AfD (Bild: shutterstock.com/Ralf Liebhold)

Wahlkampf mit dem Verfassungsschutz: Kurz vor der Landtagswahl in Bayern erlaubt ein Gericht die Beobachtung der AfD

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Kurz vor der Landtagswahl in Bayern erlaubt ein Gericht die Beobachtung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz. Die Richter sprechen unter anderem von “Umsturzphantasien”. Konkret macht der  Verfassungsschutz Wahlkampf für die Altparteien. 

Mitten im Wahlkampf verkündet das Verwaltungsgericht München, die AfD Bayern dürfe auch zukünftig nicht nur vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden, dieser dürfe darüber hinaus auch darüber “informieren”. In einem Eilverfahren entschied das Münchner Verwaltungsgericht, der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden.

Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten “Flügel”-Sammlungsbewegung angehörten, sowie aus bekannt gewordenen “Umsturzphantasien” von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands, phantasierte das Gericht und behauptet weiter, dass “zahlreiche Anhänger des ehemaligen Flügels ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD Junge Alternative einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren “völkischen Volksbegriff” vertreten würden. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße, so das nur noch als undemokratisch zu bewertende Urteil, das klar macht, dass der Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht zufällig gewählt sein dürfte.

Denn am 8. Oktober haben die Bayern die Wahl. Die starken Umfragewerte der AfD, wie auch die der Freien Wähler scheinen die CSU und Markus Söder dermaßen nervös zu machen, dass nun mit dem Verfassungsschutz Wahlkampf betrieben werden muss. Kurz nach dem gerichtlichen Entscheid trötete die CSU in den sozialen Medien: “Kein Platz für Hetze und Rassismus: Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei und wird nun auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Unser Ziel: Die AfD muss nächstes Jahr aus dem Landtag fliegen. Verfassungsfeinde haben in den Parlamenten nichts zu suchen.”

“Durch die “Beobachtung” der AfD soll die demokratische Opposition diskreditiert werden. Dies ist ein schwerer Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken. Der Verfassungsschutz ist kein Regierungsschutz”, kommentiert die AfD-Bayern den hilflosen Versuch.

Alice Weidel stellt derweilen auf X fest: “Weder ist der Zeitpunkt dieser Entscheidung zufällig gewählt, noch hat das irgendeinen Einfluss auf unser Wahlergebnis. Im Gegenteil: Die Bürger, und hier insbesondere die Menschen in Bayern, haben ein feines Gespür für solch unfaire Wahlkampfmethoden entwickelt. Jetzt erst recht!”

(SB)

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