Julia Neigel (Bild: shutterstock.com/Markus Wissmann)

Julia Neigel verklagt den Freistaat Sachsen wegen “Kultur-Lockdown”

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Der Sängerin Julia Neigel gehört zu der sehr übersichtlichen Gruppe von deutschen Künstlern, die nicht vor dem Corona-Terror in die Knie gegangen sind und trotz Repressalien mutig für die Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung eingetreten sind. Ende 2021 klagte Neigel gegen das Land Sachsen wegen des verordneten “Kultur-Lockdown”. Der Künstlerin geht es um abgesagte Konzerte, verlorene Einnahmen und verletzte Menschenrechte.

Am Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) ging der Prozess der Musikerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen in die nächste Runde. Ein Urteil wurde dabei nicht gefällt. Gleich zu Beginn der Verhandlung reichte das dreiköpfige Anwaltsteam einen Antrag wegen “Befangenheit” gegen den Vorsitzenden Richter Freiherr von Welck ein. Die Verteidigung ist der Meinung, dass Welck aufgrund seiner vergangenen Urteile, die mit Regelverstößen während der Pandemie zusammenhingen, die gebotene Neutralität vermissen lasse: “Damit hat der Vorsitzende Richter selbst gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, für die wir hier einstehen”, so Neigels Anwälte. Richter von Welck suchte überheblich lächelnd Blickkontakt zu seinen Kollegen und vermeldete: “Ich schaue in die Runde, und ich glaube nicht, dass wir befangen sind.” Dennoch zog sich das Gericht zurück und gab nach kurzer Zeit bekannt, im Anschluss an den Prozess hinsichtlich Befangenheit zu urteilen.

Die Sängerin wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz “gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht” für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Neigel sieht die Verordnung nicht mit der Verfassung im Einklang. Gegenüber dem öffentlich-rechtlichen MDR betonte Neigel: “Ich bin der Auffassung, die kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 darf auch in solchen Zeiten nicht außer Kraft gesetzt werden.” Sie spräche dabei nicht nur für sich, sondern auch für Kollegen und alle, denen kulturelle Teilhabe wichtig sei und die Kultur erleben möchten.

Bevor jedoch der Inhalt der Klage verhandelt werden kann, muss in einem sogenannten Normenkontrollantrag geprüft werden, ob die Klage gegen die Verordnung überhaupt zulässig ist. Sollte der  Antrag von Julia Neigel vor dem OVG Erfolg haben und die Verordnung im Nachhinein als rechtswidrig erklärt werden, dann könnte die Sängerin vor dem Landgericht auf Schadensersatz und Verdienstausfall klagen. Auch für andere, die während des Corona-Terrors durch die strittige Verordnung Verdienstausfälle oder sonstige Nachteile erlitten haben, hätte solch ein Urteil Konsequenzen. Denn die Entscheidung eines Normenkontrollverfahrens würde nicht nur für die Antragsstellerin gelten, sondern für alle.

 

Das Relotiusblatt “Der Spiegel” berichtete ebenfalls über den 2. Verhandlungstag und bring seine ganze Verachtung für Menschen wie Neigel, die sich devot dem staatlichen Corona-Terror fügten, mit der Überschrift “Julia Neigels Klagelied” zum Ausdruck. Hinter der Bezahlschranke schwurbelt das Blatt dann davon, dass Neigel von einem “Querdenkeranwalt” vertreten wurde.

(SB)

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