Zigarette (Symbolbild: shutterstock.com/Wdnld)

Abgelehnter Asylbewerber drückt Zigarette auf Ukrainerin aus

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Und es geht munter weiter: Ein 23-jähriger “Mann” aus Sierra Leone griff eine junge Ukrainerin am Münchner Hauptbahnhof an. Der Angreifer drückte eine brennende Zigarette auf ihrem Arm aus und schlug ihr ins Gesicht, bevor er flüchtete.

Am Samstagvormittag kam es am Bahnsteig des Münchner Hauptbahnhofs zu einem Vorfall, der zeigt, wie gefährlich es für Bürger ist, sich außerhalb der eigenen vier Wände aufzuhalten: Ein 23-jähriger “Mann aus Sierra Leone” griff eine 25-jährige Frau, es soll sich laut Bild um eine Ukrainerin handeln, an. Die Frau hatte zuvor versucht, dem Mann auszuweichen, da er einen “verwirrten Eindruck” machte. Trotzdem folgte er ihr.

Plötzlich drückte der Mann laut Polizei seine brennende Zigarette auf dem linken Oberarm der jungen Frau aus. Als sie sich daraufhin umdrehte, schlug er ihr ins Gesicht und floh in Richtung des Nordausgangs. Die Ukrainerin erlitt eine Brandverletzung und klagte über Schmerzen im Gesicht. Der Rettungsdienst behandelte sie vor Ort, und sie plante, sich später in ärztliche Behandlung zu begeben..

Mitarbeiter des kommunalen Außendienstes (KAD) nahmen die Verfolgung auf und konnten den – ach was für eine Überraschung! – Asylbewerber am Ausgang Arnulfstraße stellen. Sie übergaben ihn der Bundespolizei am Gleis 26. Der Täter hatte zum Zeitpunkt der Tat 0,48 Promille Alkohol im Blut und gab an, eine Adresse in Feldmoching zu haben. Da jedoch keine Hinweise darauf vorlagen, dass er dort tatsächlich lebt, entschied die Staatsanwaltschaft München I, ihn wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft zu nehmen.

Die “Überraschung”: Der Mann aus Sierra Leone war seit Juni 2017 bereits zehnmal polizeilich auffällig geworden, hauptsächlich wegen Erschleichens von Leistungen, aber auch wegen sexueller Belästigung und Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Aufenthaltsgesetz. Die noch größere Überraschung: Sein Asylantrag wurde 2018 abgelehnt, doch es wurde ein Abschiebeverbot verhängt. Der mehrfach straffällig gewordene Sexualstraftäter verfügt somit über eine gültige Aufenthaltserlaubnis bis zum 14. April 2025 und ist bis dahin in Deutschland geduldet. Ein Datenabgleich ergab zudem, dass die Staatsanwaltschaft München I den Mann aktuell zur Fahndung ausgeschrieben hat.

(SB)

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