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Wenn Paul nun Pauline heißt

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Seit 26 Jahren kannten wir unseren Kollegen Paul. Doch dann fühlte er sich plötzlich als Frau, obwohl sein Drei-Tage-Bart noch gut zu sehen ist. Wir sollen nun Pauline zu ihm sagen. Das ist gar nicht so einfach. Ein Kollege sprach im Büro über ihn und sagte: „Paul war gestern nicht im Büro.“ Jetzt soll er vor Gericht, weil er das falsche Wort, er, benutzt hat. Er hätte sagen sollen „Pauline war gestern nicht im Büro“. Ihm droht eine Strafe nach §185 StGB (Beleidigung) und obendrein soll er 10.000 Euro Schmerzensgeld an Pauline zahlen. Er versteht die Welt nicht mehr. Sind alle verrückt geworden?

Von Meinrad Müller

Unser Grundgesetz soll erweitert werden, um Diskriminierung wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern. Der Zusatz zu Artikel 3 (3) Grundgesetz soll lauten:

„Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.“

Sexuelle Identität

Sexuelle Identität bedeutet, wie jemand sich selbst sieht, ob als Mann oder Frau, unabhängig davon, wie die Person biologisch geboren wurde. Wenn jemand biologisch als Mann geboren wurde, sich aber als Frau fühlt und so leben möchte, ist das ihre neue sexuelle Identität. Moderne Zeiten eben.

Missbrauchsgefahr

Es gibt auch Bedenken, dass das Gesetz missbraucht werden könnte. Pauline könnte ständig Menschen anzeigen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, und damit könnte sie mehr Geld verdienen als mit regulärer Arbeit. Durch diese unscheinbare Formulierung befürchten Bürger, bestraft zu werden, wenn sie eine Person, die sich als Frau fühlt, aber offensichtlich ein Mann ist, mit dem falschen Wort ansprechen. Das richtige Wort ist hier „Pronomen“ oder Fürwort. Ein Beispiel: Wenn Paul jetzt Pauline sein will und sich als Frau fühlt, soll man „sie“ zu ihr sagen, auch wenn sie früher ein „er“ war. Seltsam, nicht?

In den USA ist diese Situation bereits bekannt und hat zu zahlreichen Komplikationen, einschließlich Rechtsstreitigkeiten und hohen Schadensersatzforderungen geführt.

Beispiel zu Beleidigung:

Schwere Geringschätzung bei öffentlichen Auftritten und im Internet:
Verhängte Strafe: 10.000 Euro
Landgericht Berlin (2011), Az. 27 O 393/11