und  24! Versammlungen, die für den 8. Januar im Erzgebirgskreis angemeldet waren, verboten. Zudem wurden Spontanversammlungen präventiv untersagt. “Anarchie verhindern!“, lautet die Parole, unter der nun das besagte Fass zum Überlaufen gebracht werden könnte. 

(SB)

 

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