Das, von einem Sozialisten regierte Thüringen will allen AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte entziehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht schiebt dem totalitären Wunsch des Genossen Ramelow nun jedoch einen Riegel vor.
Wer Mitglied in der AfD ist, ist damit nicht automatisch waffenrechtlich unzuverlässig. Diese Feststellung machte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Insbesondere berechtige allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Mit welchem Grad der Überzeugung verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen müssen, bestimme sich nämlich anhand des Waffengesetzes und nicht nach den Verfassungsschutzgesetzen, so das Gericht.
Der im Eilverfahren ergangene Beschluss ist rechtskräftig und schiebt dem totalitären Vorgehen des Immer-noch-Ministerpräsident von Thüringen, Genosse Ramelow einen Riegel vor die sozialistische Visage.
Die thüringische Waffenbehörde hatte dem Antragsteller, ein AfD-Mitglied, die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen und den unglaublichen Vorgang damit begründet, dass der Antragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sei. Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Da er Mitglied dieser Vereinigung sei und diese zudem unterstütze, erfülle er den Tatbestand der sogenannten Regelunzuverlässigkeit. Auf Antrag des Antragstellers ordnete das Verwaltungsgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte an, berichtet hierzu Beck-Aktuell.
(SB)