Heimlich, still und leise...(Foto: SKpictures_S.Knotzer/Shutterstock)

Horch, was kommt von draußen rein: BKA soll heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen

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Erinnert sich noch jemand an das Grundgesetz? Da steht zum Beispiel folgendes drin:

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

Aber wir leben ja in einem Linksstaat, in dem Delegitimierer am Ruder sind und so ist dann wohl auch dieser Artikel bald Geschichte:

Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser will dem Bundeskriminalamt die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.

Das BKA habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, heißt es dazu in Sicherheitskreisen, wie die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochausgaben schreiben. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher “die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung” (Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones) sowie die Befugnis “zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen”.

Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als Ultima Ratio und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: “Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann.” Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

Natürlich ist es gut, auch präventiv alles dafür zu tun, dass der Islamterrorismus nicht zum Zuge kommt, aber sowas ist ja schon jetzt möglich, dazu benötigt man nicht die Abschaffung des Grundgesetzes. Und man kennt ja die Linken. Diese Wohnungsdurchsuchungen könnten dann ganz schnell bei allen Bürgern angewendet werden, die es noch wagen, die Regierung zu kritisieren. Die DDR hat Deutschland schon lange wieder verschluckt, die Stasi ist wieder da – wenn sie denn überhaupt mal weg war. Und nur wenige wagen es noch, gegen diese dikatorischen Tendenzen irgendwie anzugehen.

Und für Firmen, die Alarmanlagen herstellen, beginnt eine neue Hochkonjunktur. (Mit Material von dts)

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