Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Landgericht Bochum: Zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Arzt Dr. Habig

Das Landgericht Bochum hat im Prozess gegen den Arzt Dr. Heinrich Habig (67) das Urteil gefällt. Der gewissenhafte Mann hatte aus medizinisch-ethischen Gründen heraus Impfbescheinigungen an hunderte von Patienten ausgestellt, ohne sie geimpft zu haben. Die laut der falschen Impfbescheinigungen verabreichten Dosen hat er vernichtet. Das Urteil ist ein Paradebeispiel dafür, daß Recht und Gerechtigkeit nicht das geringste miteinander zu tun haben müssen.

von Max Erdinger

Bereits am 21. Juni haben wir ausführlich über den Prozess gegen Dr. Heinrich Habig berichtet. Nun ist das Urteil gefallen: Zwei Jahre und zehn Monate Haft. Eine juristische Bewertung verbietet sich ebenso wie Richterschelte, nicht zuletzt deswegen, weil man sich in Deutschland 2023 damit selbst gehörig in die Nesseln setzen könnte. Eine Berufung gegen dieses Urteil ist zulässig und ob der aktuelle Urteilsspruch Bestand haben wird, werden Juristen ausklamüsern.

Eine gesellschaftliche Bewertung verbietet sich allerdings nicht. Die Kurzfassung: Wir leben in einem stocktotalitären Staat, in dem der Doppelstandard bald überall zur Regel geworden ist. Man muß sich nur einmal überlegen, welche Straftäter nach welchen Taten mit welchen Begründungen nach einer Verhandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Im Oktober 2022 brachte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der zur Zeit der “Pandemie” einer der wichtigsten politischen Akteure gewesen ist, ein Buch heraus, dessen Titel sich auf einen Satz bezieht, den Spahn sehr früh in der “Coronakrise” von sich gegeben hatte und der damals weite Kreise zog: “Wir werden einander viel verzeihen müssen“. Das Urteil gegen Dr. Habig illustriert, daß es damit wohl nichts mehr werden wird. Sowohl bei der Justiz als auch bei den Verantwortlichen für das Maßnahmenregime scheint die Überzeugung zu herrschen, man sei auf die Vergebungsbereitschaft der damals übelst Malträtierten nicht angewiesen. Wäre es anders, hätte man von vornherein sagen können: Dumm gelaufen, Pandemie vorbei, Schwamm drüber, freundlich sein zueinander – wir verzichten auf eine Klage gegen Dr. Habig. Schließlich befanden wir uns alle miteinander in einer Situation, die es so noch nie vorher gegeben hat in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aber nein: Die Rechthaberei von damals setzt sich nun im Gerichtssaal fort. Das ist ganz schlecht für die Vergebungsbereitschaft. Und zu vergeben hätten viel eher die malträtierten Bürger den politisch Verantwortlichen etwas als umgekehrt. Der Prozess gegen Dr. Habig war dem gesellschaftlichen Frieden von vornherein nicht zuträglich. Mit dem Urteilsspruch hat sich das auch nicht gebessert. Allerdings muß man sich auch nicht wundern, denn das, was dem gesellschaftlichen Frieden zuträglich wäre, scheint die politisch Verantwortlichen auch in anderen Zusammenhängen nicht die Bohne mehr zu interessieren. Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Deshalb wird man wohl ein politisches Interese an der Durchführung des Prozesses gegen Dr. Habig unterstellen dürfen.

Die Geltung von “Recht & Gesetz” ist aber kein Alleinstellungsmerkmal des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Auf “Recht & Gesetz” haben sich bisher noch alle berufen, auch in ausgewiesenen “Unrechtsstaaten”. Nun würde meinereiner z.B. den Iran nicht unbedingt als Unrechtsstaat bezeichnen, eben weil dort eben etwas anderes “Recht & Gesetz” ist als bei uns. Dort werden nach “Recht & Gesetz” Todesurteile am laufenden Band verhängt und vollstreckt. In China und in den USA auch. In der Ukraine sind nach “Recht & Gesetz” Oppostionsparteien und eine ganze Reihe unliebsamer Fernsehsender verboten worden. Mit anderen Worten: “Recht & Gesetz” taugt als Phrase durchaus, um die finstersten Rachegelüste scheinzubegründen und sich hernach die Hände in Unschuld zu waschen. “Ich habe nach Recht & Gesetz geurteilt” siedelt nicht weit entfernt von “ich habe nur Befehle befolgt”.

