Reichstag - Foto: Von canadastock/Shutterstock

Die Gründungsväter haben aus dem Ethnos des Volkes keinen Hehl gemacht!

“Im Namen des Volkes” werden in Deutschland Urteile verkündet. Doch während man bei Gericht offenbar noch nicht allzu viele Probleme damit hat, Heimatverbundenheit zu leben und sich zu Deutschland zu bekennen, ist das in der Gesellschaft schon längst nicht mehr selbstverständlich. Auch wenn Wirtschaftsminister Habeck in den passenden Situationen Standortpatriotismus einfordert, hat er wiederholt erklärt, dass er mit unserer Nation eigentlich nicht allzu viel anfangen kann.

Von Dennis Riehle

Und nun ist es der Bundespräsident, der zwar einerseits ein “Wir” einfordert, aber gleichzeitig dazu ermutigt, nicht allzu laut über die eigene Herkunft zu sprechen. Denn was wäre die Bundesrepublik ohne ihre Kollektivschuld, die noch immer auf den Schultern derjenigen lastet, die Generationen nach dem Dritten Reich geboren wurden – aber noch immer dafür büßen, haften und sühnen wollen, was die Vorfahren in Zeiten des Nationalsozialismus an bestialischen Verbrechen begangen haben. Es sind gerade Linke und Grüne, die sich dieser Gemeinschaftshaftung verpflichten – auch wenn sie selbst nicht am Holocaust beteiligt oder überhaupt erst Jahre nach 1945 zur Welt kamen. Statt sich in Mahnung und Verantwortung gegenüber diesem singulären Ereignis in unserer Historie zu üben – und sich angemessen und vernunftbezogen daran zu erinnern, dass eine derartige Dehumanisierung nie wieder geschehen darf, kasteit und geißelt man sich in Sühne für etwas, worauf man keinen Einfluss nehmen konnte.

Letztlich steht dieses Verhalten aber nur stellvertretend. Es ist eine Ausrede und ein Vorwand für diejenigen unter uns, die beim Blick in ihre Leistungsbilanz einigermaßen frustriert feststellen müssen, dass sie aus ihrem Dasein bisher recht wenig gemacht haben. Sie haben in der Regel nichts, worauf sie sich berufen oder verweisen können. Dass sie für unser Land keinen Stolz empfinden können, steht kommissarisch für ein persönliches Versagen. Ihre Lebensbiografie ist einigermaßen blank. Und so fehlt ihnen ein Anknüpfungspunkt, vor dem sie ehrfürchtig sein könnten. Statt Hochachtung für das zu zeigen, was die sogenannten Boomer nach dem Krieg aus unserer zerstörten Landschaft wiederaufgebaut und in Selbstbewusstsein, Motivation und Ehrgeiz an neuem Wohlstand, Wachstum und Prosperität generiert haben, verlangen sie von uns allen ab, uns in Fesseln zu legen. Doch eine Gemeinschaft kann sich nicht zur Kompensation gescheiterter Existenzen hinreißen lassen. Denn es ist unser Grundgesetz, welches uns an verschiedenen Stellen zum Schutz der Kongruenz und des Fortbestandes dieser Republik auffordert – und sich dabei in erster Linie dem Grundgedenken des “Demos” widmet. Dieser Argumentationslinie folgend, definiert sich das Volk als ein Zusammenschluss der Staatsbürger, wie es in Art. 116 GG festgelegt ist. Diese formaljuristische Einrahmung genügt für eine legalrechtliche Anwendung als Minimalkompromiss zwar aus. Dennoch scheint sie aus geschichtlicher, sozialwissenschaftlicher und psychologischer Warte als nicht abschließend.

Denn dass mit einem kleinstmöglichen Konsens nicht die gesamte Dimension des Terminus erfasst wird, sondern lediglich die liberale Perspektive hinsichtlich unserer Spezies als Messlatte angelegt wird, ergibt sich im Zweifel durch die Konfrontation der entsprechenden Normierung mit einer identitären Weltanschauung, welche unsere Gruppe nicht nur entlang des deutschen Passes umgrenzt. Immerhin wird gerade in diesen Tagen das Dokument entwertet, welches künftig bereits nach drei Jahren hinterhergeworfen werden kann. Und so wird eine Zugehörigkeit auf dem Papier dem Anspruch an Konformität nicht gerecht. Schließlich bedarf es in demokratietheoretischer Überzeugung einer Betonung des Souveräns, welcher durch die aktuelle Regierung wiederkehrend übergangen wird. Es werden Beschlüsse nicht zu seinem Wohle hin getroffen, sondern an seiner Mehrheitsüberzeugung vorbei. Deshalb sollte unsere Wesenseinheit zumindest auch im Verständnis des “Populus” begriffen werden, welches darauf hinweist, dass es nicht die politischen, akademischen oder wirtschaftlichen Eliten sind, die bei Bedarf das letzte Wort haben. Sondern es ist der einfache Mann an der Basis, welcher in unserem repräsentativen System zwar deutlich in seiner Entscheidungsbefugnis eingeschränkt und im Wesentlichen auf die Stimmabgabe alle vier Jahre reduziert ist, der letztlich die Zügel schon allein deshalb in der Hand hält, weil aus seiner Mitte heraus der Staat mit seinen Gewalten geformt, legitimiert und personell wie ideell besetzt wird.

Letztlich braucht es im Zweifel auch den dritten und für das hiesige Miteinander besonders schwer verdaulichen Blickwinkel auf das Gefüge. Denn unser Verbund soll nach Überzeugung der Begründer unserer Verfassung auch im Geiste des “Ethnos” ausgestaltet werden. Und so ist es die im oben genannten Artikel ebenfalls zu findende Begrifflichkeit der “deutschen Volkszugehörigkeit”, welche die Annahme bestätigt, dass ein Ausweis mit Bundesadler nicht hinreichend ist, um eine Mitgliedschaft in diesem Stamm abschließend zu rechtfertigen. Denn es hat nichts mit Rassismus zu tun, wenn man sich in der positiv konnotierten Vaterlandsliebe zunächst einmal darauf besinnt, dass der Nächste aus der ursprünglichen Equipe Vorrang vor dem Unbekannten aus der Ferne hat. Es ist für jede andere Zivilisation auf diesem Globus nur selbstverständlich und normal, Unterstützung in erster Linie jenen zukommen zu lassen, die innerhalb der individuellen und immanenten Linie darauf angewiesen sind. Diese Klarlegung engt den Kreis der Angehörigen einer Schar durch die verbindenden Elemente der Sprache, Tradition, Religion, des Brauchtums, der Geschichte, der Autochthonie, der Sozialisation, der Aufklärung, des Wertekanons, der Sittlichkeit, der Kultur und der Tugenden ein. Denn es sind diese von der Evolution mitgegebenen Merkmale, anhand derer sich jeder mit seinem Ursprung identifizieren und eine Exklusivität eingehen kann. Es war also offenbar im Sinne des Machers, die verschiedenen Totalitäten auf der Erde zunächst einmal voneinander separiert anzusiedeln – um damit eine Möglichkeit der Wiedererkennung und der Abgrenzung zu schaffen. Damit einher geht aber nicht die prinzipielle Segregation des Fremden allein und pauschal aus ethnonationalistischen Erwägungen einher. Stattdessen ist eine Diversifizierung unter dem Aspekt von Synergie und Nutzen anzustreben, aber maßvoll und selektiert – um die Stabilität und die Kontinuität einer Verwandtschaft nicht zu gefährden.

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