Maskenwahnsinn: Eine der übelsten Begleiterscheinungen der "Pandemie" Foto:Von sunfe/shutterstock

Maskenskandal: Nicht nur Spahn hat Dreck am Stecken

4be56a63d7594b738892c1a9c6b2f05c

Der Skandal um die völlig außer Kontrolle geratene Massenanschaffung von Corona-Masken durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt immer gigantischere Ausmaße an. Vor einer Woche attestierte das Kölner Oberlandesgericht dem BMG Rechtsverstöße in einem Ausmaß, das an eine Mafiaorganisationen erinnert. Dabei geht es um das Verfahren, mit dem Karl Lauterbachs weniger verrückter, aber ebenso desolater Vorgänger Jens Spahn die Masken geordert hatte. Lieferanten wurden mit einem Stückpreis von 4,50 Euro geködert. Die darauf hin zu erwartende Flut von Angeboten veranlasste das Ministerium jedoch dazu, von der Zusage abzurücken und den 30. April 2020 als Stichtag festzulegen, nachdem Lieferungen einfach nicht mehr bezahlt würden. Gegen diese Willkür hatten sich geprellt fühlende Unternehmen erfolgreich geklagt. Die Masken müssen bezahlt werden. Daraus entsteht für den Steuerzahler ein Schaden von mindestens 2,3 Milliarden Euro – höchstwahrscheinlich aber noch viel mehr.

Nun hat eine Lieferantin aus Baden-Württemberg am Dienstag auch noch Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Bonn gestellt. Formal zwar gegen unbekannt, als mögliche Täter werden aber „Beamte und gegebenenfalls Rechtsanwälte des BMG“ angegeben. Die Klägerin und ihre Anwälte beziehen sich auf einen „Bericht über die Prüfung der Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit“ des in Bonn ansässigen Bundesrechnungshofes. Darin heißt es, der Bund dürfe berechtigte Ansprüche nicht durch unwahren oder unvollständigen Sachvortrag abwehren, nur weil deren Erfüllung fiskalisch zu einer Belastung des Bundeshaushalts führen würde. Das BMG unterliege „sowohl in Zivil- als auch in Verwaltungsgerichtsverfahren der prozessualen Wahrheitspflicht.“

“Verheerend für den Bundeshaushalt”

Die Anzeige bezieht sich auf dieses Gutachten und wirft dem BMG vor, dass es „vor diversen Gerichten „falsch, irreführend oder unvollständig vorträgt, um sich gegen berechtigte Ansprüche der Auftragnehmer zu wehren“. Der versuchte oder vollendete Prozessbetrug betreffe „weit mehr als 100 Verfahren mit einem wahrscheinlichen Streitwert von mehreren Milliarden Euro“. Im Klartext: Das BMG lügt systematisch vor Gericht, um Schadenersatzansprüchen zu entgehen, weist diesen Vorwurf offiziell aber „in aller Deutlichkeit“ zurück. Um ihm vor Gericht standzuhalten, wurden Top-Kanzleien eingeschaltet, deren Dienste bereits jetzt mit einer dreistelligen Millionensumme zu Buche schlagen, die natürlich auch zulasten des Steuerzahlers geht. Lauterbachs Ministerium kann die Kosten angeblich nicht beziffern.

Der Rechtsanwalt Christoph Partsch, dessen Kanzlei die Strafanzeige gegen das BMG gestellt hat, beziffert die Gesamtkosten für den Maskenwahnsinn auf rund acht Milliarden Euro! Einen solchen Fall von Steuervergeudung habe es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben, so Partsch: „Was Herr Spahn angerichtet hat, ist verheerend für den Haushalt des Bundes.“ Lauterbach habe die Chance zur Aufarbeitung und Schadensbegrenzung nicht genutzt. Für den vermuteten Prozessbetrug trage er die Verantwortung.
Diese unfassbare Geldverschwendung, samt ihrer mutmaßlich kriminellen Vertuschung, muss nun also ebenfalls dem epochalen Totalversagen von Spahn und Lauterbach zugerechnet werden. Beide werden aber natürlich völlig ungeschoren davonkommen und auch ihr restliches Leben auf Kosten der Allgemeinheit fortsetzen, der sie so unermesslichen Schaden zugefügt haben. (TPL)

[hyvor-talk-comments]