Messerstecher tötet in Würzburg; Bild: © Twitter Disclose.tv
Terror mit Zuwanderungshintergrund: angeblich zumeist keine Zurechnungsfähigkeit (hier: Messerstecher von Würzburg) (© Twitter Disclose.tv)

Höcke hat recht: Attentäter mit Migrationshintergrund werden permanent als “psychisch krank” eingestuft

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist eine absurde Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen erhoben worden. Die Hauptverhandlung soll in der ersten Jahreshälfte stattfinden, einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Grund für diese weitere völlig sinnlose Steuergeldverschwendung ist ein Telegram-Kommentar Höckes von 2022. Mit Bezug auf einen Doppelmord in Ludwigshafen, bei dem ein Muslim aus Somalia zwei Männer erstochen hatte, schrieb er: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Wie recht er damit hatte, zeigte das Urteil des Landgerichts Frankenthal, das den Täter letztes Jahr wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärte und in die Psychiatrie einwies. Ein Gutachten kurz nach der Festnahme hatte ihm noch Schuldfähigkeit attestiert. Im Prozess ging das Ganze aber seinen längst gewohnten Gang. Seit Jahren ist es geradezu obligatorisch, dass islamische Gewalttäter für psychisch krank erklärt werden. Das Gefängnis bleibt ihnen in den meisten Fällen erspart. Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hatte dieses immergleiche Muster bereits 2017 kritisch aufgegriffen. Damals warf sie die Frage auf, ob man auch rechtsradikale Täter, die auch schon lange als solche bekannt waren, ebenfalls sofort als psychisch krank etikettieren würde.

Polemisch, aber zutreffend

Schwarzer forderte damals auch: Sie forderte, die islamistischen Motive der Täter endlich ernst zu nehmen, wobei sie auch nachzeichnete, mit welch grotesken Verrenkungen sich Journalisten dem verweigern. „War das ein islamistischer Terror-Anschlag? In dieser Hinsicht kann die Polizei schon am Morgen Entwarnung geben. Der Täter stammte zwar aus dem Irak, (aber) er ist wahrscheinlich ein seit vielen Jahren anerkannter Asylbewerber“, hieß es etwa in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ – als ob anerkannte Asylbewerber niemals Anschläge durchführen würden.

Höcke soll sich nun also für den völlig zutreffenden Befund eines realen Missstands vor Gericht verantworten – weil er polemisch auf den Trend hinwies, dass islamistisch-migrantische Mörder fast schon umstandslos für geisteskrank erklärt werden – wohl nicht zuletzt, um auch hier die Folgen der Migration gar nicht erst ins öffentliche Bewusstsein sickern zu lassen. Höckes Kommentar traf nicht nur grundsätzlich, sondern auch für den konkreten Fall zu, auf den er sich bezogen hatte, wie das wenige Monate später gefällte Urteil bewies. Man darf gespannt sein, ob er tatsächlich für das Aussprechen einer Wahrheit im Rahmen eines völlig von der Meinungsfreiheit gedeckten Statements bestraft wird. (TPL)

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