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Nach antisemitischen Vorfall: Strafanzeige gegen Uni-Präsidenten?

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Auf X gibt es einen interessanten Beitrag von Rechtsanwalt Carsten Brennecke:

Hat sich die Präsidentin der Humboldt-Universität Julia von Blumenthal wegen der Duldung der Besetzung und der dadurch eingetretenen Sachbeschädigung an der Universität wegen Untreue strafbar gemacht? Die Berliner Staatsanwaltschaft wird diese Vorgänge nun untersuchen. Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet: #Hamas-Aktivisten haben die Humboldt-Universität in Berlin @HumboldtUni  besetzt und dies mit ausdrücklicher Duldung der Präsidentin der Humboldt-Universität Julia von Blumenthal, die mit den Aktivisten, die sich wegen der Aufbringung judenfeindlicher Graffitis der Sachbeschädigung und zudem des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht haben, auch noch eine Duldung der weiteren Besetzung vereinbart hat.

Die Präsidentin von Blumenthal hat mitgeteilt, dass keine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch erstattet werde. Da diese Straftaten nur auf Antrag verfolgt werden, könnte dies dazu führen, dass die Täter unbehelligt bleiben werden. Den Schaden hat dann natürlich die Universität und damit der Steuerzahler, da die erheblichen Kosten dann ohne Rückgriff auf und Kompensation durch die Täter durch die Allgemeinheit bezahlt werden. Vieles spricht dafür, dass sich Frau von Blumenthal aus mehreren Gründen strafbar gemacht haben könnte, nämlich wegen Untreue nach § 266 StGB. Denn als Präsidentin der #HumboldtUniversität hat sie eine Vermögensbetreuungspflicht in Bezug auf die ihr unterstehenden Einrichtungen der Universität. Diese Vermögensbetreuungspflicht könnte sie in mehrfacher Hinsicht verletzt haben:

Unmittelbar nach der Besetzung wurde durch Videos in sozialen Netzwerken bekannt, dass die Aktivisten in erheblichem Umfang Sachbeschädigungen verüben. Die weitere Duldung der Besetzung wird zu weitergehenden Sachbeschädigungen geführt haben, die nur dadurch möglich waren, dass die Präsidentin keine sofortige Räumung des Gebäudes durch die Polizei veranlasst, sondern noch eine weitergehende Besetzung gestattet hat. Auch der Verzicht auf Strafanzeigen, jedenfalls ein möglicherweise damit einhergehender Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Aktivisten für die durch diese verursachten Sachbeschädigungen, könnte ebenfalls den Straftatbestand der Untreue erfüllen, weil die Präsidentin auch dadurch ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt haben könnte. Ganz grundsätzlich halte ich die Entscheidung von Personen, die für Universitätseinrichtungen und damit auch für die Vermögenswerte der jeweiligen Universität als Präsidenten verantwortlich sind, für gefährlich, Besetzungen durch Hamas-Aktivisten, die auch nur die Gefahr einer Beschädigung der Universitätseinrichtung begründen, zu dulden.

Denn da nach den bisherigen Erfahrung absehbar ist, dass Besetzer Sachbeschädigungen durch Graffiti verüben und eine Duldung solcher Besetzungen derartige Straftaten erst ermöglicht, läuft jeder Präsident einer Universität, der solche Bestzungen und Sachbeschädigungen duldet, Gefahr, sich wegen der Verletzung seiner Vermögensbetreuungspflichten unter dem Gesichtspunkt der Untreue strafbar zu machen.

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