Germoney lässt alles mit sich machen: Afrika lacht sich schlapp (Symbolbild:Imago)

Somalischer Intensivtäter auf freiem Fuß: Faeser-Gast droht mit der Tötung von Menschen

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Der 35-jährige somalische Intensivtäter, der seit 2014 als abgelehnter Asylbewerber dem Steuerzahler auf der Tasche liegt, ist das Sinnbild für dieses kaputte Land und seine existenzbedrohende Migrationspolitik: Trotz attestierter  „rekordverdächtiger Rückfallgeschwindigkeit“, trotz mehrfacher Bekundung, dass er Menschen töten möchte, wird der Faeser-Gast aus der Haft entlassen.

Der seit 2014 als abgelehnter Asylbewerber in Deutschland aufhältige 25-jährige Somalier ist laut Staatsanwaltschaft Landau mehrfach vorbestraft, darunter Delikte wie Nötigung, Einbruch, Diebstahl, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Zuletzt saß das somalische Goldstück zwei Jahre wegen schwerer Körperverletzung auf Steuerzahlerkosten im Knast. Das Landgericht Landau kann nicht ausschließen, dass der Faeser-Gast wieder munter Straftaten begehen wird. Die Sozialprognose der JVA Frankenthal für den Herrn Somalier ist mit „perspektivlos“ überschrieben. Es heißt, dass der 35-Jährige „in Bezug auf seine Lebenssituation resigniert zu haben scheint“. Während er auf Steuerzahlerkosten vor seiner Haft in einer Unterkunft logierte, kam es zu Nachbarschaftsbeschwerden und regelmäßigen Polizeieinsätzen. Außerdem attestiert das Amtsgericht eine Alkoholkrankheit. Wiederholt – ebenfalls vom deutschen Steuerzahler spendiert – lehnte er Therapien in entsprechenden Entzugskliniken ab. Insgesamte Prognose: eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“. Neben seinem beachtlichen Vorstrafenregister wird dem Migrant zudem ein sehr konkretes Gefahrenpotential zugeschrieben.

Trotzdem wurde der somalische Gewaltimport in der vergangenen Woche aus der Haft entlassen und unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt. Das zuständige Gericht urteilte: Die Gemeinde Landau-Land muss  ihn unterbringen. Die Verbandsgemeinde hat dem gemeingefährlichen Somalier nun eine Unterkunft organisiert, inklusive eines Sicherheitsdienstes, der rund um die Uhr arbeitet. Auch die Polizei ist angewiesen, den Mann im Auge zu behalten, um „das Verhalten des Geflüchteten beobachten, die Gefährdungslage beurteilen und dann in gebotener Form reagieren“ zu können. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass der Afrikaner für die Allgemeinheit gefährlicher sei, wenn er unfreiwillig obdachlos werde.

Der dortige SPD- Bürgermeister Torsten Blank sorgt sich, da eine konkrete Gefahr für Menschen nicht auszuschließen sei: Insbesondere die ehemalige Betreuerin des 35-jährigen Somaliers soll selbst angegeben haben, dass er ihr gegenüber geäußert habe, nichts mehr zu verlieren und in Vergangenheit bereits getötet zu haben – und dies auch im Notfall wieder tun würde. „Äußerst problematisch ist, dass der Betroffene seine ehemalige gesetzliche Betreuerin bedroht und immer wieder ihre Nähe sucht“, so der stramme Sozialdemokrat Blank. Kurz vor seiner Inhaftierung habe er wörtlich gesagt, er „komme raus und komme zu Dir“.

Während das somalische Goldstückchen in benannter Gemeinde die Menschen in Angst und Schrecken versetzt, fühlt sich die bumsgrüne Integrationsministerin Katharina Binz für den Fall nicht zuständig. Auch ein zweiter Versuch des Bürgermeister Blank im Mai, mit dem Ministerium in Mainz eine Lösung zu finden, scheiterte. Zwar antwortete das Integrationsministerium diesmal, verwies aber darauf, dass die Gemeinde dazu verpflichtet sei, ihr zugewiesene Personen unterzubringen. „Wir fühlen uns von den politischen Verantwortlichen alleine gelassen mit einer Problemlage, die unsere Möglichkeiten übersteigt“, so der Herr Sozialdemokrat Blank, dessen Partei diese kriminelle Massenmigration mit ihren grünen Genossen an vorderster Front betreibt.

Ach ja: Abschieben können man den Somalier in sein Heimatland nicht. Die Zentralstelle für Rückführungen fördert derzeit lediglich freiwillige Ausreisen nach Somalia, keine Rückführungen. Und nachdem der hoch kriminelle und gefährliche Faeser-Gast nicht zurück in seine ostafrikanische Heimat will, da ihm dort nach eigener Aussage die Todesstrafe drohe, bleibt er uns erhalten.

(SB)

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