"Reizfigur" der kritischen Gegenöffentlichkeit in mehrfacher Hinsicht - und jetzt auch noch Justizopfer: Anabel Schunke (Foto:Instagram)

Bestrafe eine, erziehe hundert: Linke Systemjustiz statuiert Exempel an Anabel Schunke

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An der Journalistin Anabel Schunke statuiert der deutsche Linkstaat in Gestalt des Landes Niedersachsen derzeit ein besonders brutales Exempel, um allen Regierungskritikern den Mut zu nehmen, sich noch frei zu äußern. Im April 2022 hatte Schunke auf Twitter geschrieben: „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. „Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“ Damit hatte sie auf einen Post von Bundesinnenministerin Nancy Faeser reagiert.
Dieser erstens wahrheitsgemäße und zweitens völlig von der Meinungsfreiheit gedeckte Kommentar trug Schunke ein Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung ein, weil die Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ein Ermittlungsverfahren einleitete.

Zwei Jahre dauert dieser juristische Spießrutenlauf nun schon an. Zunächst wies ein Goslarer Amtsrichter den Antrag ab, weil Schunkes Post „verkürzt wiedergegeben“ sei, da der Teil mit Schunkes Kritik an der Innenministerin und der Zuwanderungspolitik nicht in der Anklage enthalten war. Zudem befand er, dass es sich um zulässige Kritik an der Innenministerin im Rahmen der Meinungsfreiheit handele. Schunke rufe nicht ausdrücklich zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe auf. Damit gab die Staatsanwaltschaft sich jedoch nicht geschlagen. Sie legte Beschwerde ein, worauf das Landgericht Braunschweig den Amtsrichter in Goslar bat, seine Entscheidung zu überdenken. Dieser tat, wie ihm geheißen und verhängte 3600 Euro Strafe gegen Schunke, wobei er nur den ersten Teil ihres Tweets berücksichtigte, was er zunächst noch als Grund für die Abweisung der Klage angeführt hatte. Als Schunke daraufhin Beschwerde einlegte, wurde sie sogar zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe gefordert. Deshalb legte sie ebenso Beschwerde gegen das Urteil ein wie Schunke, womit diese Farce sich noch länger hinzieht.

Unfassbare obrigkeitsstaatliche Attitüde

Die Staatsanwaltschaft lässt sich in ihrem Furor nicht bremsen. Die allseits beklagte Überlastung und Personalnot scheint hier kein Problem zu sein. „Durch die Aufzählung der vermeintlichen Verfehlungen stellt die Angeklagte Roma und Sinti als eine Bevölkerungsgruppe dar, deren Sozialverhalten nicht erträglich und mit der ein Zusammenleben schwer bis unmöglich ist. Dabei stellt sie nicht darauf ab, dass es immer wieder Einzelfälle gibt, die ihren Behauptungen entsprechen“, erklärte ein Sprecher gegenüber der „Berliner Zeitung“. Schunke behaupte vielmehr, dass es sich hierbei ‚um einen großen Teil der Sinti und Roma in Deutschland‘ handele. Die Strafbarkeit entfalle auch nicht deshalb, „weil es sich bei der Angeklagten um eine Journalistin handelt, da es vorliegend um die Äußerung unwahrer Tatsachenbehauptungen geht, die weder von der Meinungs- noch von der Pressefreiheit geschützt werden“, teilte er weiter mit. Außerdem führt die Anklagebehörde Schunkes große Reichweite mit -Ende August- 168.806 Followern auf Twitter, 73.600 auf Instagram und 76.000 auf TikTok an. Allerdings war sie zum Zeitpunkt des Tweets noch gar nicht auf TikTok und ihre Follower-Zahl auf Twitter war damals erheblich geringer. Die Staatsanwältin erklärte zudem: „Die Angeklagte ist Journalistin und genießt hierdurch ein besonderes Maß an Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Wenn sie also derartige Inhalte veröffentlichen kann, ohne dass es einschneidende Konsequenzen hat, könnte dies zu einem negativen Vorbildeffekt führen.“

Es ist eine unglaubliche, obrigkeitsstaatliche Attitüde, die sich hier offenbart. Der Staat tritt hier nicht nur als Zensur-, sondern auch gleich noch als Erziehungsinstanz auf, die andere davon abhalten will, es Schunke gleichzutun. Die Argumentation ist geradezu aberwitzig und eine Verhöhnung elementarster rechtsstaatlicher Prinzipien. Schunkes Anwalt Christoph Schmischke von der Kanzlei Höcker zeigte sich überzeigt, dass die Staatsanwaltschaft genau wisse, dass das Ganze vor höheren Instanzen keinen Bestand haben könne. Es geht offensichtlich um einen Zermürbungs- und Abschreckungseffekt. Schunke gab bereits zu, sich mittlerweile ganz genau zu überlegen, was sie noch poste und teilweise sogar zuvor Rücksprache mit ihrem Anwalt halte. Hier wird offenbar nach Mao Zedongs Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“ verfahren. Es ist genau das, was Grüne und SPD wollen: Wer linke Narrative angreift und die Regierung kritisiert, bekommt die volle Härte des Linkstaats zu spüren, und das nicht nur in Niedersachsen. Zugleich gibt es fast 146.000 offene Haftbefehle in diesem Land, das aber lieber die Gedanken seiner Bürger bespitzelt, anstatt richtige Verbrecher zu jagen. (TPL)

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