Stefan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (links im Bild) - Foto: Imago

Bereitet Harbarth jetzt ein AfD-Verbotsverfahren vor?

Die Linken und Grünen, die Deutschland in ihrem Sinne in eine Diktatur verwandeln wollen, sind gut vernetzt und arbeiten Hand in Hand. Das hat Angela Merkel wahrlich gut organisiert.

Und so muss man sich auch nicht wundern, dass ausgerechnet jetzt, wo sich alle auf die AfD eingeschossen haben, weil diese so erfolgreich ist, ein Herr Harbarth zu Wort meldet und aus Versehen oder mit voller Absicht Hinweise darauf gibt, dass in irgendeinem Hinterstübchen bereits ein Verbotsverfahren gegen die politische Konkurrenz vorbereitet wird:

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Möglichkeit zu Parteiverbotsverfahren verteidigt. “Ich glaube schon, dass die Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes, das Instrument des Parteienverbots im Grundgesetz zu verankern, richtig war”, sagte er dem “ZDF Heute-Journal” zum Jubiläum des Grundgesetzes.

In der Weimarer Republik habe Deutschland die Erfahrung gemacht, dass versucht wurde, mit den Instrumenten der Verfassungsordnung die Verfassung zugrunde zu richten. “Deshalb haben wir uns in der Bundesrepublik sehr bewusst entschieden für das Konzept der wehrhaften Demokratie. Ein besonders einschneidendes Instrument ist das Instrument des Parteienverbotes”, erklärte er.

Die Voraussetzungen dafür lägen sehr hoch. Aber wenn von einer Partei versucht werde, die Verfassungsordnung zu beseitigen, “dann muss als Ultima Ratio darauf auch mit einem Parteienverbot reagiert werden können”, so Harbarth.

Auf die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht angreifbar sei für Demokratiefeinde, sagte dessen Präsident, er sei “nicht aufgeregt, aber es ist möglicherweise die Stunde kluger Verfassungsvorsorge, um zu verhindern, dass etwas eintreten könnte, was wir in anderen Ländern gesehen haben”.

Neue Regelungen im Grundgesetz, um das Gericht besser vor Demokratiefeinden schützen, steht Harbarth offen gegenüber. Man könne beispielsweise daran denken, in der Verfassung etwa die Zahl der Richter am Bundesverfassungsgericht zu regeln, “um zu verhindern, dass man einfach durch die Erhöhung der Zahl der Richter im Grunde an der personellen Zusammensetzung des Gerichts Veränderungen vornimmt”, sagte er. “Man könnte möglicherweise die Zahl der Senate regeln. Ich glaube, dass es einige Bereiche gibt, in denen man in der Tat etwas mehr in der Verfassung verankern könnte, als wir das im Augenblick haben.”

Dieses Verfassungsgericht ist ebenfalls von den Linken (also auch von der CDU) und Grünen gekapert worden. So ist es nur leider im Sinne der Demokratie überflüssig geworden. Die Richter sollten abgesetzt werden und neue Richter von den Bürgern direkt gewählt werden. (Mit Material von dts)