Die Gesinnungs-Stasi ist wieder im Einsatz (Symbolbild: shutterstock.com/Von Steve Scott)

Weil er Zigeuner Zigeuner nannte: Jahrelanges Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizisten

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Eine besondere Farce spielt sich derzeit in Berlin ab, die neuerlich beweist, zu welch einem Narrenspiel der deutsche Rechtsstaat geworden ist. Gegen den 40 Jahre im Polizeidienst tätigen Oberkommissar Alexander O. läuft seit über drei Jahren ein Disziplinarverfahren, weil er einen Mann Ende 2020 zweimal als „Zigeuner“ tituliert haben soll. Deshalb musste er nicht nur 1000 Euro Strafe zahlen, es werden ihm auch noch eine Beförderung, die Urkunde zur Anerkennung seines jahrzehntelangen Dienstes und eine ihm eigentlich zustehende Sonderprämie von 400 Euro verweigert. Weil er auf Zurücknahme der Disziplinarverfügung geklagt hat, findet nun ein Prozess statt.
Als der „Fall“ sich ereignete, war O. Kontaktbereichsbeamter in Berlin-Marzahn. Dabei kam er auch mit einer Migrantenunterkunft in Kontakt, in der viele Roma-Familien aus Moldau untergebracht waren. Bei Ermittlungen über einen Ladendiebstahl, zeigte O. dem stellvertretenden Heimleiter Medhat A.- der aus Ägypten stammt und inzwischen natürlich deutscher Staatsbürger ist – ein Foto aus einer Überwachungskamera, um die Identität einer verdächtigen Frau zu klären.

Dabei soll er zu A. gesagt haben, sie und Leute wie sie seien “Zigeuner”. Und weiter: “Ich kenne solche Leute, sie kommen, um zu klauen, sie müssen abgeschoben werden.“ O. bestreitet dies vehement. Nach seiner eigenen Darstellung habe er gesagt: „Zigeuner darf man ja nicht mehr sagen, man sagt jetzt Moldawier. Die sind nur zum Klauen gekommen und sollen abgeschoben werden.“ Tatsächlich liegt selbst in Ampel-Deutschland die Anerkennungsquote für Migranten aus Moldau lag laut Bundesregierung bei 0,1 Prozent.

Nordafrikanischer Sozialarbeiter als Belastungszeuge

Medhat A., der heute eines der zahllosen sinnlosen Sozialprojekte des Linksstaates leitet, verfolgt den Kommissar nun seit damals wegen dieser Absurdität, zumal er bei anderer Gelegenheit auch noch ein zweites Mal das schlimme Wort „Zigeuner“ aus O.s Mund gehört haben will. Die Heimleitung informierte den Träger der Einrichtung, der informierte das Bezirksamt und dieses die Polizei. „Solche Begriffe darf man nicht benutzen, weil es strafbar ist“, beharrt er. Dies sind, außer den Möglichkeiten, sich das Geld des Steuerzahlers zunutze zu machen, so ziemlich die einzigen Lektionen, die Migranten in diesem Land sehr schnell lernen. Die Behörden schlossen sich dem an und kamen zu dem Schluss, die Äußerungen seien geeignet, die moldauische Bewohnerin der Sinti und Roma aufgrund ihrer Herkunft herabzuwürdigen und zu stigmatisieren. O. hätte sich als erfahrener Beamter bewusst sein müssen, dass seine Wortwahl als ehrverletzend verstanden werden könne. Ähnlich lautete die Begründung im angeblichen zweiten Fall.

Vor Gericht streiten nun beide Seiten darüber, wer wann was und in welchem Zusammenhang gesagt hat und der Richter sinniert über mögliche Kontexte und Missverständnisse. Das Ganze ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Ein verdienter Polizist, der 40 Jahre lang den Kopf für die zum failed state verkommene deutsche Hauptstadt hingehalten hat, sieht sich wegen einer Absurdität und der Wichtigtuerei eines Migranten um seinen Ruf und die ihm zustehende Pension gebracht. Dem Steuerzahler entstehen völlig unnötige Kosten durch diese seit Jahren anhaltende Groteske. Und das alles wegen irrer linker Sprachregelungen, die völlig normalen Sprachgebrauch unter Strafe stellen. Der Richter will in den nächsten Tagen eine Entscheidung in dieser Narretei treffen. (TPL)

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