Prime Amazon (Bild: shutterstock.com/iego Thomazini)

Amazon Prime: Jeder kann kostenlos gegen Werbung klagen

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Amazon zeigt Werbung in Prime-Videos. Das scheint rechts­widrig. Eine Verbraucher­schutz-Klage läuft und dieser haben sich bereits mehr als 36 000 Betroffene ange­schlossen.

Wer Kunde bei Prime Video vom Amazon ist, der kennt das Problem. Amazon Prime Video pflastert seit Februar Filme und Serien mit Werbung zu. Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setze sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kunden um. Wer Filme und Serien weiter werbefrei schauen will, muss 2,99 Euro je Monat zusätzlich zahlen. Das scheint jedoch rechtswidrig zu sein, da es sich bei der ungefragten Werbeeinblendung um eine klare Einschränkung des bisherigen Angebots, das man bei Amazon abgeschlossen hat, darstellt. Trotz der Leistungseinschränkung soll der Kunde aber nach dem Gusto Amazons weiter den bisherigen Tarif zahlen.

Wer sich gegen das Vorgehen von Amazon wehren möchte, hat nun eine ebenso einfache wie erfolgsversprechende Möglichkeit. Über das neue Instrument der „Verbandsklage“ kann man sich als betroffener Verbraucher anschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat so eine Klage gegen Amazon eingereicht.

Auf 2,49 Euro monatlich schätzen die Verbraucherschützer den „Schaden“, den man als Kunde erleidet. Das ist der Betrag, den Amazon seit Februar zusätzlich berechnet, wenn man weiter werbefrei schauen will. Das ist für den einzelnen Monat zwar nicht viel, aber die Verbraucherschützer gehen von einer langen Verfahrensdauer aus. Überdies setzt im Erfolgsfall das Gericht die Entschädigung fest. Die Entschädigung kann also auch höher ausfallen. Ein Kostenrisiko hat man als Klageteilnehmer nicht. Erweist sich die Klage als unbegründet, kann Amazon keine Prozesskosten von einzelnen Kunden fordern. Die Wahrscheinlichkeit, dass Amazon unliebsame Kläger kündigt, schätzt die Verbraucherzentrale Sachsen als sehr gering ein.

Die Anmeldung ist wirklich einfach, es werden nur sehr wenige Angaben verlangt.

Zur Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen

(SB)

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