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Wird das Bundesverfassungsgericht die AfD doch verbieten wollen?

Wir erinnern uns gewiss noch alle an die Begründung des Bundesverfassungsgericht, beim damaligen Verbotsverfahren gegen die NPD. Hier noch mal aus einer aktuellen Meldung zitiert:

Im Verbotsverfahren gegen die NPD, die sich heute “Die Heimat” nennt, hat das Bundesverfassungsgericht 2017 hohe Hürden für Parteiverbote gesetzt.

Zwar stellte es fest, dass die Partei “ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept” verfolge und die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten “Volksgemeinschaft” ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen wolle. Auch missachte das politische Konzept der NPD die Menschenwürde das Demokratieprinzip. Zugleich urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD nicht die nötige Potentialität besitze, um diese Ziele zu verwirklichen.

Hoch interessant, weil die AfD im Gegensatz zur NPD wohl das nötige Potential hat, hier einen Politikwechsel herbei zu führen, zumindest vorerst in einigen “Ostblockländern” von Deutschland.

Einig sind sich die linken Politiker aber noch nicht:

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD gewarnt. “Ein Parteiverbotsverfahren führt in die Irre”, sagte Linnemann dem TV-Sender ntv. Schon die Debatte über ein Verbot der AfD mache die Partei stärker.

“Statt über Verbote zu reden, sollten die Parteien den Diskurs über die tatsächlichen Probleme der Bürger suchen”, so Linnemann. “Für meine Partei bedeutet das: Mit einem CDU pur können wir das Blatt wieder zum Guten wenden. Unser neues Grundsatzprogramm ist hierfür ein wichtiger Beitrag.”

Für die Prüfung eines Verbotsverfahrens haben sich bislang unter anderen SPD-Chefin Saskia Esken, Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart (Grüne) und der ehemalige Ost-Beauftragte der vorherigen Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), ausgesprochen. Gegen ein AfD-Verbot sind beispielsweise Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und der aktuelle Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD).

Sollten die schlechten Verlierer so ein Verbotsverfahren tatsächlich noch durchziehen wollen, würden die Traktoren und Lkw in diesem Land wohl nicht reichen, da müssten die Sicherheitsbeamten bestimmt den einen oder anderen Stall ausmisten und Heugabeln beschlagnahmen.. (Mit Material von dts)

 

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