Begeistert über die nächste Etappe der Säuberungen: Nancy Faeser (Foto:Imago)

Nach Urteil zu “rechtsextremer” AfD: Bahn frei für Faesers Säuberung des Beamtenapparats

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Wie zu befürchten war, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Montag die Einstufung der AfD als angeblichen „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Ein Antrag auf Revision wurde sicherheitshalber gar nicht erst zugelassen. Damit dürfte sich die seit Jahresbeginn mit besonderer Intensität geführte Hetzjagd auf die AfD noch weiter intensivieren. Die Weichen dafür wurden bereits gestellt – auch im Beamtenrecht.

Anfang April trat Nancy Faesers „Reform“ des Disziplinarrechts für Beamte in Kraft. Damit ist es noch einfacher geworden, angeblich „extremistische“ (oder als solches etikettierte) Staatsdiener zu entlassen, weil dies direkt durch die jeweilige Behörde verfügt werden kann. „Das gilt es nun konsequent durchzusetzen”, drängte Faeser umgehend. Natürlich geht es hier nicht um wirkliche Extremisten, sondern nur um AfD- Politiker und Anhänger im öffentlichen Dienst bzw. jeden, der die Ampel-Regierung nicht ohne jeden Vorbehalt unterstützt, so irrsinnig ihre Handlungen auch sein mögen. Die Beamtenschaft soll auf linke Linie gebracht werden. Jeder, der auch nur im leisesten Verdacht steht, die Massenmigration, den Gender- oder Klimawahn oder irgendeine andere Regierungsvorgabe nicht dem gebührenden Eifer zu unterstützen, läuft Gefahr, denunziert zu werden und seine Arbeit und seine Pension zu verlieren.

Beweislastumkehr und stalinistische Willkür

Linksextreme haben dagegen nichts zu befürchten. Kein Antifa-Mitglied, Klimakleber oder Transaktivist muss um seinen Beamtenstatus fürchten, egal wie radikal er oder sie sich gebärdet. Es geht allein um Faesers ewigen Kampf gegen den von ihr geschaffenen rechten Popanz und natürlich vor allem gegen die AfD. Ihr soll jegliche Beteiligung am deutschen Staat verwehrt werden, und sei es nur auf unterster Beamtenebene. Beamte sollen gar nicht erst auf die Idee kommen, sich ihr anzuschließen oder auch nur Sympathie für sie zu äußern – oder irgendetwas, das als solche ausgelegt werden könnte. Wenn doch, reicht jede noch so fadenscheinige Denunziation für eine Entlassung. Zwar kann man gegen die jeweilige Verfügung Klage einreichen, aber kaum jemand wird sich dem Risiko und den Kosten eines langwierigen Verfahrens aussetzen, in dem er beweisen muss, kein Extremist zu sein. Denn auch die Beweislast wird hier einfach umgekehrt. Nicht mehr der Staat muss die Schuld, sondern die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen. „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten angegriffen wird”, hatte Faeser gefaselt, obwohl es diese Gefahr nicht einmal ansatzweise gibt. Dabei musste die Regierung selbst einräumen, dass es 2021 nur ganze 373 Disziplinarmaßnahmen gab – bei rund 190.000 Beamten sind dies nicht einmal 0,2 Prozent!

Mit dem Urteil vom Montag kann man sich darauf verlassen, dass eine stalinistische Säuberungswelle gegen die AfD durch das ganze Land gehen wird. Der komplette Beamtenapparat wird buchstäblich auf links gedreht werden, bis endgültig nur noch kadavergehorsame Marionetten übrigbleiben. (TPL)

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