Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)
Messerstecher haben in Deutschland weiter Hochkonjunktur (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)

Messer-Eritreer darf bleiben – trotz vierjähriger Haftstrafe, Rückfallgefahr und aberkanntem Asylstatus

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Ein Musterbeispiel, an dem sich der ganze Wahnsinn der deutschen Migrationspolitik zeigt, ist der Eritreer Khalid O. Dieser kam 2015, im Zuge von Angela Merkels Freigabe Deutschlands zur Besiedelung und Plünderung, ins Land. Vor drei Wochen wurde er nach einer vierjährigen Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aus einem Gefängnis in Sachsen entlassen. Er hatte drei andere Migranten mit einem Messer schwer verletzt. Auch in der JVA gebärdete er sich wie wahnsinnig, griff Mitgefangene an, bespuckte und bepöbelte Justiz-Mitarbeiter und versuchte sich mit bloßen Händen unter dem Sicherheitszaun durchzugraben.

Sofort nach seiner Haftentlassung wurden die Behörden vor ihm gewarnt, da er als völlig unberechenbar gilt. In der ihm von der Stadt Dresden zugewiesenen Asyl-Unterkunft tauchte er gar nicht erst auf. Dafür wurde er weniger als eine Woche später wieder mehrfach straffällig. Als er beim Schwarzfahren erwischt wurde, schlug er eine Bahnmitarbeiterin krankenhausreif, zuvor hatte er in einem Polizeirevier randaliert und bei seiner Festnahme führte er schon wieder ein Küchenmesser mit sich.

Offizielle “Duldung” als Zauberwort

Für die Justiz waren all das jedoch „keine hinreichenden Haftgründe“. Der gemeingefährliche Schwerverbrecher wurde freigelassen. Man vermutet, dass er inzwischen bei Verwandten im Allgäu untergetaucht ist. An eine Abschiebung ist ebenfalls nicht zu denken. Os „Schutzstatus als Asylsuchender“ wurde zwar widerrufen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängte gleichzeitig aber ein Abschiebeverbot, da er gegen die Entscheidung sofort Klage eingelegt hatte.

Dadurch ist er bis zu einem Urteil offiziell „geduldet“ und darf deshalb auch nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden. Aber selbst bei einem verlorenen Prozess bleibt ihm die Abschiebung erspart – weil er keinen Pass hat und es als „nahezu unmöglich“ gilt, Ersatzpapiere aus Eritrea zu beschaffen! Somit darf diese tickende Zeitbombe weiterhin völlig ungestört ihr Unwesen treiben. Die Bürger müssen ständig darauf gefasst sein, von ihm verletzt oder ermordet zu werden und dürfen seinen unbeschränkten Aufenthalt, der eine tägliche Gefahr für sie ist, auch noch bezahlen.

Dschungel nackter Barbarei

Es gibt noch nicht einmal eine Handhabe, ihn zum Aufenthalt in der Dresdner Asyl-Unterkunft zu zwingen. Und dies ist natürlich kein Einzelfall. Migranten können auf eine riesige Industrie zurückgreifen, die ihre überfällige Ausweisung verhindert und tun, was immer sie wollen. Die deutsche Bevölkerung muss all das erdulden und kann nur hoffen, keinem dieser Kulturbereicherer zum Opfer zu fallen. Das Ganze ist eine einzige Verhöhnung von Vernunft und Recht.

Zu welch einem Dschungel aus nackter Barbarei dieses Land geworden ist, zeigt auch ein aktueller Fall aus Chemnitz, wo am Samstagabend sieben Syrer eine 21-Jährige sexuell belästigten. Dass ihr noch Schlimmeres erspart blieb, ist auf das Eingreifen eines Bekannten der Frau und der Ankunft weiterer Passanten zurückzuführen. Fünf der sieben Tatverdächtigen im Alter von 15, 16, 17, 19 und 23 Jahren konnten schnell verhaftet werden, drei davon wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft schon wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Wahnsinn geht also unerbittlich weiter, ohne dass irgendeine Aussicht auf ein Ende in Sicht wäre. (TPL)

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