Olaf Scholz (Bild: shutterstock.com/Alexandros Michailidis)

Scholz und die große Abschiebelüge

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Nach dem Anschlag auf den Islam-Kritiker Michael Stürzenberger durch einen Afghanen, den vor einer Woche in Mannheim ein Polizist mit dem Leben bezahlte, tat Bundeskanzler Olaf Scholz wieder einmal so, als wolle er nun endlich eine entschiedene Abschiebepolitik betreiben, zumindest bei Schwerkriminellen, die auch nach Afghanistan oder Syrien ausgewiesen werden sollen. Scholz hatte bereits im Oktober eine “große Abschiebeoffensive” angekündigt, aus der bekanntlich nichts geworden ist. Auf Nachfrage von „Focus online“ äußerte sich der Migrationsexperte Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik skeptisch zu Scholz` vollmundigen Ankündigungen. Die Antwort des Kanzlers betreffe eine Frage, „die schon seit Jahrzehnten virulent ist und in der die Bemühungen, Personen, die schwere Straftaten begangen haben, abschieben zu können, permanent präsent sind.“

Auf Bundes- und Landesebene gebe es angeblich „viel Koordination und große Bemühungen in Einzelfällen eine Lösung zu finden, die aber normalerweise nicht öffentlich gemacht werden. Scholz habe „emotional auf eine emotionale Debatte reagiert, die durch eine brutale Einzeltat ausgelöst wurde“. Tatsächlich handelt es sich aber gerade nicht um eine „Einzeltat“, sondern, im Gegenteil, um eines von zahllosen Verbrechen von Migranten aus Afghanistan und Syrien, die auch seit Jahren weit überproportional an den barbarischen Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind, die es in Deutschland vor Beginn der Massenmigration nicht gab. Joachim Stamp, der von der Ampel-Regierung eingesetzte „Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen“, kann bislang keinen einzigen Erfolg vorweisen und betont unentwegt die Schwierigkeit seiner Aufgabe, unter anderem weil die Herkunftsländer sich einfach weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.

Beifall für untätigen Scholz von der Migrationslobby

Als weitere „Expertin“ wandte „Focus“ sich dann ausgerechnet an Wiebke Judith von „Pro Asyl“. Wie nicht anders zu erwarten, erklärte sie: „Unserer Sicht nach sind Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien klar menschenrechtswidrig. Dies hängt mit der Lage in diesen Ländern zusammen, wo Regime, die bekanntermaßen foltern und Hinrichtungen durchführen, an der Macht sind.“ Die allgemeine Menschenrechtssituation und die humanitäre Lage seien in beiden Ländern so katastrophal, dass es gegen das absolute Folterverbot verstoßen würde, Menschen dorthin zurückzubringen. „Ich glaube, da muss man auch betonen, dass es eben darum geht, diese Regime für ihre Menschenrechtsverletzungen zu ächten und dass das nicht aufgeweicht werden sollte“, so Judith weiter.

Pro Asyl ist eine der größten Organisationen der Migrationslobby. Sie stellt sich vehement gegen jegliche Begrenzung der Zuwanderung und Abschiebungen und hat immer Vorwände, warum dies angeblich unmöglich und inhuman wäre. Ausgerechnet dort nach der Möglichkeit von Ausweisungen zu fragen, ist als würde man Grüne zum Wiedereinstieg in die Atomenergie befragen. Zudem ist nicht erkennbar, welche Gefahren dem fanatisch islamischen Attentäter von Mannheim ausgerechnet im von den radikal-islamischen Taliban beherrschten Afghanistan drohen sollten. Dänemark hat auch bereits mit Abschiebungen nach Syrien begonnen.

Scholz taktische Verlogenheit

Es ist also schlicht falsch, wenn dies für grundsätzlich unmöglich ausgegeben wird. Aber so oder so hat Scholz, selbst wenn er seine Worte ernstmeinen würde, keinerlei Rückhalt in der eigenen Regierung, um sie umzusetzen, weil seine SPD und die Grünen, im Verbund mit der Migrationslobby alles tun werden, um Abschiebungen zu verhindern. Es handelt sich also wieder einmal nur um heiße Luft zur Beruhigung der empörten Öffentlichkeit, ohne dass daraus konkrete Folgen entstehen werden – außer weiter steigenden Migrationszahlen.

Inzwischen hat auch Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder Zweifel daran geäußert, dass Scholz sein Abschiebeversprechen aus der Regierungserklärung jemals wirklich umsetzen wird. “Ich befürchte, so wie der Kanzler es gestern gesagt hat, das ist nur dem Wahlkampf geschuldet”, sagte Söder dem TV-Sender “Welt” am Freitag zu Scholz neuesten Ausführungen zum Thema: “Bislang ist nichts passiert.” Eine Regierungserklärung des Kanzlers helfe nicht weiter, solange sich die Grünen nicht bewegten, so der CSU-Chef. “Der Bund muss endlich diese Entscheidungen treffen. Das hakt bei den Grünen – da ist Frau Baerbock mitverantwortlich, da ist Herr Habeck mitverantwortlich. Wenn die nicht endlich mal in die Puschen kommen, dann nützen auch Regierungserklärungen des Kanzlers leider viel zu wenig.”

Söder mit ausnahmsweise deutlichen Worten

Auch wenn Söder wie üblich populistisch und opportunistisch daherkommt, hat er objektiv natürlich Recht: Wer so eine Tat wie in Mannheim begehe, der müsse abgeschoben werden. “Und wenn er aus Afghanistan kommt, dann muss es auch nach Afghanistan oder nach Syrien abgeschoben werden”, sagte Söder. “Da kann es keinen Pardon mehr geben.” Er forderte, den subsidiären Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien abzuschaffen. Subsidiärer Schutz greift laut Bamf dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden, wie die Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt infolge eines bewaffneten Konflikts, droht. “Das Problem ist, dass viele Menschen aus Afghanistan, aus Syrien kommen, gar kein individuelles Asylverfahren mehr bekommen, sondern es gibt eine Art Blankoscheck. Den sogenannten subsidiären Schutz”, kritisierte Söder.

Das heißte, dass praktisch jeder, der dort kommt, als quasi verfolgt eingestuft werde. “Das halte ich für einen Fehler. Man muss in jedem Fall ein neues Verfahren machen, um zu sehen, ob jemand politisch verfolgt ist. Und es muss auch geprüft werden, ob jemand zurückgeschickt werden kann”, so Söder. 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.  (TPL)

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