Krebskrankes Kind (Symbolbild: shutterstock.com/frantab)

Unglaublich: CDU-geführter Berliner Bezirk will krebskranken Kindern Spendengeld wegnehmen

Der CDU-geführte Bezirk Berlin Reinickendorf zeigt, wie herzlos man agiert, wenn es nicht um sogenannte Flüchtlinge oder Migranten geht: Ein Berliner Hilfsverein soll 40.000 Euro Strafe zahlen, weil er in einem Wohnhaus Krebskinder betreut. Das sei eine Zweckentfremdung!

Seit Jahrzehnten kümmern sich die Mitarbeiter des Vereins Kinderhilfe e.V. um kleine krebskranke Kinder. Der Verein sammelt Spenden, kauft Geschenke, finanziert Urlaube und Therapien. Vor drei Jahren erwarb die Kinderhilfe mit dem Geld aus einer Hinterlassenschaft der Namensgeberin das „Barbara-Schulz-Haus“ als Wohnhaus und darf somit nach Behördenwillen nur privat genutzt werden. Der Verein funktionierte das Haus zur Begegnungsstätte um. Seitdem finden im Haus und dem großen Garten Kurse für Ehrenamtliche und Trauerrunden für Geschwisterkinder statt. Dieses Weihnachten gab es eine Weihnachtsfeier mit sterbenskranken Kindern.

Dieses private, staatsferne Engagement, diese Mitmenschlichkeit scheint jedoch im CDU-geführten Berliner Bezirk Reinickendorf nichts zu zählen, geht es hierbei ja nicht um junge männliche Migranten, Asylanten oder sonstige Kostgänger aus der afrikanischen oder muslimischen Welt.

Unter der Verantwortung der CDU-Funktionärin Emine Demirbüken-Wegner, seit April 2023 Bezirksbürgermeistern, erhielt der Verein in der vergangenen Woche ein Schreiben des Bezirk Reinickendorf, das an Herzlosigkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten ist. Wie der Verein in einer Pressemitteilung berichtet, fordert der Bezirk von der Kinderhilfe eine Strafzahlung in Höhe von über 42.202 Euro für die Zweckentfremdung des Vereins-Hauses in Hermsdorf. Zusätzlich sollen die Helfer ab sofort monatlich 1804 Euro als „Ausgleichszahlung“ berappen – 10,55 Euro für jeden der 171 Quadratmeter des Hauses.

„Wir sind geschockt und verstehen das Vorgehen des Bezirks in keiner Weise“, erklärt Geschäftsführer Jannis Wlachojiannis gegenüber der B.Z. „Wir sind seit über zwei Jahren in guten Gesprächen über den Erlass der Gebühr, waren damit sogar in der Bezirksverordnetenversammlung und haben gehofft, dass unsere Arbeit mehr geschätzt wird.“

In geradezu perfider Weise geht die Bezirksverwaltung in einem, auf der Homepage veröffentlichtem Presseschreiben zwar auf die Gemeinnützigkeit der Kinderkrebshilfe ein. Trotzdem beharrt man auf die festgestellte Zweckentfremdung und erhebt deshalb die benannte Strafgebühr. Der bodenlose Hinweis der CDU-geführten Behörde: Der Verein könne sich das schließlich leisten, stünde nicht vor dem Ruin. Wörtlich heißt es in dem Behördenschreiben: “Nach Prüfung der finanziellen Situation des Vereins konnte jedoch festgestellt werden, dass eine mögliche Ausgleichszahlung lediglich einen Bruchteil des „Gewinns“ des Vereins darstellt. Betrachtet wurde hierbei die finanzielle Situation des Vereins für die aktuell vorliegenden letzten drei Jahresabschlüsse.
Dass der Verein zudem behauptet, dass der Bezirk Spendengelder einziehen würde, ist nicht nachvollziehbar. Der Verein hat nach den vorliegenden Unterlagen für die Jahre 2020-22 ausreichend sonstige Einnahmen, um die Ausgleichsabgabe, mit der neuer, geförderter Wohnraum geschaffen wird, zu begleichen.”

Die Kinderhilfe hofft trotzdem noch auf ein Einlenken des Bezirks und eine Rücknahme des Bescheids. Man habe Einspruch gegen den herzlosen Bescheid eingelegt.

(SB)

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