Björn Höcke (Foto: Screenshot/Youtube)

Kernschmelze des Rechtsstaats: Das Höcke-Urteil demaskiert die politische Justiz

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Just einen Tag nach dem Skandalurteil von Münster, dass dem politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutz die carte blanche an die Hand gab, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextrem“ zu verunglimpfen und zu bespitzeln, versetzte die völlig durchgeknallte Politjustiz Deutschlands der Partei gleich den nächsten Schlag: Das Landgericht Halle entschied, dass der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke 13.000 Euro Strafe zahlen und die Verfahrenskosten tragen muss, weil er es in einer Rede vor drei Jahren gewagt hatte, den Satz „Alles für Deutschland“ auszusprechen. Da es sich dabei  um einen angeblichen “Leitspruch” der nationalsozialistischen SA gehandelt haben soll – was historisch nicht nur falsch ist, sondern auch von einem durch Höckes Verteidigung aufgebotenen Gutachter glaubhaft widerlegt werden konnte –, nahm dies die Staatsanwaltschaft zum Anlass, Höcke wegen des “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” anzuklagen und sechs Monate Haft auf Bewährung zu fordern. Dabei hatte besagter Gutachter, der  frühere Geschichtslehrer Karlheinz Weißmann,  auf die lange Geschichte des Spruchs aufmerksam gemacht, die weit vor den Nationalsozialismus zurückreicht – jedoch vergebens.

Die Idiotie, einen – neben vielen anderen, wie fast alle patriotischen Sätze, auch irgendwann einmal im Dritten Reich gebrauchten – Allerweltssatz, der so seither unzählige Male auch von linken Politikern und Journalisten in verschiedenen Kontexten gebracht wurde und der semantisch-inhaltlich noch zurückhaltend ist gegenüber dem, was in JEDEM anderen Land der Welt an Aussagen über die eigene Nation nicht nur trivial und üblich, sondern geradezu erwünscht ist, zu kriminalisieren, konnte nur in diesem linksideologisch degenerierten Deutschland zu einer Verurteilung führen. Und tatsächlich ist der angebliche SA-Bezug auch nur vorgeschoben: Was hier eigentlich abgeurteilt wurde, war genau die Inhaltsebene des Satzes: Alles für Deutschland, alles für das eigene Land zu geben, genau DAS ist in diesem Land verpönt, ja gilt als Vorstufe zum Rechtsradikalismus. Wo die Regierung faktisch alles GEGEN Deutschland tut und das Land in allen Bereichen schädigt, ist dieses Mindset nur konsequent.

Historischer Hintergrund unbekannt

Deutsche Gerichte haben dazu schon vorher ihre Haltung klargemacht: Man darf Deutschland als “mieses Stück Scheiße” bezeichnen, die Deutschen als “Köterrasse”, man darf für das Land ein Kalifat fordern und dezidiert patriotische Politikerinnen als “Nazi-Fotze” beschimpfen. Alles durchgewunden. Aber “Alles für Deutschland” ist ein Straftatbestand. Man kann sich so etwas nicht ausdenken; von anderen Abgründen der Unverhältnismäßigkeit einmal ganz abgesehen. Ein SPD-Spitzenpolitiker Sebastian Edathy, der sich als Nutzer eines Kinderporno-Netzwerks eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung schlapper 5.000 Euro erkaufen konnte, gegen eine völlig legitime Aussage, die 13.000 Euro plus Vorstrafe nach sich zieht… wer soll da noch einschränkungslos von einem Rechtsstaat sprechen können?!?

Höcke hatte immer wieder bekräftigt, nichts vom historischen Hintergrund der Parole gewusst zu haben.   „Glauben Sie mir, ich wusste es nicht. Ich bin völlig unschuldig. Ich bitte Sie um Freispruch“, erklärte er vor der Urteilsverkündung. Doch vergebens: Was in anderen Fällen, bei echten gravierenden und nicht bloß konstruieren Aussagedelikten, wenigstens als Verbotsirrtum zugunsten des Angeklagten gewertet würde, wurde hier nicht gelten gelassen. Das Urteil sollte so fallen, wie von “Veröffentlichtkeit” und Politik gefordert – egal wie unplausibel die Vorwürfe auch waren. „Ein Gericht muss sich vieles anhören, aber nicht alles glauben“, meinte der Vorsitzende Richter Jan Stengel kühl. Die Ankündigung von Höckes Verteidiger, dem renommierten Verfassungsjuristen Ulrich Vosgerau – ebenfalls ein Opfer des linkstaatlich orchestrierten Anti-Rechts-Kreuzzugs -,  im Falle einer Verurteilung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, kommentierte er arrogant: „Das ist Ihr gutes Recht – und uns egal. Wir als Gericht sind völlig unabhängig. Ob sie Rechtsmittel einlegen, ist uns schnuppe.“

Wirklich noch “unabhängige Gerichte”?

Dass deutsche Gerichte „völlig unabhängig“ sind, ist natürlich ein schlechter Witz und das wurde im Fall Höcke nicht nur dadurch in Zweifel gezogen, dass das spätere Urteil wie von Geisterhand noch während der gestrigen Verhandlung bereits von der FAZ veröffentlicht wurde, obwohl laut Gericht “noch keine Entscheidung” gefallen sei.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Höcke vorbestraft. Genau das war das Ziel dieser Farce, die ebenfalls wieder „zufällig“ genau im Europa- und ostdeutschen Landtagswahlkampf veranstaltet wurde. Dass Höcke dafür verurteilt wurde, angeblich mit voller Absicht eine Nazi-Parole verwendet zu haben, obwohl etwa selbst der bekannte Historiker und AfD-Gegner Rainer Zitelmann einräumte, dass ihm dieser Zusammenhang ebenfalls nicht geläufig gewesen sei, zeigt, dass AfD-Politiker in diesem Land nicht mit einem wirklich fairen Prozess rechnen können. Die keineswegs unabhängige, sondern an die Politik gebundene Justiz kann, durch die seit über zehn Jahren anhaltende und immer fanatischer geführte Kampagne gegen die AfD, gar nicht mehr unparteiisch urteilen, selbst wenn sie es wollte. Richter, die es doch täten, müssten mit dem Vorwurf der AfD-Nähe rechnen und um ihre Karriere fürchten. Es handelt sich hier wieder einmal um ein rein politisch motiviertes Urteil, um einem prominenten AfD-Politiker, der in seinem Heimatland in Umfragen weit vorne liegt, eine weitere, möglichst schwere Belastung im Wahlkampf aufzubürden und seinen Gegnern Munition zu verschaffen. So bringt der deutsche Rechtsstaat sich auch hier zunehmend um seine Glaubwürdigkeit. (TPL)

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