Schauplatz des durch "Correctiv" zur "Geheimkonferenz" umgelogenen privaten Treffens von November: Villa Adlon in Potsdam (Foto:Imago)

Nach Potsdam-Propagandamärchen: Juristisches Nachspiel für “Correctiv”

Seit über einem Monat inszenieren die Ampel-Regierung und ihre Medien Massendemonstrationen gegen eine imaginäre „rechte“ Gefahr, die angeblich die Demokratie bedrohe. Auslöser dafür war ein Bericht der staatlich finanzierten „Recherche“-Plattform „Correctiv“ über ein angebliches „Geheimtreffen“ von Rechtsradikalen in einer Potsdamer Villa im November, bei dem über Massendeportationen gesprochen worden sei. Obwohl von dieser haarsträubend albernen Geschichte längst nichts mehr übrig ist, wird in den Mainstream-Medien daran festgehalten. Dennoch wird dieser Skandal für „Correctiv“ nun ein juristisches Nachspiel haben. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem Text genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. Mindestens sieben Teilnehmer des Treffens gaben vor dem Landgericht Hamburg eine eidesstattliche Erklärung ab, in der sie klarstellten, dass dabei nicht von der Ausweisung deutscher Staatsbürger oder einer Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden sei.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hatte bereits am 15. Januar Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden, gestellt. Laut Huy wurden „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass „Correctiv“ ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Spießrutenlaufen gegen zu Unrecht Beschuldigte

Der Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der einen Unternehmer vertritt, der als Spender des Treffens genannt wurde, erklärte: „Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt.“ Dazu gehört auch der Jurist Ulrich Vosgerau, ein weiterer Mandant Brenneckes. „Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann versteckt sich hinter der Behauptung, „der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“. Dem hält Brennecke entgegen, dass der Artikel so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen.

„Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen“, so Brennecke. In der eidesstattlichen Versicherung würden die Teilnehmer „in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, schildern, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei“.
Nun bleibt abzuwarten, ob den Opfern der „Correctiv“-Verleumdungen nun wenigstens vor Gericht etwas Gerechtigkeit widerfahren wird. Denn Politik und Medien werden um keinen Preis von der einmal in die Welt gesetzten Lüge abrücken. (TPL)

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