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Müssen die Sylter “Chorknaben” doch nicht um ihre Jobs fürchten?

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Da haben sich die linksreaktionären Spießgesellen von Correctiv, Bild und den ÖRR, die zum Lachen in den Keller gehen und den Schlüssel wegwerfen, vielleicht zu früh gefreut und müssen ihre unverpixelte Hetzjagd, die manchen an die Hexenjagd früherer Jahre erinnern, wohl wieder abblasen:

Der Berliner Arbeitsrechtsexperte Felix Hartmann hält Kündigungen als Folge der “Ausländer raus”-Gesänge auf Sylt für problematisch. “Das Verhalten der Sylt-Urlauber mag zwar strafbar sein, etwa als Volksverhetzung oder als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”, sagte Hartmann dem “Tagesspiegel”. Aber es fehle jeglicher Bezug zum Arbeitsverhältnis.

“Für eine außerordentliche Kündigung reicht das höchstens in Ausnahmefällen”, gibt der Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin zu bedenken. Eine ordentliche Kündigung sieht Hartmann ebenfalls kritisch. Auch sie setze einen Grund voraus. “Die Vorfälle in Sylt dürften weder für eine außerordentliche noch für eine ordentliche Kündigung reichen”, so Hartmann.

Wenn es um Verhalten in der Freizeit geht, müsse man die Grenze des arbeitsrechtlich Erlaubten sehr hoch ansetzen. “Die bloße Mitgliedschaft in der AfD wäre kein Grund für eine Kündigung, selbst nicht die Mitgliedschaft in der NPD.”

Das private Arbeitsrecht sei nicht gesinnungsorientiert, und es sollte sich auch nicht in diese unfreie Richtung entwickeln, so der Experte. “Rechtspopulismus oder Rassismus muss man politisch bekämpfen. Ich finde daher viele Äußerungen von Politikern in den vergangenen Tagen sehr bedenklich”, sagte Hartmann.

Zahlreiche Politiker hatten in den vergangenen Tagen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Skandal-Video gefordert. Anders läge der Fall, wenn sich die Vorfälle nicht in der Freizeit, sondern im Unternehmen abgespielt hätten, meint Hartmann: “Wenn jemand so etwas in der Betriebskantine gesungen hätte, wäre das sicherlich eine massive Störung des Betriebsfriedens. So etwas muss der Arbeitgeber nicht dulden.”

Natürlich folgt auch Hartmann der linksversifften, armseligen Agenda und begreift im Ansatz nicht, worum es hier eigentlich geht, nämlich nicht um Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nazifreuden. Diese Hymne könnte die Begleitmusik zu einem Befreiungsschlag werden, um sich von den kommunistischen Fesseln zu lösen, die dieses Land im Würgegriff hat.

Die ÖRR sind natürlich ebenfalls entsetzt, darüber, dass das Ding jetzt zum Selbstläufer wird: Der “MDR” kreischt:

“Beim traditionellen “Eierbetteln” in Leißling bei Weißenfels im Burgenlandkreis sind am Wochendende rechtsextreme Parolen gegrölt worden. Auf einem Video ist zu sehen, wie – ähnlich wie kürzlich auf Sylt – Personen ausländerfeindliche und nationalistische Zeilen singen. Weißenfels’ Oberbürgermeister verurteilte den Vorfall.

“Auch aus Magdeburg wurde ein Fall bekannt, bei dem zwei Männer die Parolen in der Nähe des Doms aus einem Auto heraus gerufen haben sollen. Die Polizei habe das Fahrzeug daraufhin ermittelt und nach möglichen Tonträgern durchsucht. Dabei seien die Mobiltelefone sichergestellt worden, hieß es. Gegen die 22 und 27 Jahre alten Männer sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden.”

Der Staatsschutz und die Polizei werden im Sommer, vor allen Dingen während der EM viel zu tun haben und der Krampf gegen Rechts braucht jetzt bestimmt noch mal weitere 100 Milliarden Euro, um diesem Skandal Herr zu werden.

Es wird ihnen alles nichts nützen, denn dieser Song zeigt eins: Die Bürger haben die Schnauze gestrichen voll von dieser linksradikalen Erziehungsanstalt Deutschlands. (Mit Material von dts)

Zu diesem Medienskanal um die “Sylter Schnösel” gibt es einen hervorragenden Kommentar in der “Berliner Zeitung“:

Nach dem Sylt-Eklat gaben Medien die Gezeigten zum Abschuss frei, Scholz, Laschet und Co. pflichteten bei. Wieso gelten hier andere Standards als bei Mördern oder Vergewaltigern?

Und auf X gibt es ebenfalls einen interessanten Aspekt, geschrieben von RADr. Carsten Brennecke

Gegenüber der@lto_de habe ich ausgeführt, warum die #Hexenjagd auf die #Sylt-Sänger mit Veröffentlichung von Bild und Name rechtswidrig ist: “Dr. Carsten Brennecke, Presserechtler bei Höcker Rechtsanwälte ist zudem davon überzeugt, dass in der BILD-Berichterstattung eine unzulässige Pranger-Wirkung zu sehen sei. “Das liegt daran, dass die Personen mit Begriffen wie ‘Nazi-Schnösel’ vorgeführt werden, die Veröffentlichung in der BILD derart reichweitenstark ist, sie zudem verbunden wird mit der Mitteilung des abgekürzten Namens und darüber hinaus steckbriefartig weitere Details aus dem persönlichen Leben der Personen genannt werden.” Diese prangerartige Vorführung führe dazu, dass ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten nach § 23 Abs. 2 KUG verletzt werde. Diese Art der Berichterstattung sei daher unzulässig, auch wenn ein zeitgeschichtliches Ereignis bejaht werde. … Was die Namensnennung angeht, sind sich die Experten einig: Die namentliche Identifikation der abgebildeten Personen ist unzulässig. Das gilt auch für das Teilen und Weiterverbreiten der Namen… Zu berücksichtigen ist laut Brennecke auch, dass die Parolen als Meinungsäußerung in diesem Fall zwar geschmacklos, nach seiner Auffassung aber nicht aber strafbar seien. Denn die Gruppe habe soweit bekannt im eigenen Kreis gefeiert und die Parolen nicht mit Zielrichtung gegenüber Dritten skandiert, diese gegenüber Ausländern aufzuwiegeln. “Umso mehr man – wie im hiesigen Fall – zu dem Ergebnis kommen muss, dass bereits eine Strafbarkeit zweifelhaft ist, umso eher sind eine Bildnisveröffentlichung und eine namentliche Identifikation unzulässig”, resümiert Brennecke.”

Man könnte sich den Sommerhit natürlich auch zurückerobern, sollte man die Sylter Variante nicht so schmackhaft finden. Hier ein paar Vorschläge:

Deutschland den Türken, Reinländer raus…

Deutschland den Grünen, alle andern raus…

Deutschland den Nudeln, Kartoffeln müssen raus…

Deutschland für alle, Rausländer rein…

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