Messerangriff (Symbolbild: shutterstock.com/Paul Biryukov)

Dreijährige im Supermarkt mit Messer attackiert: Allah-Akbar-Syrer kann auf deutsche Kuscheljustiz hoffen

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Vorgestern begann vor dem Ravensburger Landgericht der Prozess gegen einen 34-jährigen Syrer, der Deutschland einen weiteren Ausbruch barbarischster muslimischer Gewalt bescherte. Völlig unvermittelt stach er am 3. April in einem Supermarkt im baden-württembergischen Wangen völlig unvermittelt auf ein vierjähriges Mädchen ein, dem nur durch eine Notoperation das Leben gerettet werden konnte. Und wie in solchen Fällen üblich, ist eine Einstufung des Angeklagten als psychisch krank und damit schuldunfähig im Grunde nur noch Formsache.

Der Syrer mit niederländischem Pass kann eine Liste mit mehreren Gewalttaten vorweisen. 2015 war er aus der Türkei über die Balkanroute in die Niederlande geflüchtet, wo er 2020 dauerhaftes Asyl und im Jahr darauf die Staatsbürgerschaft erhielt. In den Niederlanden wandte er sich mit besonderer Intensität dem Islam zu. Nach einem „göttlichen Befehl“, reiste er im September 2022 nach Saudi-Arabien, wo er mit der Justiz aneinandergeriet und ausgewiesen wurde. Danach reiste er 2023 direkt zu seiner Schwester und deren Familie nach Wangen. Dort gab es ebenfalls Probleme, sodass er monatelang in Zelten, einer Tiefgarage oder der städtischen Unterkunft hauste. Weil er einen Radfahrer verletzte, wurde er polizeiauffällig.

“Göttliche Eingebung”

Kurz darauf folgte der Anschlag auf das Mädchen – ebenfalls aufgrund einer „göttlichen Eingebung“, wie er dem Gericht über seine Dolmetscherin mitteilen ließ. Er habe das Kind nicht töten, sondern verletzten wollen, behauptete er weiter. Am Tag nach der Tat hatte er gegenüber dem Haftrichter jedoch von einem „Auftrag, das Mädchen zu töten“, gesprochen. Laut dessen Mutter habe das Kind sich zwar körperlich erholt, sei seelisch aber immer noch stark mitgenommen. Das Mädchen bekomme Angst wenn viele Männer in der Nähe seien, vor allem solche, die dem Syrer ähnlich sähen, wie zuletzt bei einem Italien-Urlaub.

Insbesondere sein Gerede über göttliche Aufträge dürfte dem mutmaßlichen Täter das Gefängnis ersparen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihm an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Da von ihm aber weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und soll dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden. Eine Erörterung, ob seine exzessive Beschäftigung mit dem Koran die Tat ausgelöst haben könnte, ist offenbar nicht vorgesehen. Die Schuldfähigkeit soll am nächsten Verhandlungstag am 15. Oktober weiter erörtert werden, das Urteil wird am 23. Oktober erwartet. (TPL)

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