Überall besorgte Nazi-Jäger: NS-Symbole und -zitate sind eine Frage der Lagerzugehörigkeit (Smbolbild: shutterstock.com/Von tommaso lizzul)

Wer in Deutschland Hakenkreuze zeigen darf, bestimmt die Gesinnungsjustiz

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In diesen Tagen zeigt sich mit besonderer Eindringlichkeit, mit welch willkürlichen Maßstäben in diesem Land die Verwendung von Nazi-Sprache und Symbolik geahndet wird. Auf seinem aktuellen Cover kombiniert der „Spiegel“ das Hakenkreuz mit der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge. Im zugehörigen Artikel unter dem Titel „Nichts gelernt?“ über 75 Jahre Grundgesetz wird das übliche Gejammere über den angeblichen Rechtsruck, natürlich in Form der AfD, abgesondert. Mit einer selbst für seine Verhältnisse ungeheuren Geschmacklosigkeit missbraucht der „Spiegel“ die den Nazis verhassten deutschen Nationalfarben, um sie ausgerechnet mit dem Hakenkreuz zu verbinden – und das alles nur, um ein weiteres plumpes Anti-Rechts-Pamphlet unter die Leute zu bringen. Julian Reichelt brachte es auf den Punkt:

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(Screenshot:Twitter)

Diese langweilig-albernen Nazi-Halluzinationen der Linkspresse wären an sich kein nennenswertes Thema mehr, wenn nicht zugleich eine juristische Hetzjagd auf den in Berlin lebenden US-Autor C. J. Hopkins veranstaltet würde, weil auf dem Cover eines von ihm verfassten Buches, in dem er die Corona-Maßnahmen kritisierte, das Hakenkreuz hinter einer Gesichtsmaske abgebildet war. Das 2022 erschienene Buch mit dem Titel „The Rise of the New Normal Reich“ (Der Aufstieg des Neuen-Normal-Reichs) verschwand aus dem Handel, Hopkins musste sich einem teuren und langwierigen Prozess stellen.

Zweierlei Maß

Das „Spiegel“-Titelblatt kommentierte er ironisch: „Die deutschen Behörden verfolgen mich strafrechtlich, weil ich das Cover-Bild meines Buches getwittert habe. Hier ist das Cover des neuen Spiegels. Ich bin so glücklich, in einem solchen Rechtsstaat zu leben!“ Der Rechtsanwalt Markus Haintz gab gestern bekannt, dass er Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des „Spiegel“ wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erstattet habe. Die Anzeige ging bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein, die Hopkins wegen seines Buches das Leben zur Hölle machte. „Ich bin auf die Argumentation der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft Berlin sehr gespannt“, so Haintz.

In der Tat darf man auf die Reaktion gespannt sein. Entweder muss sich auch der „Spiegel“ verantworten oder -wesentlich wahrscheinlicher- es geschieht gar nichts. Dann wäre abermals bewiesen, dass die Verwendung von Nazi-Symbolik in diesem Land nur dann verfolgt wird, wenn sie von Regierungskritikern praktiziert wird, während Linke auch in diesem Bereich Narrenfreiheit genießen. (TPL)

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