Manipulativer "Wächter" aus eigenem Recht: Correctiv-Macher David Schraven (Foto:Imago/ecomedia/RobertFishman)

Linker Finanz-Filz: Gemeinnützigkeit von “Correctiv” mehr als zweifelhaft

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Vorgegangene Woche verlor das linksradikale regierungskonforme Hetzportal “Volksverpetzer” seinen Status der Gemeinnützigkeit, nun könnte es auch dem schlimmsten linksstaatlichen Propaganda-Erfüllungsgehilfen bei der Niederhaltung der Opposition, der mit Regierungsgeldern gemästeten “Nichtregierungsorganisation” “Correctiv”, ans Leder gehen. Denn nachdem FDP-Vize und Jurist Wolfgang Kubicki schon vor einiger Zeit Zweifel am Treiben von “Correctiv” äußerte, ist laut “Berliner Zeitung” nun auch der bekannte Presse- und Wettbewerbsrechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf “mehrere Ungereimtheiten” gestoßen, die “für Correctiv unangenehm werden könnten” . Es geht dabei konkret darum, dass das als gemeinnützige GmbH (gGmbH) eingetragene “Faktenchecker”- Portal sechsstellige Darlehen an eine Tochterfirma verliehen haben soll.

In seinem Buch „Die digitale Bevormundung“ legt Steinhöfel seine diesbezüglichen Recherchen offen und deckt auf, dass es außer der Correctiv gGmbH auch noch eine “Correctiv UG” gibt, ein “privatwirtschaftliches Unternehmen, welches seine Einnahmen nicht offenlegen muss” – geleitet von demselben Geschäftsführer wie die bislang gemeinnützige Organisation, dem Grüner David Schraven. Laut Steinhöfel ist es „auffällig“, dass eine die gemeinnützige Gesellschaft „völlig einschränkungslos durch eine hundertprozentige Tochter am Geschäftsverkehr teilnehmen kann und ihr auch die Erträge dieses nicht gemeinnützigen Tuns“ zufließen dürften. So würden in den Bilanzen für 2017 Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 137.223,00 Euro und für 2018 in Höhe von 87.223,00 Euro ausgewiesen.

Lohn für Verhetzungsdienste

Laut Gesellschaftsvertrag sei das jedoch unzulässig. Denn danach setze die Beschaffung von Mitteln für eine „unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft des privaten Rechts“ voraus, „dass diese selbst steuerbegünstigt ist“. Dies alles treffe auf die Tochtergesellschaft nicht zutreffe, schreibt die Berliner Zeitung. Steinhöfel sieht darin einen evidenten Satzungsverstoß, „der für die Gemeinnützigkeit unmittelbar relevant ist“. Um nämlich Mittel zu beschaffen, die “keinen Marktkonditionen unterliegen”, müsste die Correctiv UG dem Juristen zufolge “selbst steuerbegünstigt” sein.

Außerdem verfüge “Correctiv”, wohl dank seiner riesigen öffentlichen Zuwendungen und sonstigen Einnahmen aus korporatistischen Quellen, offenbar über riesige Gesamtrücklagen. Auch dadurch könnte der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen, weil Gesellschaftsvertrag nur eine “begrenzte Bildung von Rücklagen” genehmigt sei. Hinzu kämen die „wiederholten strafbewehrten Verstöße der Correctiv gGmbH und ihrer Tochtergesellschaft gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten“. Hier zeigt sich wieder einmal: Linke mästen sich an diesem Staat und seinen übergriffigen Organen – und kommen offenbar mit allem durch. Offenbar ist das der Lohn für die Diffamierungs- und Verhetzungsdienste gegen die einzige Realopposition und Andersdenkende, die sich zu privaten politischen Salons versammeln und dafür von “Correctiv” & Co. mit Lügenkampagnen durch den Dreck gezogen werden… (TPL)

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