Cathy Hummels (Bild: Screenshot/ Superbass; siehe Link; CC BY-SA 4.0)

„Alles für Deutschland”: War klar – Keine Ermittlungen gegen Cathy Hummels

6445e484ab5d4beaa902b57e11cb2f90

Während Thüringens AfD-Chef Höcke maximal für den Spruch “Alles für Deutschland” bestraft wurde, hat die Verwendung der allergleichen drei Wörtchen für die Spielerfrau und Influencerin Cathy Hummels keinerlei Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft, die sich bei Höcke geradezu überschlagen hatte, will bei Hummels erst gar nicht ermitteln.

“Ein dummer Spruch und viel Aufregung”, so die Banalisierung der Bildzeitung, nachdem nun klar ist, dass die Spielerfrau für ihr Posting des SA-Spruches “Alles für Deutschland” keinerlei juristische Folgen haben wird.

Weniger milde ging das Blatt, welches seiner AfD-Antipathie freien Lauf lässt,  allerdings mit Björn Höcke um. Die unverhohlene Genugtuung, dass der Thüringer AfD-Chef für die Verwendung der aller gleichen drei Wörter vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt wurde und er außerdem die Kosten des Verfahrens tragen muss, war der Bild anzumerken. Staatsanwalt Benedikt Bernzen forderte sogar eine Bestrafung des “Nazi-Spruchsagers” Höcke von sechs Monaten auf Bewährung.

Das was für Höcke gilt, gilt für Miss Influencerin Cathy Hummels nicht. Um Werbung für ein Mode-Unternehmen zu machen, hatte Cathy Hummels, Ehefrau des Fußballspielers Mats Hummels, auf Instagram gepostet: „Ich freu mich so sehr. Das wird ein grandioses Erlebnis. Alles für Deutschland!“

Das angeblich skandalöse Posting

Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, erklärte gegenüber der Bild: „Aufgrund der Presseberichterstattung hat die Staatsanwaltschaft München I den angesprochenen Tweet der Influencerin Cathy Hummels von Amts wegen einer Prüfung im Rahmen eines Vorprüfvorgangs unterzogen.“ Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen – das 36-jährige It-Girlchen hatte sich maximal von der AfD distanziert-, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sodass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen war, heißt es dazu weiter.

Zwischenzeitlich bewerten einige Juristen, wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek, das Höcke-Urteil mit den Worten: „Die Richter haben kurzen Prozess gemacht“ und beim Nachweis für den Vorsatz von Höcke offenbar den Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ missachtet.“

 

[hyvor-talk-comments]