Das Gewissen

Der kultivierte Mensch hat ein Gewissen. Zumindest hätte er eines zu haben. Der Arzt Dr. Heinrich Habig hatte auf jeden Fall eines, das ihm Maßstab seines Handelns  gewesen ist. Übermäßig profitiert scheint er nicht zu haben von seinen falschen Impfbescheinigungen, jedenfalls nicht mehr als ein ganz regulärer Impfarzt mit zutreffenden Bescheinigungen. Da waren bis zu 30.000 Euro im Monat möglich. Was der Urteilsspruch gegen ihn impliziert, ist, daß er im deutschen Rechtsstaat besser kein Gewissen hätte haben sollen, weil ihm das viel Ärger erspart hätte. Noch dazu einen Ärger, den ihm im Jahre 2023 beim derzeitigen Kenntnisstand zu Impfstoff- & Virenmaterie wirklich niemand mehr hätte zu machen brauchen.

Während des staatlich angeordneten Corona-Terrors soll Habig Menschen, die sich in dem massiv betriebenen Impfzwang in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befunden haben und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist, geholfen haben. Die Rede ist beispielsweise von einer jungen Mutter, die gerade eben erst ihr Kind zur Welt gebracht hatte, jedoch einige Besorgungen außerhalb des Krankenhauses zu erledigen hatte und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung wieder zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder einem 18-jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da ein gleichaltriger Freund kurz zuvor nur einen Tag nach dessen „Impfung“ gestorben war.“, schrieben wir am 21. Juni. Und weiter: “Diesen und weiteren Menschen wollte Dr. Habig helfen und tat dies laut Aussagen seiner Verteidigung in bestem Wissen und Gewissen, weil er sich der schädlichen – mindestens aber nicht zielführenden – Wirkung der Impfstoffe bereits sehr früh bewusst war. Durch intensive Informationsbeschaffung war sich der Arzt sicher, bei Verimpfung gegen den Hippokratischen Eid und somit gegen das Wohl seiner Patienten zu handeln.

Petra Breywisch Lepping
Richterin Petra Breywisch-Lepping – Screenshot “BILD”

Richterin Breywisch-Lepping verurteilte den gewissenhaften Arzt dennoch zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Auch war der Haftbefehl sofort zu vollstrecken. Es gebe keine Gründe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Der gewissenhafte Arzt habe gar eine “rechtsfeindliche Gesinnung” gezeigt. Die Notwehr, die Wahlverteidiger Schmitz als Begründung für die Handlungen von Dr. Habig anführte, sei gegen Gesetze grundsätzlich unzulässig, führte die Juristin aus. Daß es keine Gründe gegeben habe, das Verhalten des Angeklagten zu entschuldigen, bestritt allerdings der Anwalt und Prozessbeobachter Christian Moser. Dr. Habig habe sich nämlich nur an die Berufsordnung der Ärzte gehalten. Dieser Berufsordnung zufolge hat sich ein Arzt ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach den Vorgaben eines medizinisch inkompetenten Gesetzgebers zu richten. Die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW sei in diesem Punkt eindeutig. Die Beipackzettel der Impfdosen seien zudem völlig frei von jeglicher Information gewesen, weshalb es dem Arzt auch nicht möglich gewesen war, jene verpflichtende Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen zu leisten, in deren Folge dann die Einwilligung des Patienten zur “Impfung” hätte gegeben werden müssen – und zwar freiwillig. Offensichtlich hätte es also sehr wohl Gründe gegeben, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Womit sich dann für den juristischen Laien die Frage nach dem Gewissen der Richterin Breywisch-Lepping stellt.

Wenn meinereiner als juristischer Laie sich aber diese Frage stellt, was vermutlich gar nicht so gerne gesehen wird, dann ist er darauf angewiesen, auf historische Beispiele zurückzugreifen, um dann bei aller juristischen Unkenntnis hinsichtlich eines richterlichen Gewissens zu dem Schluß zu kommen, daß deutsche Richter wahrscheinlich nicht zwingend eines brauchen, um Richter sein zu dürfen. Was natürlich nicht heißt, daß keiner eines hätte. “Recht & Gesetz” haben sie jedenfalls immer gekannt. Der Aufruf, ihnen posthum noch jene Urteile zu verzeihen, die sie nach “Recht & Gesetz” gefällt haben, kam allerdings noch von keiner Seite.

Vielleicht meinte Jens Spahn ja auch nur, daß sich alle gegenseitig verzeihen sollen, außer die Malträtierten, Diffamierten, Ausgegrenzten, von Impfnebenwirkungen Gepeinigten und Gezeichneten sowie die Hinterbliebenen der “plötzlich & unerwartet” Verblichenen den Politikern und Richtern. Aber das werde ich nie herausfinden, weil mich partout nicht mehr interessiert, was Jens Spahn meint & findet. Es gab schließlich Zeiten, in denen es schier unausweichlich war, zur Kenntnis zu nehmen, was der “Sparkassendirektor” von Amts wegen zu meinen & zu finden hatte. Das reicht für den Rest eines mRNA-freien Lebens. Apropos “Impf”-Nebenwirkungen: Es wurden vereinzelte Fälle bekannt, in denen es nach der “Impfung” Probleme mit der Gesichtsmuskulatur gab. Mussten sich Richter eigentlich impfen lassen?

 

 

 

 

 

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