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Von der Notwendigkeit alte Zöpfe abzuschneiden (und die Herrschaft über unser eigenes Land wiederzuerlangen)

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Geschätzter Leser. Stellen Sie sich eine Person vor, die den Fußboden eines Raumes mit – sagen wir: Ölfarbe – streichen soll. Der Betreffende kommt durch die Tür und beginnt, sich von dort aus rückwärts bewegend, zu streichen. Am anderen Ende des Raumes angelangt und nach Beendigung des Streichvorgangs stellt die Person fest, dass sie, um zum Ausgang zu gelangen, über die eben aufgetragene, noch nasse, Farbe gehen muss: sie hat sich – um eine umgangssprachliche Wendung zu benutzen – “in eine Ecke gepinselt”.

Von Quo usque tandem

In einer analogen Situation befinden sich Deutschland gegenwärtig als Folge zweier, im Laufe des vorigen Jahrhunderts (unter inzwischen völlig veränderten – ja, ins Gegenteil verkehrten – Prämissen) eingegangener Verpflichtungen, kombiniert mit einem (in Deutschland besonders ausgeprägten) Hang zur Selbst-Quälung. Diese haben auf dem Gebiet des  täglichen Umgangs  mit dem Thema Zuwanderung  zur der Bildung eines bizarren Gespinstes aus Rechten und Immunitäten von  Zuwanderern geführt, welches inzwischen jegliche wirksame Kontrolle der Zuwanderung als solcher, wie auch die Entscheidungshoheit im eigenen Haus ernsthaft in Frage stellt.

1.) Wenden wir uns zunächst Deutschland und dem Geniestreich des Artikels 16a des Grundgesetzes zu, welcher jedem, der es schafft die deutsche Grenze zu erreichen, einen (einklagbaren !) Anspruch auf Zugang einräumt. Ich benutze den Begriff “Geniestreich” mit ironischem Unterton, aber ich sollte mit den Vätern unseres Grundgesetzes nicht zu hart ins Gericht gehen: Sie standen, als sie diesen Artikel konzipierten, unter dem Eindruck des mannigfaltigen Unrechts der gerade vorübergegangenen NS-Zeit und ihnen schwebte bei ihrem wohlgemeinten Konzept eine Anzahl von vielleicht 5000 politisches Asyl suchender Personen pro Jahr – nicht aber Tsunamis von Wirtschaftsflüchtlingen – vor..

Nachdem der sog. “Asyl-Artikel” inzwischen ganz offensichtlich weitestgehend zum Zweck des Einzugs in die soziale Hängematte Deutschlands (ohne vorherige “politische Verfolgung“) benutzt wird, scheint mir die Zeit gekommen, um ernsthaft über eine Eliminierung dieses Artikels aus der deutschen Verfassung nachzudenken. Initiativen in dieser Richtung dürften durch die Erkenntnis gestützt werden, das kein anderes Land auf der Welt, eine vergleichbare, die Hoheit über das eigene Territorium freiwillig einschränkende Bestimmung in seiner Verfassung hat.

  • Fahren wir, auf einer breiteren Ebene, mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (plus Erweiterung von 1967) fort, deren Schaffung von dem durch den 2. Weltkrieg verursachten Flüchtlingselend motiviert wurde. Dieses Vertragswerk regelt die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen (ohne diesen Status auf “politisch” einzuengen) – wobei die Flüchtlingsseite es in der Regel mit den “Pflichten” nicht so genau nimmt (und dazu weitestgehend auch nicht angehalten wird). Angesichts des – inzwischen unbestreitbaren – Fakts, dass auch hier das ursprüngliche humanitäre Konzept Jahr  für Jahr millionenfach schamlos missbraucht wird, scheint es an der Zeit, dass Deutschland seine Unterstützung der Genfer Flüchtlingskonvention offiziell beendet und den aus der bisherigen Mitgliedschaft erwachsenden Zwang durch die Freiheit eigener Initiative ersetzt.

Jedem, der die derzeitigen Verhältnisse innerhalb der EU (und insbesondere die servile Haltung deutscher Regierungen) kennt, wird sich das Gezeter aus Brüssel vorstellen können, welches die vorstehend angeregten Schritte unweigerlich auslösen müssten. Die geeignete Maßnahme hiergegen wäre, dass die dann im Amt befindliche deutsche Regierung Brüssel (in aller Freundlichkeit, versteht sich) eine Vergleichsrechnung des EU-Haushalts mit und ohne die deutschen Beitragszahlungen vorlegen würde, unter leiser Andeutung eines möglichen „Dexits“. Für einen solchen Schritt wäre es allerdings erforderlich, dass besagte Regierung bereit und fähig wäre, die von deutschen Regierungen gewohnte Befehlsempfänger-Haltung aufzugeben.

Es könnte möglich sein, dass eine solche Entwicklung nach der kommenden Bundestagswahl in den Bereich des Möglichen rückt. Warten wir es ab und drücken wir Deutschland beide Daumen.

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