Schawngere (Foto:Imago)

Scharia lässt grüßen: Ehrenmord nur Totschlag?

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Die afghanischen Eltern des 15-jährigen Mädchens, die ihre Tochter mutmaßlich aus verletzter Ehre ermordeten, haben gute Chancen, mit ihrem islamischen Ehrenmord davon zukommen. Denn im besten Deutschland zeigen Richter Verständnis, wenn eine Schwanger und ihr Fötus abgemetzelt wird, weil der Täter um sein muslimisches Ansehen bangt.

Wie kranke es in deutschen Gerichtssälen zugeht, das zeigt das nun am Montag ergangene Urteil in einem der wohl schlimmsten Fälle in Köln der vergangenen Jahre.

Der Täter, laut übereinstimmender Mainstreammedienberichten ein 34-jähriger “Mann”, soll im Oktober 2023 seine damals schwangere Freundin und ihr ungeborenes Baby getötet haben.

Der vorbestrafte Hilfsarbeiter lernt die spätere Geliebte über ein Dating-Portal kennen. Die Frau hat bereits Kinder im Alter von 12 und 16 Jahren. Nachdem sich das Paar ihm mitteilte, dass sie schwanger sei, machte der “Mann” ihr klar, dass es eine gemeinsame Zukunft werde es nicht geben. Als die werdende Mutter dem “Mann” mitteilte, seiner Mutter von der Schwangerschaft berichten wollten, sah sich dieser genötigt, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Der Angeklagte hatte das laut Anklage angeblich bislang gegenüber seiner – und da wird es dann heller um was für einen “Mann” es sich handelt – muslimischen Familie geheim gehalten. Den “Ansehensverlust” durch ein uneheliches Kind befürchtend, rammte er der im 4. Monat schwangere Frau ein 14-Zentimeter langes Küchenmesser immer wieder in den Bauch und Oberkörper. Zerstörte dabei sogar eine Rippe. „Mit voller Wucht hat der zugestochen“, erkennt der Richter. Zehn Minuten später waren die Frau und der Fötus tot.

Dann das Urteil des Kölner Landgerichts, ergangen im Namen dieses Volkes: Das Gericht erkennt als Motiv des “Mannes” an, dass die später Geschädigte am Tatabend mit der Mutter des Täters sprechen wollte. Demnach wollte sie ihr zum Beispiel von der angeblichen Alkoholsucht des Sohnes berichten. Der Täter sah da eine „rote Linie“, so das Gericht. „Sein persönlicher Lebensbereich sollte geschützt sein.“ Er wollte nicht zulassen, dass die Frau ihr Ziel, „sein Leben zur Hölle“ zu machen, umsetzen kann. Das Gericht bringt für die Angst des “Mannes” vor dem  vermeidlichen Ansehensverlust der muslimischen Ehre so viel Verständnis auf, dass es den bestialischen Mord an der schwangere Frau und dem gemeinsamen Kind als „Todschlag“ einstuft und den Herrn Muslim zu milden zwölf Jahren Haft verurteilt. Die 21. Große Strafkammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an.

Insofern dürfen sich die mutmaßlichen Ehrenmörder des 15-jährigen afghanischen Mädchens, das am Montag in Worm am Rheinufer aufgefunden wurde – in diesem Fall handelt es sich um die muslimischen Eltern – Hoffnung darauf machen, dass sie  ihre unbändige “Ansehensverlust”-Ängste vor einem deutschen Gericht geltend machen können.

(SB)

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